KassandrasRuf
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Doch, ich gehe davon aus dass es, wenn Ärzte und Krankenhäuser "darum kämpfen" Maschinen abstellen zu dürfen, um Geld geht.
Dass Du davon ausgehst ist Deine persönliche Mutmaßung und bleibt Dir natürlich unbenommen. Hinweise darauf gibt es (zumindest derzeit) nicht. Zumal die Behandlung, die durch das Gericht abgelehnt wurde, von den Eltern bezahlt worden wäre.
Versteh mich nicht falsch, für mich würde ich wollen, dass Maschinen abgestellt werden wenn es keine Hoffnung mehr gibt, ich bin durchaus ein Befürworter dieser Form von Sterbeerleichterung, aber mir fällt an dieser Geschichte auf, dass nicht die Angehörigen darum kämpfen die Maschinen abzuschalten, sondern die Ärzte, was eine ganz neue Qualität ist. Ja, Empfehlungen gab es diesbezüglich immer, aber dass sowas vor Gericht ausgetragen, und "gerichtlich durchgesetzt" wird, ist neu.
Baby Charlie hatte eine Art Sachwalterin (Guardian), um die Kindesinteressen unabhängig abzuwägen. Diese lehnte, laut BBC, ebenso wie das Gericht, nach Beratung mit den Ärzten und Gesprächen mit den Eltern, die Behandlung in den USA ab. Der Wunsch der Eltern ist völlig verständlich, wäre es mein Kind, würde ich wahrscheinlich ähnlich reagieren. Aber es ist ja nicht so, dass dem Baby eine lebensrettende Behandlung verweigert würde - sondern dass es sich hierbei um einen experimentellen Therapieversuch (die Therapie wurde noch nie an einem Menschen mit dieser Erkrankung durchgeführt) an einem todkranken, schwer geschädigten Kind handelt - von dem selbst die US-Experten, die diese Therapie erproben im konkreten Fall von Charlie praktisch keine Hoffnung sehen ("that it was "very unlikely that he will improve" if he underwent the pioneering therapy being offered"; The Telegraph). Und das wurde schlussendlich auch vom Gericht abgelehnt. Da alle Therapiemöglichkeiten erschöpft und es keine Hoffnung für Charlie gibt, folgte der Richter dem Vorschlag der ÄrztInnen nach palliativer Betreuung und letztendlich der Sterbehilfe durch Aussetzen lebenserhaltender Maßnahmen (sofern die Eltern nicht gerichtlich Einspruch erheben).