Kind vom Jugendamt mitgenommen!

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Ja, man kann ein Kind in diesem Alter zur Adoption freigeben, aber nur dann, wenn da auch jemand ist, der es adoptieren will.

und auch das ist nicht richtig,
sorry Ruhepol,
aber es muss da niemand vorhanden sein um ein Kind freizugeben,
passiert leider alles auf den Rücken der Kinder, das ist schade,
 
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Also deutsch kann Sie sprechen aber halt nicht so gut aber es reicht zu unterhalten.Ich war heute in der Wohnung bei dem Mann kurz um Sachen für meine Freundin zu holen wegen der Klinik,der Mann hat gesagt wenn die Tochter will kann Sie jederzeit wieder heim kommen das hätte sein Rechtsanwalt gesagt.Ich sagte drauf das glaube ich kaum da das Jugendamt noch ein Wörtchen mitzureden hat.
Frage ist das möglich das die Tochter einfach so heim kommen kann ,da hätte ich Angst wegen dem Kind da die Frau ja im Krankenhaus ist?

das kann dir sicher nur ein Anwalt oder das Jugendamt selbst sagen.

mittlerweile bin ich mir nicht mehr sicher warum das Kind gegangen ist, der eine sagt das der andere das,
wichtig scheint also nur zu sein, was das Jugendamt meint.
Ich habe von Anfang an geäußert das es NICHT nur das Trinken des Vaters sein kann.
Ist die Kleine noch beim Vater oder wo ist die 6jährige?
 
Noch mal dazu ich bin nicht die Mutter dazu sondern die Freundin die Ihr hilft um Sie etwas zu unterstützen, da Sie hier auch kaum jemanden hat außer natürlich in Thailand.
Der Vater wendet das als Druckmittel an das er sagt er will das Kind zur Adoption frei geben.Und ich habe jetzt von Ihr gehört das der Mann bei der Pflegefamilie angerufen hat um zu fragen wie es dem Kind geht.Er sagte das Kind hätte gesagt nur die Mutter soll sich ändern dann käme es wieder zurück was ich nicht glaube.Und der Vater bräuchte sich nicht ändern wäre alles in Ordnung !

Ok, Chili... :)

Ich nehme an beide Eltern haben bzw. hatten zu gleichen Teilen das uneingeschränkte Sorgerecht? Da kann ein Elternteil nicht einfach alleine-schon gar nicht als DRUCKMITTEL- das Kind zur Adoption freigeben. Schon gar nicht im Alter des Kindes, es hat nämlich auch ein Mitspracherecht.

Hier einmal ein grober Umriss aus Wiki...


Für eine Adoption ist grundsätzlich die Einwilligung beider Elternteile erforderlich; falls die Identität des leiblichen Vaters nicht festgestellt wurde, ist dessen Einwilligung nicht erforderlich. Der leibliche Vater kann aber seine Mitwirkung am Adoptionsverfahren erreichen, wenn er glaubhaft macht, biologisch als Vater des Kindes in Betracht zu kommen.[3]




Einwilligungserfordernis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Der Adoption eines Kindes müssen die Eltern zustimmen. Sie kann von den Eltern frühestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes erteilt werden (§ 1747 BGB). Bei grober Verletzung der elterlichen Pflichten kann das Familiengericht die fehlende Einwilligung durch Beschluss ersetzen (§ 1748 BGB). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Elternteil seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde.[5] Die Einwilligung ist im Jahr 2010 bei 4021 Adoptionen 248 Mal ersetzt worden.[4]

Soweit ein Elternteil dauernd geschäftsunfähig oder unbekannten Aufenthaltes ist, ist dessen elterliche Einwilligung ebenfalls entbehrlich.

Auch das Kind muss der Adoption zustimmen (§ 1746 BGB). Dies erfolgt bei Kindern unter 14 Jahren durch den Vormund (bei Amtsvormundschaft durch das Jugendamt) § 1751 BGB. Eine fehlende Einwilligung des Vormundes kann ebenfalls durch das Familiengericht ersetzt werden. Ab der Vollendung des 14. Lebensjahres muss die Einwilligung durch das Kind persönlich erfolgen.

Die Zustimmungserklärungen sowie der Adoptionsantrag selbst müssen bei einem Notar beurkundet werden.
********************

Also, WIE sieht diese Drohgebärde des Vaters genau aus? Was ist deren Inhalt?
Bzw. was konkret will er geltend machen?


Zum Telefonat mit der Pflegefamilie... das ist die Auskunft des Vaters? Oder die der Pflegefamilie?

Den Vater bräuchte man mit solch einer Ansage doch nun wirklich nicht ernst nehmen.

