Et libera nos
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Sag' doch gleich dass du nicht weisst wie sie heissen! Und dass du sie noch nie gelesen hast.Na die Verträge, welche der (UN)Heilige Stuhl mit dem Vorkommnis aus Braunau schloß und jetzt noch mit vielen Diktatoren aufrecht hält, die meine ich!
Ich werde dich jetzt mal von deinem Unwissen teilweise erlösen - wie das Konkordat heisst werde ich dir aber trotzdem nicht verraten. *pöhsebin*
Und hier noch ein (weiterer) Vertrag:Die wesentlichen Vereinbarungen des Konkordats sind:
* Bekenntnisfreiheit und Freiheit der Religionsausübung (Artikel 1)
* Fortbestand des Bayerischen Konkordats von 1924, des Preußischen Konkordats von 1929 und des Badischen Konkordats von 1932 (Artikel 2)
* freie Korrespondenz zwischen dem Heiligen Stuhl und allen deutschen Katholiken (Artikel 4)
* Geistliche erhalten den gleichen Schutz des Staates wie Staatsbeamte (Artikel 5)
* keine Zwangsvollstreckung in das Amtseinkommen der Geistlichen (Artikel 8)
* Schutz des Beichtgeheimnisses (Artikel 9)
* Geistliche Kleidung darf nur von Geistlichen getragen werden. Strafen wie beim Missbrauch militärischer Uniformen (Artikel 10)
* Kirchengemeinden und andere Kirchenorganisationen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (Artikel 13)
* Recht der Kirchen auf Erhebung von Kirchensteuern (Schlussprotokoll zu Artikel 13)
* Recht der Kirche zur freien Besetzung ihrer Ämter, aber staatliches Prüfungsrecht für neu ernannte Bischöfe (Artikel 14)
* Treueeid der Bischöfe: Vor Gott und auf die Heiligen Evangelien schwöre und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt, dem Deutschen Reich und dem Lande ... Treue. Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen ... (Artikel 16)
* Staatsleistungen an die Kirche können nur im freundschaftlichen Einvernehmen abgeschafft werden. (Artikel 18)
* Garantie der katholisch-theologischen Fakultäten. (Artikel 19)
* Katholischer Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. (Artikel 21)
* Katholische Religionslehrer dürfen nur mit Zustimmung des Bischofs eingestellt werden. (Artikel 22)
* Beibehaltung und Neueinrichtung katholischer Bekenntnisschulen (Artikel 23)
* Erlaubnis zur kirchlichen Trauung vor der Ziviltrauung in Todesgefahr und Fällen sittlichen Notstandes (Artikel 26)
* Garantie der Militärseelsorge, die allerdings exempt ist (Artikel 27)
* Verpflichtung des Klerus, für das Wohlergehen des Deutschen Reiches und Volkes zu beten (Artikel 30)
* Katholische Vereinigungen dürfen nur innerhalb staatlicher Verbände tätig werden, außerhalb davon nur für rein religiöse, rein kulturelle und karitative Aufgaben. Welche Verbände das sind, wird später vereinbart. Staatliche Verbände werden religiöses Verhalten nicht behindern. (Artikel 31)
* Keine Mitgliedschaft oder Tätigkeit von Geistlichen und Ordensleuten in politischen Parteien (Artikel 32)
* Das Reich wird für nicht-katholische Konfessionen gleichartige Regelungen treffen (Schlussprotokoll zu Artikel 32)
Das Vertragswerk besteht aus drei Teilen:
1. Versöhnungsvertrag - Schaffung des unabhängigen Staates der Vatikanstadt als souveränen Staat. Außerdem garantiert der italienische Staat in diesem Vertragsteil die Unabhängigkeit und Souveränität des Heiligen Stuhls als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt. Im Gegenzug verzichtet der Heilige Stuhl auf die Gebiete des alten Kirchenstaats und erkennt Rom als italienischen Regierungssitz an. Außerdem verpflichtet der Papst sich, in internationale Streitigkeiten nicht parteiisch, sondern nur schlichtend einzugreifen.
2. Konkordat - regelt die Beziehung des italienischen Staates mit der italienischen Kirche in religiösen und zivilrechtlichen Angelegenheiten.
