Kinderschänder lebenslang verfolgt...

findest Du es gut, dass Kinderschänder lebenslänglich verfolgt werden können?

  • Ja

    Stimmen: 57 67,1%
  • Nein

    Stimmen: 13 15,3%
  • Jein

    Stimmen: 6 7,1%
  • andere Antwort

    Stimmen: 9 10,6%

  • Umfrageteilnehmer
    85
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ich frage mich gerade, warum es User gibt, die hinausposaunen, dass Gedanken frei sind, sogar Lieder posten und Threads eröffnen.....aber die Gedanken der anderen nicht respektieren????

Ist das die Macht der Gedanken, anderen diese Freiheit nicht geben zu wollen???

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Weißt du Feli, man hat große Probleme das Wort Freiheit überhaupt zu definieren, daran habe ich mich schon lange gewöhnt, Gedanken sind meinetwegen frei aber nicht bei so einen Thema, denn die sich vergehen egal an wem gehören im Bau. Niemand hat das Recht sich gegen einen anderen Menschen seinen Willen durchzusetzen. Denn mein Körper gehört mir.
 
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*einmisch* Töten. Oder fördern. Je nach dem, wie die Krankheit aussieht. Konsens der neuzeitlichen Menschheit hingegen ist, auch kranken Geschöpfen ein Daseinsrecht zuzusprechen. Kein Konsens besteht darüber, ob es todeswürdige Krankheiten gibt. Jedoch scheint es mir, als ob fast jeder Mensch sein ultimatives Feindbild hat - also eine Gruppe von Menschen, die keine Toleranz verdient hätten, sondern mit allen Mitteln bekämpft werden müssten. In Zeiten der Demokratie bieten sich dafür Menschen an, deren Verhalten emotional angreifbar ist. Hier sind es Kinderschänder. So böse es auch klingen mag: Da Strafe keine Seelen heilen noch Tote wiederbeleben kann, dient Strafe nur a) der Abschreckung potentieller Täter und b) der Befriedigung von Rachegelüsten der Angehörigen des Opfers, wobei nur a) für die Strafe spricht, da damit weitere Taten eventuell verhindert werden können.
Obligatorisch ist jedoch - so jemand in dieser Hinsicht straffällig wird - die räumliche Isolierung des Täters von der Gesellschaft. Sein Verbrechen ist nicht rückgängig zu machen, aber er muss daran gehindert werden, weitere Verbrechen zu begehen und darf so lange nicht frei sein, bis es gewährleistet ist, dass er nicht wieder straffällig wird.
Das Strafmaß ist erstrangig vom Gefährdungspotential des Täters abhängig zu machen. Emotion hat in der Justiz nichts verloren.

lg Nehemoth

Ja Nehemoth, bis auf den letzten Satz.
Denn sonst gäbe es bei keinem Urteil mildernde Umstände. Auf Emotionen baut ein Großteil der Justiz.

AL

Iza.
 
[QUOTE schrieb:
Nehemoth;1769225]*einmisch* Töten. Oder fördern. Je nach dem, wie die Krankheit aussieht. Konsens der neuzeitlichen Menschheit hingegen ist, auch kranken Geschöpfen ein Daseinsrecht zuzusprechen.

Eine Krankheit gehört von tüchtigen Ärzten oder in diesem Fall Psychiatern behandelt. Der Kranke muss in eine dementsprechene Krankenanstalt.

Kein Konsens besteht darüber, ob es todeswürdige Krankheiten gibt.

Schwer oder gar nicht leicht feststellbar, kann auch von gierigen Verwandten missbraucht werden, auch vom Staat, der sich solcher Menschen auf raffinierte Art entledigen will.

Jedoch scheint es mir, als ob fast jeder Mensch sein ultimatives Feindbild hat - also eine Gruppe von Menschen, die keine Toleranz verdient hätten, sondern mit allen Mitteln bekämpft werden müssten.

Du findest, dass ein Kinderschänder Toleranz verdient? Willst Du ihn vielleicht weiter in Freiheit lassen, damit er noch mehr Kinder misshandelt, also quält und schändet? Verbrecher müssen bekämpft werden. Sie sind asozial und in einer Bewahrungsanstalt von der Gemeinschaft fern zu halten. Das hat mit Feindbild nichts zu tun sondern mit Liebe und Vernunft.

In Zeiten der Demokratie bieten sich dafür Menschen an, deren Verhalten emotional angreifbar ist. Hier sind es Kinderschänder.

