Gilded Reverie

Auf den Zugewinnausgleich würde ich NICHT verzichten,da es eine der wenigen Dinge sind ,während einer Scheidung,die jeder Partner glasklar mit Bankbelegen,zu einem vereinbartem Datum nachweisen muss.
Da gibt es garnichts dran zu rütteln,.....
Natürlich kommt es daruf an,um wieviel es dabei geht.
Ich musste 25 000€ an meine letzten Mann zahlen,........

LG DEgna
 
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Danke Tugendengel!
Genau: die Scheidung wird rechtskräftig mit verlassen des Gerichtssaals.
Ich habe die Begriffe zum Glück über die Jahre verdrängt/vergessen,.....:D

Meine letzte Scheidung liegt jetzt 4J zurück!

LG Degna
 
Mich hat noch die Kombination Kompass auf Klee dahinter Vergrösserungsglas sehr interresiert. Ich würde sagen, ich sehe den Weg immer klarer, den ich einschlagen muss. Kann man das so sagen?
 
da ich ihn weiterhin kostenlos in unserer gemeinsamen Wohnung wohnen lasse.

Das klingt mir sehr komfortabel für Deinen Noch-Ehemann. Befrage Deinen Anwalt doch mal danach, ob Dein Noch-Ehemann Dir für sein alleiniges Bewohnen auch Deiner Wohnungsanteils nicht umgekehrt eine sog. Nutzungsentschädigung zusteht, die Du einem eventuellen Unterhaltsanspruch Deines Noch-Mann wiederum entgegenhalten könntest.

Gleichwohl finde ich persönlich diese Situation höchst unbefriedigend für Dich. Was sollte Dein Noch-Mann überhaupt für einen Anreiz haben, endlich aus Eurer gemeinsamen Wohnung freiwillig auszuziehen, wenn Du ihn auch in Deinem Wohnungsanteil kostenlos wohnen lässt? Dein Interesse würde ich doch eher mal dahingehend vermuten, dass Eure gemeinsame Wohnung verkauft wird und Ihr Euch den Verkaufserlös nach Abzug irgendwelcher eventuellen Grundschulden hälftig teilt, oder irre ich mich da?

Bleibt Ihr auch zukünftig weiterhin beide Miteigentümer eurer Wohnung, bleibst Du auch zukünftig weiterhin in allen erdenklichen finanziellen und sonstigen Wohnungsangelegenheiten miteinander unfreiwillig verbunden. Was wäre z. B. wenn irgendwann etwas in der Wohnung repariert werden muss, was viel Geld kosten würde und Ihr Euch dann auch wieder nicht einigen könntet? Meines Erachtens solltest Du vorrangig versuchen, das Miteigentum an Eurer gemeinsamen Wohnung aufzulösen.
 
Liebe Tugendengel,
ja...ja...ja. Ich hatte das hier schon mal erklärt. Das ich auch alles richtig was du sagst. Nur wenn ich Nutzungsentschädigung verlange, verlangt er Unterhalt = patt = wir sind soweit wie vorher. Das macht erst Sinn, wenn die Scheidung durch ist und er keinen Unterhalt mehr vordern kann.
Und das ist wirklich richtig unbefriedigend für mich. Aber zu einer Scheidung gehören zwei Personen und wenn der eine partout nicht will, hat der andere nicht so viele Möglichkeiten. Und ich möchte wirklich keinen Rosenkrieg anfangen, da haben dann alle nur Verluste.
LG Einhorn
 
Wie lange läuft deine Scheidung schon?
Wann hat einer der Partner sozusagen den Antrag gestellt?

Das dein Noch-Ehemann eindeutig in einer verdammt guten Position ist ist offensichtlich,......auch für die Richter!!!!
Eine Scheidung läuft nicht endlos,.....sondern man wird nach einer gewissen Zeit automatisch geschieden.
Mein 1.Mann war so "clever" die Scheidung einzureichen und dann mal l ä n g e r ins Ausland mit unbekanntem Ziel zu gehen.
Ok,er hat mal gerade mit denm Jeep Südamerika umrundet und das gericht ist amok gelaufen,......

Also,so hoffnungslos sehe ich deine Situation echt nicht. Wir sind in Dtld,wo es anständige Gesetze diesbzgl. gibt.

LG Degna
 
Liebe Tugendengel,
auch in meinem Job zieht es sich nun über zwei Jahre, wie mit unserer Firma weitergeht. Eigentlich sollte ich froh sein, das da zur Zeit nichts entschieden wird...
Selbst bei kleinen Dingen gibt es Schwierigkeiten: Hatte Heike heute nach einer Legung gefragt und sie antwortete mir, das es bei meiner kleinen Urlaubsreise im Juli auch Probleme geben wird (die Legung hat sie toll gemacht !).
Das alles belastet mich sehr und ich kann mich kaum mal entspannen, da ich das Gefühl habe, etwas "schwebt" über mir. wenn du weisst, was ich damit sagen will.
LG Einhorn
 
Liebe Denga,
die Scheidung habe ich eingereicht. Und man kann eine Scheidung ziemlich lange ziehen, wenn man es darauf anlegt... leider.
 
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