Kinderschänder lebenslang verfolgt...

findest Du es gut, dass Kinderschänder lebenslänglich verfolgt werden können?

  • Ja

    Stimmen: 57 67,1%
  • Nein

    Stimmen: 13 15,3%
  • Jein

    Stimmen: 6 7,1%
  • andere Antwort

    Stimmen: 9 10,6%

  • Umfrageteilnehmer
    85
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Lieber Nehemoth,

Dein Satz ist sehr allgemein: (wenn man vom diesigen Thema absieht)
Emotion hat in der Justiz nichts verloren.

Da sind meine Gedanken eher in Richtung "Frau tötet nach Jahrelanger Pein, in Verzweiflung, ihren Peiniger", gegangen.

AL
Iza.
 
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Zitat:... hatten wir alles schon ausführlichst - kommt denn dieser Thread nie aus der Karusselldrehung heraus?

War zu faul alles zu lesen.
Dann seh es eben als meine Bestätigung vorher geäußerter Ansichten mit gleichem Inhalt.
 
Hallo IZA

Zitat: Da sind meine Gedanken eher in Richtung "Frau tötet nach Jahrelanger Pein, in Verzweiflung, ihren Peiniger", gegangen.


Nun, von ihr geht ja wahrscheinlich keine Gefahr für die Allgemeinheit aus,
es sei denn sie hat ihren Hass auf alle Männer in extremer Form ausgedehnt.

P.S: Man könnte auch diskutieren, ob es eine "chronische" Notwehrsituation
geben kann. Müsste ich aber länger drüber nachdenken.
 
... jetzt verstehe ich noch weniger - Dein Sohn ist 28 mal operiert worden oder hat sich 28 mal geritzt?

Operiert und das in 6 Jahren
Aber wie gesagt man muss immer alles sehn. Es kommt mehr von der Seele was wir glauben bzw wissen zu Glauben. ich vermeide jetzt mal mehr zu schreiben, denn ich habe sehr viel schon gefunden, was man, wenn man ehrlich sein darf einer verletzten Seele zuschreiben kann. Fazit die heutige Medizin ist gut und findet heute viele Lösungen, aber in manchen Fällen müssen andere Lösungen her, sonst werden wir auch kaputt geschnitten.
 
Zitat:... hatten wir alles schon ausführlichst - kommt denn dieser Thread nie aus der Karusselldrehung heraus?

War zu faul alles zu lesen.
Dann seh es eben als meine Bestätigung vorher geäußerter Ansichten mit gleichem Inhalt.

Ja wir sind schon auf der 49 Seite, hilfe da habe ich auch meine Schwierigkeiten.
 
Eine Krankheit gehört von tüchtigen Ärzten oder in diesem Fall Psychiatern behandelt. Der Kranke muss in eine dementsprechene Krankenanstalt.
Richtig. Das habe ich auch nicht bestritten.

Du findest, dass ein Kinderschänder Toleranz verdient? Willst Du ihn vielleicht weiter in Freiheit lassen, damit er noch mehr Kinder misshandelt, also quält und schändet?
Du kommst auf Ideen. Ich sage, dass auch Kinderschänder wie Menschen behandelt werden müssen, sofern eine Gesellschaft den Anspruch erhebt, menschlich zu sein. Toleranz (Duldung) hingegen fordere ich für alle Menschen, die keine Verbrechen begehen, durch die andere Menschen geschädigt werden.

Verbrecher müssen bekämpft werden. Sie sind asozial und in einer Bewahrungsanstalt von der Gemeinschaft fern zu halten. Das hat mit Feindbild nichts zu tun sondern mit Liebe und Vernunft.
Sie müssen nicht bekämpft werden. Sie müssen daran gehindert werden, weitere Verbrechen zu begehen. Mehr ist in einer Demokratie nicht möglich. Wenn du Verbrechen im Ansatz austilgen willst, musst du absolute Kontrolle ausüben, also selbst Verbrechen begehen.

Sie führen in der Verwahrung ein sorgloses Leben und Gott sei Dank auch unsere Kinder, wenn sie sich vor diesen Ungeheuern nicht fürchten müssen. Das ist gut und anzustreben.
Und? Habe ich etwas anderes behauptet?

