Wir sind Boes - Brandbrief eines entschiedenen Bürgers

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Nicht nur als Hartzer, auch als Angehöriger/PartnerIn hast du keine Rechte mehr.
Ich hab das schon öfter in ähnlichen Threads erzählt - und es wurde auch als völlig richtige Handlung des Amtes von vielen beklatscht.
Meine beste Freundin ist Bäckermeisterin in einer Biobäckerei.
Ohne sie müßten die dichtmachen, weil ohne MeisterIn keine Bäckerei.
Sie arbeitet nicht Vollzeit, weil sie noch künstlerischen Tätigkeiten nachgeht, bezieht aber auch nichts von Ämtern, weil sie gut mit ihrem Geld auskommt.
Ihr Mann jedoch - mit dem sie schon lang nicht mehr zusammenlebt - bezieht Hartz4.
Eines Tages bekommt sie auf einmal Anrufe von Bäckereien zuhause - sie hat ihre Nummer niemals einem Amt zur Verfügung gestellt! - weil sie vom Jobcenter als arbeitssuchend inseriert wurde.
Auf Nachfrage gaben die Bäckereien an, dass sie auf der Arbeitsamtseite ausgeschrieben war.
Wie sie sich dort gemeldet und beschwert hat, war die Begründung, dass sie Vollzeit zu arbeiten habe, damit ihr Ehemann nicht soviel Bezüge erhalten muß.
Diese Frechheit muß man sich mal vorstellen!

Sicherlich werden jetzt wieder einige sagen, wie schon in anderen Threads, wo ich das schrieb - dann hät sie den nicht heiraten sollen, soll sich trennen, etc. - das Amt hat Recht!

:)

typischer fall von staats-tumor. sinnlose gesetze, damit der kleine mann sich rot ärgert. recht hat, wer geld hat. NIEMAND hat das recht, mir zu sagen, was ich zu tun habe und wie ich leben soll!
 
Wie weltfremd muß jemand sein, der in Deutschland von Armut spricht.

Jemanden bewundert, der Essen verweigert um darauf hinzuweisen, das seine Faulheit nicht genügend bezahlt wird.

In diesem Zusammenhang oft sogar von Sklaverei und Menschenwürde gesprochen wird.

Da wird sich für Wirtschaftsflüchtlinge eingesetzt, welche aus Protest hungern, weil sie nicht mit dem satten Magen der vom Gastgeberland gefüllt wurde zufrieden sind.

Und so wollt ihr die Welt verbessern?

Es gibt Menschen, die haben noch nicht mal die Chance für ihre Menschenwürde zu streiken, oder gar Nahrung zu verweigern.

Ihr solltet glücklich und zufrieden sein!

Guten Abend,

vom Grundgesetz hast Du doch schon einmal gehört oder?

Hier nur Artikel 1 GG
(1) . Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


Jemand der sich durch das Jobcenter sanktioniern lassen muss,
und zb.eine 30% oder 90%(ja es gibt als zweite Stufe direkt 90%)
oder 100% Sperre erhält,
wird im Namen des Volkes mittels Verwaltungsakt bestraft.
Wobei wie will ein Sachbearbeiter der 400 Menschen betreut in einem Monat seiner Arbeit gerecht werden?20 min pro Mensch??Das muss doch schief laufen..
im namen des Volkes...
Auch schon mal gehört oder?

Dabei ist dem Staat als Aufgabe übertragen die Menschenwürde zu schützen als seine Verpflichtung.

AHA verpflichtet und zu schützen,

Menschenwürde,als §1.
Warum wohl?

Weil es vielleicht mal ein paar Nazis gegeben hat ,
die sich einen Scheiß aus Menschen Würde gemacht haben
und alles im Namen des Volkes.

Eine wie auch immer geartete Sanktion kann niemals vor diesem Gesetz gerechtfertig sein!!!
Die Sanktion würde in der Würde des Menschen vollzogen .(ah ne heißt ja im namen des volkes)

merkste was ????