Kinderschänder und andere Verbrecher sind angreifbar. Soll man sie vielleicht für ihre Untaten streicheln? Denk doch ein wenig darüber nach! In einer Demokratie bekommen sie ein gutes Lager und Essen. Sie können Fernsehen und sich endlich weiterbilden. Sie führen in der Verwahrung ein sorgloses Leben und Gott sei Dank auch unsere Kinder, wenn sie sich vor diesen Ungeheuern nicht fürchten müssen. Das ist gut und anzustreben.

So böse es auch klingen mag: Da Strafe keine Seelen heilen noch Tote wiederbeleben kann, dient Strafe nur a) der Abschreckung potentieller Täter und

So ist es beabsichtigt und so soll es sein. Es nützt sogar, wsenn auch nicht immer.

b) der Befriedigung von Rachegelüsten der Angehörigen des Opfers,

Rachegelüste getraust Du Dich dieses schreckliche Leid, das die Eltern erfahren mussten, zu nennen? Es ist das Mindeste, dass ein Verbrecher seine Strafe bekommt, denn das Leid durch dieses Verbrechen kann noch zusätzlich die trauernden Angehörigen krank machen und sogar den Tod herbeiführen. Ein Verbrecher muss Härte spüren,wie es ist, wenn er durch solche Untaten die Freiheit verliert. Und das ist gar nicht schlimm im Verhältnis zu dem, was er einem undschuldigen Kind angetan hat.
Es ist nur ein Teil der Gerechtigkeit. Die echte Tragik, die dieser Unhold verursacht hat, wird dadurch nicht gesühnt.

Obligatorisch ist jedoch - so jemand in dieser Hinsicht straffällig wird - die räumliche Isolierung des Täters von der Gesellschaft.

Es ist das Mindeste.


Sein Verbrechen ist nicht rückgängig zu machen,

Schrecklich, nicht wahr?

aber er muss daran gehindert werden, weitere Verbrechen zu begehen und darf so lange nicht frei sein, bis es gewährleistet ist, dass er nicht wieder straffällig wird.

Gewährleistet? Wer soll dafür verantwortlich sein?

Das Strafmaß ist erstrangig vom Gefährdungspotential des Täters abhängig zu machen. Emotion hat in der Justiz nichts verloren.

Zum Schluss gehst Du einen Schritt von Deiner anfänglichen Meinung zurück, doch ein Triebtäter ändert sich nicht. Er muss bis ans Lebensende weggesperrt werden, weil er für die Gesellschaft immer eine Gefahr sein wird, zumindest ein Kinderschänder, denn da nützt nicht einmal eine Kastration etwas. Diese Dinge spielen sich nämlich in seinem Kopf ab.

eva07
 
Ja Nehemoth, bis auf den letzten Satz.
Denn sonst gäbe es bei keinem Urteil mildernde Umstände. Auf Emotionen baut ein Großteil der Justiz
Bist du dir da sicher? Mildernde Umstände haben doch eher etwas damit zu tun, dass die Täter aus bestimmten Gründen zu Tätern wurden. Also z.B. bei Kinderschändern, die selbst missbraucht wurden, als sie Kinder waren. Das kann man aber sowieso knicken, wenn man rein zweckmäßig verfährt, so nach dem Motto: "Der kann zwar nichts dafür, aber er ist eine Gefahr. Also muss er isoliert werden."
In meiner Vorstellung spielen also mildernde Umstände keine Rolle. Es gibt nur gefährliche Menschen und ungefährliche Menschen. Vor gefährlichen Menschen muss die Gesellschaft geschützt werden, bis sie geheilt sind. Warum die gefährlichen Menschen zu gefährlichen Menschen wurden, spielt dabei keine Rolle. Ich möchte jedoch annehmen, dass diejenigen, bei denen mildernde Umstände geltend gemacht werden können, leichter therapiert werden können. Damit wäre (theoretisch) gewährleistet, dass mildernde Umstände sich auch dann positiv auswirken, wenn sie vor Gericht nicht beachtet werden.

lg Nehemoth
 
Ich spreche mal allgemein, nicht nur für pädophile Triebtäter:

Wie ich schon oft dargelegt habe, glaube ich nicht an eine persönliche
Schuld, noch an Willensfreiheit. Dennoch gibt es überzeugende Gründe
für die Verfolgung von Straftätern:
1. Abschreckung
2. moralfördernde Wirkung (die Gesellschaft zeigt ihren Mitgliedern welches
Verhalten als falsch angesehen wird, Orientierung)
3. Verhinderung von weiteren Straftaten der straffälligen Person
4. Wiederherstellen eines Gleichgewichts (gemeint wie Gerechtigkeit, aber ohne Betonung auf Schuld)

Zum Thema:

Wenn man sich für eine härtere Strafverfolgung von Kinderschändern
ausspricht sollte man auch bedenken, dass es sinnvoll ist einen großen
Unterschied im Strafmaß auf Vergewaltigung und Sexualmord zu verankern,
um Verdeckungsmorde zu verhindern. Was Fälle betrifft, wo es, ich betone
wirklich freiwillig zu einem sexuellen Kontakt einer minderjährigen Person
mit einem Erwachsenen kam, so denke ich: Ohne Opfer kein Täter.
Da kommt es meiner Meinung sowieso auf die biologische und psychische
Reife an und nicht auf eine willkürliche Zahl. So wie es die Natur gedacht hat.

