Gilded Reverie

Liebe @flimm!

oder wirst du ihn kuendigen muessen, sollte man ja auch gleich machen um in Bezug der Wohnung ueberhaupt handeln zu koennen.

In Deutschland gibt es leider einen Paragrafen, der noch miteinander Verheirateten im übertragenen Sinne gewisse "Fußfesseln" anlegen und damit die eigene Entscheidungsfreiheit von @Einhorn33 deutlich einschränken kann, und zwar den § 1365 BGB, in dem es im Originalwortlaut heißt:

"Verfügung über Vermögen im Ganzen

(1) Ein Ehegatte kann sich
nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er sich ohne Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichtet, so kann er die Verpflichtung nur erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt.
"

Für den Fall, dass der Verkehrswert des Miteigentumsanteils von @Einhorn33 also ihr wesentliches Vermögen ausmachen sollte (sie also z. B. nicht noch weitere Immobilien in ihrem Alleineigentum haben sollte), würde sie - solange sie noch nicht rechtskräftig geschieden ist - zum Verkauf ihres Wohnungsmiteigentumsanteils die vorherige Zustimmung ihres Noch-Ehemannes benötigen, an deren Erteilung ich jedoch nach den bisherigen Schilderungen von @Einhorn33 erhebliche Zweifel hege. Damit dürften @Einhorn33 jedoch wohl auch weiterhin in Bezug auf die Wohnung und deren Verkauf die Hände gebunden sein.

Der Sinn und Zweck dieser Regelung wird wohl darin erblickt, die finanzielle Existenzgrundlage der Verheirateten oder Noch-Verheirateten zu sichern, damit keiner von ihnen nach eigenem Gutdünken alleinige und einseitige Maßnahmen zu Lasten des anderen Ehegatten treffen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
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wohl auch weiterhin in Bezug auf die Wohnung und deren Verkauf die Hände gebunden sein.

darauf wollte ich hinaus,
wenn einer drin wohnt , den kriegt man nicht so schnell wieder raus,
eben aufgrund von Zustimmungen und dergleichen, ist ja eben auch seine Wohnung.
Da kann man eigentlich nur noch auf auszahlung hoffen und den weg einschlagen.

deswegen muss ja eigentlich dieses ganze vermoegensgedoehns errehnet und auch die Unterhaeltsansprueche geklaert werden,

ich hab mal gehoert aus meinem Bekanntenkreis, das jemand erst 2Jahre nach der scheidung nachtraeglich Unterhalt einforderte, da ging vor gericht und es war wohl rechtens, aber ich kenn mich speziel mit den rechten nicht aus.

wer aus dem haus auszieht hat immer schlechtere karten.
 
Die Zeit rösselt aber doch auf die Sonne? Und darüber stehen die Störche, liebe Tugendengel.

Richtig, aber die Sonne (31) liegt direkt neben dem Sarg (8), der wiederum direkt über den Störchen (17) liegt. Sowohl die Sonne als auch die Störche lassen sich also mit dem Sarg kombinieren, der meines Erachtens die an sich positive Energieausstrahlung der Sonne (31) und die Veränderungsbereitschaft (Störche) Deines Noch-Mannes (Wolken-Haus, also Haus des Kreuz-Königs) wieder erheblich eindämmen könnten.

Und hinter diesem Sarg (8) kommen - wie Du selbst richtig errechnet hast, liebe @Einhorn33 - wieder die Vögel (12) zum Vorschein: der immer wieder eintretende Stillstand (Sarg) und das nicht wirkliche Vorwärtskommen (Sarg) gerade auch in Bezug auf Deine Wohnung (Sarg, welcher im 4. Haus des Hauses liegt), welcher/s bei Dir zu erneuten Aufregungen (Vögel) und Unruhegefühlen (Vögel) führen könnt, weil diese Wohnungsangelegenheit für Dich zunächst einmal auch weiterhin unberechenbar (Vögel) bleiben könnte.
 
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Hört sich schlüssig an, Tugendengel. Ich befürchte wenn die Scheidung durch ist, geht der ganze Zirkus mit der Wohnung von vorne los. Allerdings kann ich dann Miete verlangen, er aber keinen Unterhalt.
Unterhalt wird nicht rückwirkend bezahlt Flimm. Ich vermute in dem Fall (von dem du sprichst) schuldete die Person noch den Unterhalt, aus der Zeit als es dieser Person noch zustand.
Danke euch beiden für die Infos :)(y)
LG Einhorn

Vermute die Karten sind nicht eindeutig, weil es noch zu viele Unwägbarkeiten gibt.
 
Mag denn einer von euch nicht mal die Karten einlegen, oder habt ihr die neuen Karten nicht?
Bin allerdings von Freitagnachmittag bis Mittwochmorgen nicht online. Würde aber auch gerne mal bei euch "reinschauen". Muss nichts spektakuläres sein, vielleicht auch nur die Frage, wie es im Mai so wird?
Wenn ich für euch mit diesen Karten eine neuner Legung machen soll, benötige ich heute bis ca. 14.00 die Frage :)
 
Ich befürchte wenn die Scheidung durch ist, geht der ganze Zirkus mit der Wohnung von vorne los. Allerdings kann ich dann Miete verlangen,

Nach Deiner Scheidung könntest Du alternativ auch einen gerichtlichen Antrag auf eine sog. Teilungsversteigerung in Bezug auf Eure gemeinsame Wohnung stellen. Dies wäre eine weitere denkbare Möglichkeit, Euer gemeinsames Wohnungseigentum rechtlich aufzulösen, wenn Ihr beiden untereinander keine freiwillige Einigung erzielen könnt.
 
Nach Deiner Scheidung könntest Du alternativ auch einen gerichtlichen Antrag auf eine sog. Teilungsversteigerung in Bezug auf Eure gemeinsame Wohnung stellen. Dies wäre eine weitere denkbare Möglichkeit, Euer gemeinsames Wohnungseigentum rechtlich aufzulösen, wenn Ihr beiden untereinander keine freiwillige Einigung erzielen könnt.

Ich weiss, aber ich würde dadurch viel Geld verlieren....
 
Ich mach dann mal weiter mit der Karte 38: Die Brücke

-eine Verbindungskarte sowohl zwischen Orten,als auch Personen
-Versöhnung? -Verabredung,Rendezvous
-etwas was hilft ein Ziel zu erreichen
-eine Schwierigkeit überwinden

In Verbindung mit der Zeitkarte 38 eine kurze,knappe Verabredung
In Verbindung mit Brief und Ring eine schnelle Auflösung einer vertraglichen Angelegenheit.

Würde mich freuen,wenn noch mehr ihre Inputs aufschreiben würden.

LG Degna
 
Mir fällt zur Brücke ein, dass sie einerseits festen Untergrund bietet, um von einer Seite zur anderen zu kommen, sie kann aber auch brüchig und schwankend sein (z.B. Schwebebrücken).
 
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