Was hätte eine Sanktion zb gegen einen Familienvater für Folgen?
die sanktion würde kolletiv die familie treffen.sagen wir mal mit 60% von regelsatz für die ganze familie.
da die jobcenter teilweise direkt mit den jugendämtern zusammenarbeiten,
würde also eine mitteilung ans jugendamt rausgehen,
ey der zahlt keinen strom.
dann kommt das jugendamt und nimmt denen die kinder weg.
ohne strom geht ja nicht...
wie war das noch artikel 1 GG:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

weißt Du das sämtliche Harz4 Empfänger sprich 4 MILLIONEN Menschen
jeden von uns 40 Euro kosten Jährlich,
wir für diese Drecksbanker aber 7800 irgendtwas Euro/Jahr abdrücken müssen?

das alleine letztes Jahr über 50000 Kinder Ihren Familien entzogen worden sind?
das die Zahl der Selbstmorde jährlich wächst?
das der Typ der sich vorm Reichstag verbrannt hat
natürlich psychische Probleme hatte?

Das alleinerziehende Mütter um nicht sanktioniert werden zu wollen,
den Nachweis über die Möglichkeit einer Unterbringung der Kinder vorlegen müssen,
um überhaupt erst in vollen Genuss zu kommen von Hartz 4?

Und der Ralph Boes macht das alles nur um auf der faulen Haut zu liegen.
:ironie:

Die Würde des Menschen ist unantastbar?

Geh weiter mit deinen Hunden spielen und bereite dich auf eine niedrige
Wiedergeburt als Amöbe vor.

WT
 
Guten Abend,

vom Grundgesetz hast Du doch schon einmal gehört oder?

Hier nur Artikel 1 GG
(1) . Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (usw usf)
Sorry, aber bevor du hier so mit Beleidigungen und Anfeindungen um dich wirfst, solltest du vielleicht mal ein wenig über Grundrechte lernen, bevor du hier so einen völligen Unsinn von dir gibst.

Gesetzestexte müssen ausgelegt werden. Und dafür studiert man Jura. Hier jetzt aber so zu tun als hätte das, was du sagst irgendeinen rechtlichen Hintergrund ist völliger Schmafu. Denn ein Begriff wie "Würde des Menschen" muss erstmal definiert werden, und dann muss seine Definition ausgelegt werden. Erst dann kann eine sinnvolle Diskussion über eine Verfassungswidrigkeit stattfinden. Die beiden Schritte umgehst du aber - du stellst den Begriff vage in den Raum und argumentierst dann - ähnlich wie andere Leute hier - gemäß: "Was mir nicht passt verstößt gegen meine Menschenwürde".

Überlass solche Entscheidungen doch lieber mal dem BVerfG. Eine rechtliche Bewertung von Hartz 4 ist in einem Esoterikforum, wo nur wenige Leute sind, die auch nur Ansatzweise Ahnung von der Systematik des deutschen Verfassungsrechts haben, relativ sinnbefreit - zumal die Verfassungswidrigkeit ohnehin mit der Entscheidung des BVerfG steht und fällt.

Alles andere ist nur der Versuch, seinen Beiträgen einen Hauch von Seriösität zu geben, der in Wirklichkeit nicht vorliegt.
WildThing schrieb:
Geh weiter mit deinen Hunden spielen und bereite dich auf eine niedrige Wiedergeburt als Amöbe vor.
Und an solchen völlig unpassenden Bemerkungen merkt man auch, wie weit es um deine Bereitschaft für eine gesittete und seriöse Diskussion steht. Reiß dich mal am Riemen, man kann ja wohl in einem Diskussionforum verlangen, dass hier zumindest irgendwo eine Untergrenze an Respekt zu setzen ist, die man seinen Mitmenschen gegenüber erbringt. So eine Untergrenze sehe ich bei dir nicht.

Guten Abend.
 
