Tugendengel
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Meine Legung muss sich ja nicht zwangsläufig nur auf die Scheidung beziehen.
aber die erste karte ist der turm,
und das ist dann wohl das hauptthema,
Trennung, gerichte, Buerokratie,
Das sehe ich genauso wie Du, liebe @flimm.
Deine Deutung des Turmes (19), der als zentrale Karte in der Mitte der 9-er-Legung ja auf alle angrenzenden Karten ausstrahlt, als Karte im Zusammenhang mit @Einhorn33 's gerichtsanhängiger Trennung wird meines Erachtens zusätzlich auch noch durch die Karte der Ruten (11) untermauert und bekräftigt, die ja ebenfalls das Rechtswesen (Ruten) und damit auch juristische (Ruten) Auseinandersetzungen versinnbildlichen können.
Und genau an diese Ruten (11) grenzt unmittelbar der Fuchs (14) an, wodurch nach meinem Deutungsgeschmack noch einmal bestätigt werden kann, dass @Einhorn33 in einem nicht unerheblichen Punkt möglicherweise noch einer juristischen (Ruten) Fehleinschätzung (Fuchs) aufsitzen könnte.
Ich persönlich würde bei dieser Kombination keineswegs alles glauben und redensartlich “für bare Münze nehmen“, was der Noch-Mann alles so im Gerichtsverfahren behauptet. Hier dürfte sich möglicherweise vieles von Rechts wegen ganz anders verhalten, als es Dein Noch-Mann, liebe @Einhorn33, darzustellen versucht.
Und hier schließt sich für mich auch wieder der Kreis zu meiner Deutung zum Vergrößerungsglas in meinem Vorbeitrag:
Hier scheint mir noch irgendwo eine juristische (Ruten) Fehleinschätzung (Fuchs) zu schlummern, der Du mit dem Vergrößerungsglas dringend mal “auf die Schliche kommen“ (Fuchs) solltest. Ich bin dehalb auch noch nicht wirklich davon überzeugt, dass Du bereits alle sich Dir bietenden juristischen Möglichkeiten vollständig ins Kalkül gezogen hast.
Eine Nachfrage noch, die Deine von Dir befürchtete angebliche Unterhaltspflicht gegenüber Deinem Noch-Mann betrifft:
Du hattest mal geschrieben, dass Du deswegen hiervon ausgehst, weil Du mehr beruflich verdienen würdest als Dein Noch-Ehemann.
Ist in diesem Zusammenhang eigentlich irgendwann mal angesprochen oder berücksichtigt worden, dass Dein Noch-Mann ja scheinbar nicht nur mietfrei in Deinem Wohnungsmiteigentumsanteil wohnt, sondern zugleich auch in seinem eigenen Wohnungsmiteigentumsanteil?
Auch durch das Bewohnen seines eigenen Anteils erspart sich Dein Noch-Mann ja die Zahlung einer anderenfalls für ihn anfallenden eigenen Miete, was sich jedoch - zusätzlich über seine eigenen beruflichen Verdiensteinnahmen hinaus - möglicherweise weiter für ihn einkommenserhöhend auswirken könnte.
Es wäre also möglich, dass Deinem Noch-Mann zusätzlich zu seinem eigenen Berufseinkommen ein zweites Einkommen in Form ersparter eigener Mietaufwendungen zugerechnet werden könnte, wodurch er sich in juristischer Hinsicht möglicherweise auf einmal ein wesentlich höheres Einkommen anrechnen lassen müsste, als es auf den ersten Blick erscheint.
Juristen sprechen insofern auch von dem sog. einkommenserhöhenden “Wohnwert“, der wie eine weitere Einkommensposition herangezogen werden kann. Wurde dies schon einmal thematisiert?