3. Finanzkonvention - regelt Entschädigungsleistungen des italienischen Staates gegenüber dem Heiligen Stuhl bezüglich der Eigentumsverluste des Jahres 1870. Unter anderem wird dem Heiligen Stuhl eine Entschädigung in der Höhe von 1,75 Milliarden Lire zugesprochen.
Darüber hinaus enthält der Vertrag im Annex eine von beiden Partnern paraphierte Karte des rund 44 Hektar großen Gebiets der Vatikanstadt.
Seit dem Abschluss der Verträge hat es mehrere Ergänzungen gegeben, so die Unterstellung zusätzlicher Gebiete unter die Souveränität des Heiligen Stuhls (unter anderem die Sendeanlage des Vatikanradios in Santa Maria di Galeria).
Ein weiteres Konkordat revidierte 1984 einen Teil der ******verträge: Es legte u.a. den religiösen Pluralismus und die Neuordnung staatlicher Leistungen an Priester und kirchliche Einrichtungen fest.
Kirchenaustritt genügt vollkommen!Glaube und Wissen brauchen weder Organisationen, noch Bethäuser, auch kein Bildnis (von Gott) - geschweige denn (un-fehlbare und selbsternannte) Stellvertreter! Also komme man mir nicht mit den sog. Gläubigen, die die "Kirche" repräsentierten. Die Probe aufs Exempel ist schnell gemacht. Die (Amts-) "Kirche" auflösen und schauen, was übrigbleibt!
(du vergisst dass es Religionsfreiheit gibt, und das Recht sich als religiöse Gemeinschaft zu "gruppieren")
Persönlich würde ich JEDE religiöse Gruppierung auflösen - auch Ashrams, Guruanhängerschaften, Pranazirkel, L&L-Freaks... ALLE.
Die bloße Tatsache aber dass sie existieren läßt nichts Gutes ob der geistigen Reife der MEHRHEIT der Menschen erahnen.
WEN beutet die Katholische Kirche denn aus? Hast du ein paar konkrete Beispiele?Allein, DIE INSTITUTIONEN brauchen die lebensnotwendige Energie, in Form von Geld, Arbeitskraft, mentaler Energie... und Faschismus (Verbindung Staat&Kapital) erhält die Ausbeutung am Leben. Naja, da ist es naheliegend... sehr, sehr naheliegend...
Und kennst du eine andere religiöse Organisation, die die Fehler der Vergangenheit eingesehen hat, und sich dafür OFFIZIELL entschuldigt hat?
Diese Aussage klingt nach leeren Phrasen.Die Bürger, welche gleichzeitig Financiers dieser Kasperliade sind, haben das Recht, zu wissen, was sich unter den Tuchenten (sprich Verträgen mit den Staaten) abspielt. Nicht mehr und nicht weniger!
Wovon sprichst du denn??
Pssssssst ein offenens Geheimnis: google.Also schnatter nicht, sondern informiere uns - bei Deinen Kontakten und Deinem Wissen ist das ja ein Leichtes, n´est pas?
NOCH ist die politische Führung der Türkei -im Rahmen ihrer Möglichkeit- laizistisch.Zu den (Rück-)Eroberungsphantasien der Islam-Vertreter (ebenfalls eine Religions- und Macht-AG) kann ich soviel dazu sagen, als Ratzinger mit der Türkei über Grundbesitz und Machteinfluß verhandelt. Dabei stört der attatürk´sche Laizismus ganz enorm!
Das "geomantische" wollen wir mal überlesen, nicht wahr?...Immerhin sollte das Land ja der EU beigetreten werden (neben machtpolitischen Gründen auch geomantische und geostrategische, was das Gleiche ist).
"beigetreten werden" ist von gar nicht üblen Eltern...
Z.B. Wien... oder Spanien... Reconquista... (Empfehlung: googlen)Das "Rück-" bei den Eroberung(sphantasi)en trifft´s wirklich! Wer hat da wem was weggenommen?
Wer führt Krieg?? Die Islamisten?Bei o.g. Institutionen handelt sich um kriegsführende Parteien. Krieg als letztes "Marketing-Instrument" - der letzte Kampf um Marktanteile, welche ohnedies schon verloren sind!
Das allgemeine Kollektive Un-bewusste hängt LEIDER nach wie vor alten Mustern an.Das Kollektive Bewußtsein hat sich mit Grausen davon abgewandt !!
Das aufgeklärte Europa ist nicht der Maßstab aller Dinge - nicht vergessen.