Pelisa schrieb:
"nulla poena sine lege" ist ein Fachvokabel und bedeutet "keine Strafe ohne Gesetz". Es darf nur etwas bestraft werden, das zum Zeitpunkt der Tatbegehung auch unter Strafe stand.
Behaupte ich also, dass Kannibalismus nicht im Gesetz geregelt ist, heißt das, wenn dieser Argumentation gefolgt wird, dass es auch keine Strafe geben kann. Jemanden zu töten ist aber verboten, daher ist es auch verboten, jemanden zu töten und danach zu verspeisen.
Die Argumentation der Staatsanwaltschaft und des
Gerichts habe ich anders verstanden.
Es war Mord, weil
- die Tötung erfolgte hauptsächlich
aus einem
niederen Motiv (Mordkriterium!!), nämlich wegen
Befriedigung des Geschlechtstriebes
- deshalb war es auch nicht eine von der Verteidigung
beantragte
Tötung auf Verlangen, denn dieses
Verlangen des Opfers war nicht ausschliesslich/
überwiegend der Grund für die Tötung (s.o.)
- die Tötung erfolgte zudem zum
Ermöglichen einer
Straftat (Mordkriterium!!), nämlich dem Stören der
Totenruhe durch Verspeisen des Toten.
Eine besondere Schwere der Tat wurde aber nicht
festgestellt, hier wurde im Urteil der Aspekt des
Tötungsverlangens berücksichtigt. Dieser Aspekt
MUSS irgendwo Berücksichtigung finden, ansonsten
wäre das Urteil ohne jeden Bestand. Wie auch immer,
für den Täter besteht prinzipiell Hoffnung, nach 15
Jahren wieder in Freiheit zu sein.
Klingt alles für mich sehr plausibel.
Der Fall wurde ja sogar schon verfilmt. Allerdings
ohne Zustimmung des Täters, der die Ausstrahlung
des Films per einstweiliger Verfügung verhinderte!
Gruss LB