Tommy
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Das geht nicht. Würde ein Whistleblower noch bevor er "geblowt" hat Asyl beantragen, gäbe es keinen Grund für das jeweilige Land ihm auch Asyl zu gewähren. Und noch wichtiger: Selbst wenn es möglich wäre... Das Risiko, dass ein US-Geheimdienst davon erfahren würde wenn ein US-Bürger, der z.B. Geheimdienstmitarbeiter oder beim Militär ist, Asyl beantragt, würde er natürlich sofort festgesetzt um nachzuhaken.
Noch eine Anmerkung. Für zukünftige Whistleblower, die personalisiert (also mit Gesicht) whistleblowen nöchten, stellt der Fall Snowden dennoch eine wichtige Erfahrung dar. Die meisten Staaten haben abgesagt mit der Begründung, der Asylbewerber müßte im Land sein, erst dann könnte er einen Asylantrag stellen.
Also wäre eine Verbesserung:
1. Erst in das Land reisen, wo man ziemlich sicher ist, daß man Asyl erhält.
2. Von diesem Land aus whistleblowen
3. Asylantrag stellen.