Hi Prilblume,
Meines Erachtens nicht, denn es ist ein Unterschied, ob man mit Geistern kommuniziert (die sich vielleicht sogar freuen, mit einem Menschen in Kontakt treten zu dürfen, oder ob man mit toten Körpern irgendwelchen Unfug treibt. Der Körper eines Lebewesens -sowohl der lebende, wie auch der tote- ist ein heiliger Tempel, der niemals entweiht werden darf: Ebensowenig im Tod durch Leichenfledderei oder Nekrophilie, wie im Leben durch Folter oder Vergewaltigung!
Ave
Marc Aurel