ja Jimmy, das habe ich verstanden.
Es gibt hier ein Problem, daß juristisch nicht zu lösen ist.
Ob ein erwachsener Mensch einem Kind MIT sexuellem "Begehren, Gedanken, Phantasien etc" oder OHNE diese in Begegnung tritt, macht für das Erfahren, Erleben des Kindes einen (manchmal bewußten, manchmal unbewußten) Unterschied - da muß es nicht zu "handfesten" Übergriffen kommen, aber es hat WIRKUNG, weil da hintergründig ein "Begehren" ist, das ein Kind in einer Form "einnimmt", dem es nicht gewachsen ist.
Davon mal abgesehen - daß es Pädophile (Männer wie Frauen) gibt, die unter ihren "Gelüsten" mordsmäßig leiden, keine Ansprechpartner haben, selbst oft häufig Mißbrauch erlitten haben - der muß gar nicht sexuell gewesen sein - all das ist mir auch klar - nur da, wo solches sichtbar wird, müssen erstmal die Schwächeren geschützt werden.
Daß "sexuell" krankhaft orientierte Menschen auch Unterstützung haben sollen, dürfen ist für mich keine Frage. Das geht aber nur, wenn da noch ein Quentchen an Selbstreflektion da ist und selbst DAS hilft in manchen Fällen den Betroffenen (Tätern, Noch-nicht-Tätern) nicht (und manchen ist das sogar bewußt), weil die erfahrenen Gewaltstrukturen übermächtig sind.
Da müssen dann nicht nur die Schwachen vor den potenziellen Tätern geschützt werden, sondern sogar diese vor sich selbst.
Es ist hier schonmal angesprochen worden: es geht dabei eigentlich nie um "Sex", sondern um Ohnmacht-Macht.
Und all das ist verdammt komplex, eine all-round-lösung gibt es nie.
Und daß es im Bereich mißbrauchter Jungen (begangen nicht nur von Männern, sondern auch von Frauen) einen fetten Dunkelbereich gibt - ja - und der ist auf nicht-sexueller Ebene sogar exorbitant hoch - wo die kleinen Jungs den nicht vorhandenen Ehemann ergänzen/ausgleichen müssen.
guts nächtle
Nizuz