In D muß einer erst nachweisen, daß er bedroht wird, bevor er überhaupt in die Nähe eines Waffenscheins kommt.
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Wer als Privatperson in Deutschland eine Waffe mit sich führen will oder muss, braucht einen Waffenschein - der ist allerdings schwer zu bekommen. Wer einen Waffenschein möchte, der muss konkret nachweisen, dass er eine gefährdete Person ist oder einen Gegenstand zu bewachen hat - das gilt etwa für Politiker oder Sicherheitsdienste. Und auch wenn die behördliche Erlaubnis vorliegt, schreibt das Waffengesetz Einschränkungen zum Tragen vor, etwa bei Veranstaltungen oder Festen.
Alle drei Jahre wird die Zuverlässigkeit eines Halters geprüft. (...)
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http://www.sueddeutsche.de/panorama/waffenbesitz-wer-darf-sich-in-deutschland-bewaffnen-1.3213596