Noch mal dazu ich bin nicht die Mutter dazu sondern die Freundin die Ihr hilft um Sie etwas zu unterstützen, da Sie hier auch kaum jemanden hat außer natürlich in Thailand.
Der Vater wendet das als Druckmittel an das er sagt er will das Kind zur Adoption frei geben.Und ich habe jetzt von Ihr gehört das der Mann bei der Pflegefamilie angerufen hat um zu fragen wie es dem Kind geht.Er sagte das Kind hätte gesagt nur die Mutter soll sich ändern dann käme es wieder zurück was ich nicht glaube.Und der Vater bräuchte sich nicht ändern wäre alles in Ordnung !
Ok, Chili...
Ich nehme an beide Eltern haben bzw. hatten zu gleichen Teilen das uneingeschränkte Sorgerecht? Da kann ein Elternteil nicht einfach alleine-schon gar nicht als DRUCKMITTEL- das Kind zur Adoption freigeben. Schon gar nicht im Alter des Kindes, es hat nämlich auch ein Mitspracherecht.
Hier einmal ein grober Umriss aus Wiki...
Für eine Adoption ist grundsätzlich die Einwilligung beider Elternteile erforderlich; falls die Identität des leiblichen Vaters nicht festgestellt wurde, ist dessen Einwilligung nicht erforderlich. Der leibliche Vater kann aber seine Mitwirkung am Adoptionsverfahren erreichen, wenn er glaubhaft macht, biologisch als Vater des Kindes in Betracht zu kommen.[3]
Einwilligungserfordernis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Adoption eines Kindes müssen die Eltern zustimmen. Sie kann von den Eltern frühestens acht Wochen nach der
Geburt des Kindes erteilt werden (
§ 1747 BGB). Bei grober Verletzung der
elterlichen Pflichten kann das
Familiengericht die fehlende Einwilligung durch Beschluss ersetzen (
§ 1748 BGB). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Elternteil seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde.
[5] Die Einwilligung ist im Jahr 2010 bei 4021 Adoptionen 248 Mal ersetzt worden.
[4]
Soweit ein Elternteil dauernd
geschäftsunfähig oder unbekannten Aufenthaltes ist, ist dessen elterliche Einwilligung ebenfalls entbehrlich.
Auch das Kind muss der Adoption zustimmen (
§ 1746 BGB). Dies erfolgt bei Kindern unter 14 Jahren durch den Vormund (bei
Amtsvormundschaft durch das
Jugendamt)
§ 1751 BGB. Eine fehlende Einwilligung des
Vormundes kann ebenfalls durch das Familiengericht ersetzt werden. Ab der Vollendung des 14. Lebensjahres muss die Einwilligung durch das Kind persönlich erfolgen.
Die Zustimmungserklärungen sowie der Adoptionsantrag selbst müssen bei einem
Notar beurkundet werden.
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Also, WIE sieht diese Drohgebärde des Vaters genau aus? Was ist deren Inhalt?
Bzw. was konkret will er geltend machen?
Zum Telefonat mit der Pflegefamilie... das ist die Auskunft des Vaters? Oder die der Pflegefamilie?
Den Vater bräuchte man mit solch einer Ansage doch nun wirklich nicht ernst nehmen.
Kannst du dich nicht selbst mit dem Jugendamt in Verbindung setzten? Ist es zB. über die Erpressung mit der Adoption und Versorgung der Familie in Thailand informiert? Die werden und können in der Sache an sich nichts machen, weil sie nur für das Kindswohl zuständig sind, aber für diverse Entscheidungen, die sie treffen müssen fällt sowas natürlich in die Waagschale... und was noch wichtiger ist... sie kennen solche Fälle und können sehr punktgenau Anlaufstellen und Hilfsinstanzen vermitteln, wenn die Mutter nur einmal die Hand nimmt, die man ihr reicht.