Die französische Untersuchungsbehörde BEA veröffentlichte ihren Abschlussbericht am 13. März 2016.
[83][84] Sie bestätigte ihre These aus dem Zwischenbericht, wonach sich der psychisch kranke Kopilot im Cockpit einschloss und anschließend das Flugzeug bewusst und absichtlich verunfallen ließ. Andreas Lubitz habe nach Erkenntnissen der Ermittler im Zeitraum des Unfalls Antidepressiva und Schlafmittel eingenommen. Eine eindeutige Diagnose konnten die Experten nicht ermitteln; „Die Mehrheit der Expertengruppe, die die BEA hinzugezogen hatte, geht jedoch davon aus, dass aufgrund der verfügbaren medizinischen Dokumentation von einer psychotisch-depressiven Episode, an der der Kopilot litt und die im Dezember 2014 begann und bis zum Unfalltag andauerte, ausgegangen werden könnte.“
[85] Ein Arzt habe zwei Wochen vor dem Unfall eine mögliche Psychose bei Lubitz diagnostiziert und eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik empfohlen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen waren aber nicht an Germanwings weitergeleitet worden.
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Die französischen Justizbehörden haben eine toxikologische Untersuchung von Überresten menschlichen Gewebes von Lubitz durchgeführt. Dabei wurden
Escitalopram,
Mirtazapin und
Zopiclon nachgewiesen.
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Als Konsequenz empfahl die BEA der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und den
EU-Mitgliedstaaten routinemäßige Überprüfungen, insbesondere bei krankheitsbedingten Ausfällen von Piloten auch im Hinblick auf
psychische Störungen. Ferner sollten im Zusammenhang mit der von Land zu Land unterschiedlich geregelten ärztlichen Schweigepflicht auch international klare Regelungen für Gesundheitsdienstleister vorliegen. Eine Änderung bei der Verriegelung der Cockpit-Türen empfahlen die Experten nicht. Viele Fluggesellschaften haben inzwischen eine Zwei-Personen-Regel im Cockpit eingeführt.
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