Kannst du dich nicht selbst mit dem Jugendamt in Verbindung setzten? Ist es zB. über die Erpressung mit der Adoption und Versorgung der Familie in Thailand informiert? Die werden und können in der Sache an sich nichts machen, weil sie nur für das Kindswohl zuständig sind, aber für diverse Entscheidungen, die sie treffen müssen fällt sowas natürlich in die Waagschale... und was noch wichtiger ist... sie kennen solche Fälle und können sehr punktgenau Anlaufstellen und Hilfsinstanzen vermitteln, wenn die Mutter nur einmal die Hand nimmt, die man ihr reicht.
 
Also deutsch kann Sie sprechen aber halt nicht so gut aber es reicht zu unterhalten.

Dann könnte sie auch arbeiten gehen (z.B. putzen). Irgendwie weichst du diesem Punkt aus. :confused:

Ich war heute in der Wohnung bei dem Mann kurz um Sachen für meine Freundin zu holen wegen der Klinik,der Mann hat gesagt wenn die Tochter will kann Sie jederzeit wieder heim kommen das hätte sein Rechtsanwalt gesagt.

Das weiß ich leider nicht. Aber hattest du nicht geschrieben, dass Kontaktverbot zwischen Kind und Eltern besteht?
 
Ja, man kann ein Kind in diesem Alter zur Adoption freigeben, aber nur dann, wenn da auch jemand ist, der es adoptieren will.
und auch das ist nicht richtig,
sorry Ruhepol,
aber es muss da niemand vorhanden sein um ein Kind freizugeben,
passiert leider alles auf den Rücken der Kinder, das ist schade,
So leicht wird man lästige Kinder nicht los .....

Auch das Kind muss zustimmen
Außerdem ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Sie wird bei Kindern unter 14 Jahren durch den gesetzlichen Vertreter erklärt. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres kann nur das Kind selbst mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einwilligen.
Einer Adoption vorgeschaltet ist immer eine angemessene Adoptionspflegezeit, in der geprüft wird, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.
Quelle: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=101188.html

Wenn niemand das Kind adoptieren will, wird es auch keine Adoption geben.

R.
 
das kann dir sicher nur ein Anwalt oder das Jugendamt selbst sagen.

mittlerweile bin ich mir nicht mehr sicher warum das Kind gegangen ist, der eine sagt das der andere das,
wichtig scheint also nur zu sein, was das Jugendamt meint.
Ich habe von Anfang an geäußert das es NICHT nur das Trinken des Vaters sein kann.
Ist die Kleine noch beim Vater oder wo ist die 6jährige?
Hatte ich schon geschrieben ist bei Verwandten in der gleichen Stadt untergekommen, wo die kleine Tochter mit deren Tochter zusammen in die Schule geht.
 
Ok, Chili... :)

Ich nehme an beide Eltern haben bzw. hatten zu gleichen Teilen das uneingeschränkte Sorgerecht? Da kann ein Elternteil nicht einfach alleine-schon gar nicht als DRUCKMITTEL- das Kind zur Adoption freigeben. Schon gar nicht im Alter des Kindes, es hat nämlich auch ein Mitspracherecht.

********************

Also, WIE sieht diese Drohgebärde des Vaters genau aus? Was ist deren Inhalt?
Bzw. was konkret will er geltend machen?


Zum Telefonat mit der Pflegefamilie... das ist die Auskunft des Vaters? Oder die der Pflegefamilie?

Den Vater bräuchte man mit solch einer Ansage doch nun wirklich nicht ernst nehmen.

Kannst du dich nicht selbst mit dem Jugendamt in Verbindung setzten? Ist es zB. über die Erpressung mit der Adoption und Versorgung der Familie in Thailand informiert? Die werden und können in der Sache an sich nichts machen, weil sie nur für das Kindswohl zuständig sind, aber für diverse Entscheidungen, die sie treffen müssen fällt sowas natürlich in die Waagschale... und was noch wichtiger ist... sie kennen solche Fälle und können sehr punktgenau Anlaufstellen und Hilfsinstanzen vermitteln, wenn die Mutter nur einmal die Hand nimmt, die man ihr reicht.
Beide haben das Sorgerecht der Vater dazu redet halt nur Quatsch,das er das Kind zur Adoption freigeben will die Mutter will das nicht...
Das mir der Adoption verstehe ich so das er dem Kind Angst machen will, damit es frei zu geben zu Adoption damit das Kind schnell zurück kommt.
Er hat jetzt einmal in der Pflegefamilie angerufen ist Ihm aber verboten worden durch das Jugendamt, so das sich die Tochter nur melden darf wenn Sie will,dazu hat Sie sich danach einmal gemeldet daheim so des Vaters Aussage und hätte verworrenes Zeug geredet.
Ich weis nicht ob ich das kann mich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen und ob die mir dann Auskunft geben zumal das eine große Einmischung wäre?
Das mit der Erpressung wegen Thailand hat Sie nicht gesagt da Sie Angst hat wegen dem Vater.
 
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