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Femizide vor Gericht
Du gehörst mir, also töte ich dich
Das Ergebnis der Recherche ist: Manche Gerichte werten das Besitzdenken des Täters nicht als besonders verwerflich – und ein Teil erkennt es erst gar nicht.
Das ist problematisch, denn es widerspricht dem Prinzip, dass Rechtsprechung einheitlich sein muss.
Und es macht einen großen Unterschied: für die Verurteilten, die mehr oder weniger Jahre in Haft verbringen, aber auch für die Hinterbliebenen. Sie bangen vor Gericht darum, dass ihr Leid anerkannt wird – und versuchen, für die Getötete zu sprechen, die es selbst nicht mehr kann.

Femizide vor Gericht: So werden Tötungen an Frauen in Deutschland verurteilt
Die F.A.Z. hat erstmals untersucht, wie Gerichte in Deutschland mit Tötungsdelikten an Frauen umgehen. Die Recherche zeigt: Manche Gerichte werten das Besitzdenken des Täters nicht als besonders verwerflich – und einige erkennen es erst gar nicht. Dieses Storytelling wurde mit dem...