Guten Abend Tarbagan,
soll ich jetzt definition raussuchen oder darf ich auch so mit spielen?
mag zwar der falsche ort sein,
für eine debatte über hartz 4
oder das bge zu führen.
dafür sollte es sich über unmenschlichkeit und ignoranz durchaus streiten lassen...
klar kann man unterschiedlicher meinung sein,
nur wo vor zwei tage oder wars montag,
bekannt geben wurde,
das der armutsbericht de regierung geschönt wurde
und das in der ard nicht in der linken hetzpresse!!
und dann solche pauschal aussagen
wie auf der faulen haut liegen,
dann kommen und wer leidet hier in diesem land hunger,
platz mir der kragen.
geh doch durch die städte wimmelt alles voller bettler
und deren bildungsniveau wird auch immer besser.
das sind nicht mehr nur die alks und junkies.
in der schule meiner tochter sind familien,wo das dritte kind nicht
nicht in der ogs angemeldet werden kann,weil nicht genug kohle da ist.beide eltern studienabschluss,arbeiten als hiwis unterbezahlt.nur eins von immer mehr beispielen.
ich fantasiere und muss erstmal jura studieren um die wirklichkeit zu sehen.
danke,...

für ein gesundes rechtsempfinden brauch ich kein bgh.
dafür reicht mir ein gesunder menschenverstand.
abgesehen davon war mein ex schwiegervater bundesrichter und ich musste genug jura vorträge über mich ergehen lassen.

und sorry wer sich vor dem leid von menschem in diesem oder andern ländern die augen so verschließt,kann ich auch nichts dran ändern.

wenn du willst kann ich dir gerne links für alle Sachen raussuchen.
die 50000 kinder kommen aus einer kleinen anfrage der linken bei der bundes regierung
hier ist in den nach-denk-seiten von gestern noch ein paar schöne in GESETZ gegossene Verfassungswidrigkeiten
h t t p:// w w w .nachdenkseiten.de/?p=15274

so und dir noch einen schönen tag
viel spass beim ignorieren
WT
 
WildThing schrieb:
mag zwar der falsche ort sein,
für eine debatte über hartz 4
oder das bge zu führen.
Ich habe nicht gesagt, dass es der falsche Ort für eine Diskussion über H4 oder BGE ist. Ich habe gesagt, dass es der falsche Ort für eine rechtliche Bewertung (z.B. bzgl. des Grundgesetzes) ist.

WildThing schrieb:
ich fantasiere und muss erstmal jura studieren um die wirklichkeit zu sehen.
danke,...
Nein, aber du solltest Jura studiert haben, um eine ernstzunehmende verfassungsrechtliche Bewertung abgeben zu können. Alles andere ist Wichtigtuerei. Und diese Wichtigtuerei hab ich auch an Herrn Boes schon kritisiert - diese inflationäre Verwendung des Wortes "Menschenwürde". First-World-Problems halt - um mal auf ein früheres Beispiel in diesem Thread zurückzugreifen; wenn der Staat einem nicht eine "Mindestteilhabe an Kultur" bezahlt, verstößt das nach Meinung mancher hier auch schon gegen die Menschenwürde. Erzähl mal Opfern echter Menschenrechtsverletzungne (Krieg, Ausbeutung, Sklaverei, Folter), dass deine Menschenwürde verletzt ist, weil dir der Staat nen Kinobesuch nicht zahlt. Das ist doch völlig pervers.

WildThing schrieb:
für ein gesundes rechtsempfinden brauch ich kein bgh.
dafür reicht mir ein gesunder menschenverstand.
Du verwechselst Gerechtigkeit mit Recht.

Eine objektive Gerechtigkeit gibt es nicht. Und was du als gerecht empfindest, wird Bougenvailla vielleicht als ungerecht empfinden, oder umgekehrt. Wenn es so einfach wäre, für die ALG-Situation eine "gerechte" Lösung zu finden, dann würde es hier wohl kaum immer wieder so ausartende Diskussionen geben.

WildThing schrieb:
abgesehen davon war mein ex schwiegervater bundesrichter und ich musste genug jura vorträge über mich ergehen lassen.
Sorry, aber das ist völlig irrelevant. Der Vater einer meiner Exen war auch Chirurg, und trotzdem lauf ich nicht rum und lege Leuten Bypässe.
 
