U
Uranie
Guest
Es bleibt der TE überlassen, was für sie das Beste ist, aber dennoch appeliere ich an sie, eine Anzeige zu machen!.
Es ihr zu überlassen halte ich auch für das Beste.
Anzeige machen fände ich auch mutig - aber wir kennen @Sonnensinn nicht
persönlich und auch nicht ihre pers. Verfassung. Und mit 51 Jahren sieht es
u.U. auch anders aus - was hier die eigene pers. Entscheidung angeht, aber
wenn sie sich dazu entschliesst - mein absoluten Respekt.
Ich bekomme stets ein ungutes Gefühl, wenn etliche Gründe (überlastete Richter, Belächelung, ... usw.) angeführt werden, um nicht handeln zu müssen und weitere Opfer in Kauf zu nehmen.
Es sind genauso Fakten wie andere und wie die deinen auch. Einseitigkeit in der
Darstellung von Fakten machen mir auch ein ungutes Gefühl. Ich finde es kann
nicht schaden, alle Eventualitäten und Möglichkeiten mal in die eigene Betrach-
tung VORHER mit einzubeziehen.
Es ist immerhin auch rechtlich nicht auszuschliessen, dass im Vorfeld ein Richter
unter den hier "etwas unglücklich"vorliegenden Begleit-Umständen von
-freiwilligem eigenen Drogenkonsum und keine körperliche Gewaltanwendung-
nach aktueller Gesetzeslage der Mitverantwortung entscheidet, dass es sich hier
rechtlich nicht um eine eine "Angelegenheit von öffentlichem Interesse" handelt,
wo die Staatsanwaltschaft von sich aus Anklage erhebt.
Was dann auf dem Weg der Zivilklage verfolgt werden müsste. Samt der
dann vorzuschiessenden Kosten.
Hier liegt für mich nicht so ganz der klare offensichtliche Fall von Missbrauch vor -
für den ein gerichtlicher Weg erfolgversprechend klingen würde.
Da ist aber nur meine Meinung - die ich hier genauso gutgemeint - wie
du deine - an die TE geschrieben habe.
Mehr nicht. Und auch nicht mehr weiter an dieser Stelle - das Thema
polarisiert ordentlich und verständlicherweise. Aber ich habe jetzt auch
alles gesagt, was ich beitragen wollte.