LG PsiSnake
 
Ich spreche mal allgemein, nicht nur für pädophile Triebtäter:

Wie ich schon oft dargelegt habe, glaube ich nicht an eine persönliche
Schuld, noch an Willensfreiheit. Dennoch gibt es überzeugende Gründe
für die Verfolgung von Straftätern:
1. Abschreckung
2. moralfördernde Wirkung (die Gesellschaft zeigt ihren Mitgliedern welches
Verhalten als falsch angesehen wird, Orientierung)
3. Verhinderung von weiteren Straftaten der straffälligen Person
4. Wiederherstellen eines Gleichgewichts (gemeint wie Gerechtigkeit, aber ohne Betonung auf Schuld)

Zum Thema:

Wenn man sich für eine härtere Strafverfolgung von Kinderschändern
ausspricht sollte man auch bedenken, dass es sinnvoll ist einen großen
Unterschied im Strafmaß auf Vergewaltigung und Sexualmord zu verankern,
um Verdeckungsmorde zu verhindern. Was Fälle betrifft, wo es, ich betone
wirklich freiwillig zu einem sexuellen Kontakt einer minderjährigen Person
mit einem Erwachsenen kam, so denke ich: Ohne Opfer kein Täter.
Da kommt es meiner Meinung sowieso auf die biologische und psychische
Reife an und nicht auf eine willkürliche Zahl. So wie es die Natur gedacht hat.

LG PsiSnake



... hatten wir alles schon ausführlichst - kommt denn dieser Thread nie aus der Karusselldrehung heraus?
 
ja Jimmy, das habe ich verstanden.
Es gibt hier ein Problem, daß juristisch nicht zu lösen ist.
Ob ein erwachsener Mensch einem Kind MIT sexuellem "Begehren, Gedanken, Phantasien etc" oder OHNE diese in Begegnung tritt, macht für das Erfahren, Erleben des Kindes einen (manchmal bewußten, manchmal unbewußten) Unterschied - da muß es nicht zu "handfesten" Übergriffen kommen, aber es hat WIRKUNG, weil da hintergründig ein "Begehren" ist, das ein Kind in einer Form "einnimmt", dem es nicht gewachsen ist.

Davon mal abgesehen - daß es Pädophile (Männer wie Frauen) gibt, die unter ihren "Gelüsten" mordsmäßig leiden, keine Ansprechpartner haben, selbst oft häufig Mißbrauch erlitten haben - der muß gar nicht sexuell gewesen sein - all das ist mir auch klar - nur da, wo solches sichtbar wird, müssen erstmal die Schwächeren geschützt werden.

Daß "sexuell" krankhaft orientierte Menschen auch Unterstützung haben sollen, dürfen ist für mich keine Frage. Das geht aber nur, wenn da noch ein Quentchen an Selbstreflektion da ist und selbst DAS hilft in manchen Fällen den Betroffenen (Tätern, Noch-nicht-Tätern) nicht (und manchen ist das sogar bewußt), weil die erfahrenen Gewaltstrukturen übermächtig sind.

Da müssen dann nicht nur die Schwachen vor den potenziellen Tätern geschützt werden, sondern sogar diese vor sich selbst.

Es ist hier schonmal angesprochen worden: es geht dabei eigentlich nie um "Sex", sondern um Ohnmacht-Macht.

Und all das ist verdammt komplex, eine all-round-lösung gibt es nie.

Und daß es im Bereich mißbrauchter Jungen (begangen nicht nur von Männern, sondern auch von Frauen) einen fetten Dunkelbereich gibt - ja - und der ist auf nicht-sexueller Ebene sogar exorbitant hoch - wo die kleinen Jungs den nicht vorhandenen Ehemann ergänzen/ausgleichen müssen.

guts nächtle

Nizuz

So ist es, denn da müsste man gucken wo es herkommt bevor man verurteilt.
Ich finde in den Thema muss in der Tat mehr Sensiblität rein, denn auch gerade als alleinstehende Mutti muss man auch darauf achten ob bei den Sohn alles in Ordnung ist, bevor es zu spät ist.
 
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