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@tarbagan,

Nein, aber du solltest Jura studiert haben, um eine ernstzunehmende verfassungsrechtliche Bewertung abgeben zu können. Alles andere ist Wichtigtuerei. Und diese Wichtigtuerei hab ich auch an Herrn Boes schon kritisiert - diese inflationäre Verwendung des Wortes "Menschenwürde". First-World-Problems halt - um mal auf ein früheres Beispiel in diesem Thread zurückzugreifen; wenn der Staat einem nicht eine "Mindestteilhabe an Kultur" bezahlt, verstößt das nach Meinung mancher hier auch schon gegen die Menschenwürde. Erzähl mal Opfern echter Menschenrechtsverletzungne (Krieg, Ausbeutung, Sklaverei, Folter), dass deine Menschenwürde verletzt ist, weil dir der Staat nen Kinobesuch nicht zahlt. Das ist doch völlig pervers.

In deinen Worten sind wieder einmal Ungenauigkeiten und Verallgemeinerungen, wo ich von einer zukünftigen Juristin erwarte, dass sie das profesioneller handhabt und Polemisierungen unterlässt.
Es ist unsinnig eine Mindestteeilhabe an Kultur auf einen Kinobesuch herunter zu brechen. Der Kulturbegriff und das dürftest Du wissen ist sehr umfassend und hat in großem Maße mit Bildung zu tun.

Zur Menschenwürde, es ist nicht nötig dass jeder Bürger erstmal Jura studieren muss um verfassungsrechtliche Beurteilungen abgeben zu können, denn gerade diesbezüglich liegen Definitionen und Beurteilungen vor, was Du ganz genau weißt. Ich habe mir die Mühe gemacht entscheidende Passagen rot zu markieren und diese dürften gerade Dir bekannt sein !

Ich zitiere:

Die Menschenwürde als oberster Wert des Grundgesetzes

Die Menschenwürde ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die wichtigste Wertentscheidung des Grundgesetzes. Sie kann niemandem genommen werden, weil sie nach der Ordnung des Grundgesetzes dem Menschen durch seine bloße Existenz eigen ist. Wohl aber kann der Achtungsanspruch verletzt werden, den jeder Einzelne als Rechtspersönlichkeit hat. Daher geht es zunächst um den Schutz vor der Verletzung dieses Achtungsanspruchs, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt. Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Menschenwürde beeinträchtigen könnte. Es ist also ein Abwehrrecht gegen die öffentliche Gewalt selbst, und zwar in allen ihren Ausprägungen (Judikative, Exekutive, Legislative, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Beliehene usw.). Zudem hat die Staatsgewalt Angriffe auf die Menschenwürde soweit irgend möglich rechtlich wie tatsächlich zu verhindern und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Hinzu kommt ein Leistungsrecht: Der Gesetzgeber und die vollziehende Gewalt sind verpflichtet, allgemeinverbindliche Normen zu erlassen, die den Schutz der Menschenwürde bestmöglich gewährleisten. Der Staat hat also nicht nur selber Eingriffe zu unterlassen, sondern muss z. B. durch Gesetze darauf hinwirken, dass nicht nur die öffentliche Gewalt, sondern auch Dritte die Menschenwürde jedes Einzelnen achten. Und natürlich haben auch die Gerichte die Menschenwürde bei ihren Entscheidungen stets zu beachten.