Rachegelüste getraust Du Dich dieses schreckliche Leid, das die Eltern erfahren mussten, zu nennen? Es ist das Mindeste, dass ein Verbrecher seine Strafe bekommt, denn das Leid durch dieses Verbrechen kann noch zusätzlich die trauernden Angehörigen krank machen und sogar den Tod herbeiführen.
Ja, das nenne ich Rachegelüste. Die Strafe als solche kann das Opfer nicht wiederbeleben noch kann sie die Tat rückgängig machen. Die Angehörigen des Opfers wollen (manchmal) sehen, wie dem Täter zum Ausgleich Schmerz zugefügt wird - Schmerz, der nur auf die Psychen der Angehörigen positiv wirkt und ansonsten keinen Nutzen erfüllt. Das sind Rachegelüste, und diese Rache tut gut. Es ist billig und eine Schande, wenn ich den Tod meines Kindes für nicht mehr so schlimm halte, weil dessen Mörder dafür gefoltert wurde. Nochmal: Ich sage ganz klar, dass Kinderschänder so lange isoliert gehören, bis von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht. Und ich sage ebenso klar, dass Strafen zur Abschreckung nützlich sind. Also spreche ich mich klar für Strafen und für Gefängnis aus.

Gewährleistet? Wer soll dafür verantwortlich sein?
Hatten wir schon. Ein Triebtäter, der keinen Trieb mehr hat, ist nicht mehr gefährlich. Es dürfte mittlerweile möglich sein, den Sexualtrieb operativ abzutöten.

Zum Schluss gehst Du einen Schritt von Deiner anfänglichen Meinung zurück, doch ein Triebtäter ändert sich nicht. Er muss bis ans Lebensende weggesperrt werden, weil er für die Gesellschaft immer eine Gefahr sein wird, zumindest ein Kinderschänder, denn da nützt nicht einmal eine Kastration etwas. Diese Dinge spielen sich nämlich in seinem Kopf ab.
Gut, wenn eine Kastration den Trieb nicht nimmt, ist Kastration nicht ausreichend - ich hatte noch keine Kastration, musst du wissen. Kastrierte Haustiere allerdings neigen zu ungewöhnlicher Friedfertigkeit, also nahm ich an, dass Gepränge und Trieb irgendwie in Verbindung stehen. Was ist meine "anfängliche Meinung"?

lg Nehemoth
 
Hallo IZA

Zitat: Da sind meine Gedanken eher in Richtung "Frau tötet nach Jahrelanger Pein, in Verzweiflung, ihren Peiniger", gegangen.


Nun, von ihr geht ja wahrscheinlich keine Gefahr für die Allgemeinheit aus,
es sei denn sie hat ihren Hass auf alle Männer in extremer Form ausgedehnt.

Hallo PsiSnake:umarmen:

es geht um den Satz: "Emotion hat in der Justiz nichts verloren"
von Nehemoth und dann seine Frage an mich, lies wenigstens das.

AL

Iza.
 
Zitat:es geht um den Satz: "Emotion hat in der Justiz nichts verloren"
von Nehemoth und dann seine Frage an mich, lies wenigstens das.


Es gibt zwei unterschiedliche Formen wie Emotionen in der Justiz "Anwendung"
finden könnten, zum einen die mögliche Empörung des Richter über eine Straftat, zum anderen die emotionalen Gründe des Täters eine Straftat
zu begehen. Das erste hat nichts in der Justiz verloren, das zweite schon.
 
Da sind meine Gedanken eher in Richtung "Frau tötet nach Jahrelanger Pein, in Verzweiflung, ihren Peiniger", gegangen.
Liebe Izabella,
ich meinte von Seiten der Richter. Dein Beispiel ist eine ganz andere Geschichte. Wenn die Frau jahrelang von ihrem Partner misshandelt wurde, ist das ein logischer und nachvollziehbarer Grund für ihre Tat. Dazu braucht es nicht einmal Mitleid. Wenn sie misshandelt wurde, hatte sie einen - naja - mehr oder weniger triftigen Grund für den Mord, bestand eine akute Bedrohung und damit eine gewisse Rechtfertigung für diese überzogene Form der Notwehr. Von Fall zu Fall nüchtern abwägen.

lg Nehemoth
 
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Liebe Izabella,
ich meinte von Seiten der Richter. Dein Beispiel ist eine ganz andere Geschichte. Wenn die Frau jahrelang von ihrem Partner misshandelt wurde, ist das ein logischer und nachvollziehbarer Grund für ihre Tat. Dazu braucht es nicht einmal Mitleid. Wenn sie misshandelt wurde, hatte sie einen - naja - mehr oder weniger triftigen Grund für den Mord, bestand eine akute Bedrohung und damit eine gewisse Rechtfertigung für diese überzogene Form der Notwehr. Von Fall zu Fall nüchtern abwägen.

lg Nehemoth

Ja, da wollte ich Missverständnisse von Vornherein vermeiden, da der Satz so allgemein klang. :umarmen:
 
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