Nach den Dublin-Richtlinien ist es so, dass Schutzsuchende in den Eintrittsländern den Anttag stellen müssen, wo er auch überprüft wird, und von dort werden sie dann auf Europa verteilt.
Na ja, eigentlich soll die Dublin-III-Verordnung vor allem sicherstellen, dass Schutzsuchende überhaupt irgendwo einen Asylantrag stellen können, und nicht ein EU-Staat nach dem anderen die Hände hebt, und sich für nicht zuständig erklärt. Es soll damit also genau das verhindert werden, was die Union mit ihren Zurückweisungen nun plant.
In der Verordnung steht auch nichts davon, dass Geflüchtete ihren Asylantrag in dem Land stellen müssten, in dem sie zuerst die EU betreten haben. Überhaupt geht es darin nicht darum, was die Schutzsuchenden zu tun und lassen haben, sondern um die Pflichten der Unterzeichnerstaaten.
Das ist auch das große Missverständnis, wenn von der sogenannten "illegalen" Migration die Rede ist. Wenn ein Schutzsuchender es irgendwie geschafft hat, z.B. von Italien oder Griechenland aus über weitere EU-Staaten bis an die deutsche Grenze zu kommen, ohne vorher kontrolliert, registriert, oder anderweitig von den jeweiligen Landesbehörden behelligt zu werden, dann hat nicht er etwas verbotenes getan, sondern dann haben die Transitländer, durch die er gereist ist, einen Fehler gemacht. Ob aus Unfähigkeit oder Unwillen sei mal dahingestellt.
In jedem Fall muss Deutschland Asylbegehren an seiner Grenze aber prüfen. Dazu muss man die Personalien des Geflohenen ermitteln, und z.B. über die euröpäische Fingerabdruck-Datenbank abklären, ob er in bereits einem in einem anderen EU-Land erfasst wurde.
Ist das nicht der Fall, dann ist Deutschland verpflichtet, den Asylantrag zu bearbeiten. Liegt bereits eine Registrierung vor, dann regelt das Dublin-Abkommen über eine Kette von wenn-dann-Bedingungen, welcher Staat zuständig, und wie das weitere Vorgehen ist. Man darf die Menschen z.B. nicht einfach in einen Flieger oder Bus setzen, und in das Land verfrachten, das man für zuständig hält. Da müssen Übernahmeanträge gestellt und Fristen eingehalten werden etc.
Jemanden an der Grenze einfach abzweisen geht jedenfalls gar nicht. Die Ausnahmeregelungen, die das EU-Recht zulässt, sind dazu gedacht, kurz vor einem Fußball-Länderspiel kein Auto voller polizeibekannter Hooligans mit Baseballschlägern und Pyrotechnik im Kofferraum mehr ins Land zu lassen. Da greift dann ein Sonderrecht, weil sozusagen Gefahr im Verzug ist. Das auf Geflohene anzuwenden, ist aber ziemlich absurd, und erinnert mich doch sehr an die Trump-Administration, die illegale Abschiebungen mit Kriegsrecht und einer angeblichen Invasion rechtfertigt.
Was das Dublin-Abkommen im Übrigen auch nicht regelt, ist eine Verteilung von Asylbewerbern auf die Mitgliedsstaaten. Es bietet lediglich jedem Land die Möglichkeit, sich freiwillig für ein Asylverfahren zuständig zu erklären, was eine Art Andockpunkt für weiterführende Verträge darstellt.