Der Begriff der Menschenwürde

Definition des Bundesverfassungsgerichts

Der Begriff der Menschenwürde ist in zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts definiert: Es ist damit jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder seinem sozialen Status. Der Staat bezieht nach der Ordnung des Grundgesetzes seine Legitimation allein daraus, dass er den Menschen konkret dient. Die Menschenwürde ist – so das Bundesverfassungsgericht – oberster Grundwert und Wurzel aller Grundrechte. Als einzige Verfassungsnorm gilt die Menschenwürde absolut, kann also durch keine andere Norm – auch nicht durch ein davon abgeleitetes Grundrecht – beschränkt werden. (Nach herrschender Meinung sei die Würde das höchste Grundrecht. Grundrechte binden nach Art. 1 Abs. 3 GG die vollziehende Gewalt. – Nach Mindermeinung umstritten, da sich alle Grundrechte nach der Würde richten und somit Art. 1 Abs. 1 GG Wurzel aller Grundrechte sei.) Vielmehr sind alle anderen Bestimmungen im Lichte der Bedeutung des Art. 1 Absatz 1 Satz 1 GG auszulegen, mit der Folge, dass jeder Verstoß gegen die Menschenwürde zur Verfassungswidrigkeit der jeweiligen Norm führt, sofern nicht doch eine grundgesetzkonforme Interpretation der umstrittenen Norm möglich ist. Art. 1 Abs. 1 GG ist seinerseits durch die sogenannte Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG geschützt. Sie ist damit selbst dem Zugriff durch den Verfassungsgesetzgeber entzogen. Eine Änderung des Grundgesetzes, die den Grundsatz der Menschenwürde aufgeben sollte, ist unzulässig.

Ein Verstoß gegen die Menschenwürde ist daher jede quantifizierende Betrachtungsweise menschlichen Lebens, also z. B. die Abwägung vieler Menschenleben gegen ein einzelnes. Jedes Menschenleben ist gleich wertvoll, jeder Mensch besitzt die gleiche Würde. Jeder einzelne hat daher einen Anspruch, dass sich der Staat schützend vor sein Leben stellt. Es ist unzulässig, menschliches Leben zum Schutz anderer Leben zu opfern, und zwar auch dann, wenn die Betreffenden nach aller Wahrscheinlichkeit nur noch wenige Minuten zu leben haben. Ein solches Vorgehen würde Menschen zum Objekt staatlichen Handelns machen und ihnen damit die Achtung versagen, auf die jeder Mensch Anspruch hat; es würde damit gerade denjenigen Menschen, deren Leben in höchster Gefahr ist, der Schutz, den der Staat ihnen schuldet (vgl. oben), versagt werden.

Das Grundgesetz schließt eine erniedrigende Behandlung von Menschen durch staatliche Organe als unvereinbar mit deren Würde aus. Nach der Objektformel darf keine Person zum bloßen Objekt der Staatsgewalt herabgewürdigt werden, insofern ihre Subjektqualität damit infrage gestellt wird (vergleiche Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1970).[14] Die grundlegenden Voraussetzungen individueller und sozialer Existenz des Menschen müssen vom Staat garantiert werden (vergleiche Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977).[15]

Auch § 136a StPO steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verpflichtung des Staates aus Art. 1 GG, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen: Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Misshandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zulässt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.

Verpflichtung des Staates, das Existenzminimum zu gewährleisten

Das Bundesverfassungsgericht verbindet Art. 1 mit Art. 20 GG (Sozialstaatsprinzip), um „die Verpflichtung des Staates herzuleiten, jenes Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht“.[19]


Nun zum Ende dieser Zitate frage ich Dich wie es kommt, dass Sachbearbeiter welche ja übrigens auch kein Jura studiert haben, in mannigfaltiger Weise, zielgerichtet gegen das GG verstoßen und weshalb Verwaltungsakte per se über das GG gestellt werden.

Dagegen geht Herr Boes vor. Und wie ich ja schon aufgezeigt habe, hat das Job-Center zwei Sanktionen wegen angeblicher Formfehler 3 Wochen später zurück gezogen - weshalb wohl ?

Ich sage deutlich NEIN zu deinen Aussagen - der 1. Artikel des GG und die Menschenwürde sind nicht auslegbar, denn wie ich aufgezeigt habe hat Bundenverfassungsgericht hier definiert und klar geurteilt !!!

Ich wehre mich gegen Aussagen - wie auch Du sie öfters von Dir gibst ganz ohne frage intelligent und wortgewandt, die nicht nur meinem tiefen Gewissen und Rechtempfinden nach grob fahrlässig oder gar beabsichigt sind, sondern bewusst oder unbewusst zum Ziel haben Grundgesetz und Menschenwürde beliebig zu relativieren und zu missachten.

LG Siegmund
 
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