Lebenslang für den Kannibalen

Ich seh das wieder mal genauso wie LaBruja.
Was der Staat da treibt, ist ... naja. LaBruja hats schon genauso gesagt, wie ich es meine :)

Pelisa schrieb:
In Belgien und den Niederlanden gibt es Sterbehilfe, aber nur unter strengen Auflagen. Die Missbrauchsgefahr ist viel zu hoch.
Bei uns auch. Mein Mann und ich sind Mitglied bei Exit (http://www.exit.ch)
Einer meiner Verwandten nahm auch schon diese Übergangsdienste in Anspruch vor einigen Jahren, weil er nicht wegen eines Hirntumors seine letzten Monate in totaler Verwirrung und ohne Selbstbestimmung verbringen wollte. Er hat die Firma verkauft, Frau und Kind abgesichert und sich dann mit Hilfe von Exit aus der Welt begeben.

Ich find es toll, dass es Exit gibt und bin der Meinung, dass es zu den Grundrechten gehören müsste, dass jeder volljährige Mensch selbst über sein Ende bestimmen darf - egal wie wann was wo warum - solang er damit keinen anderen schadet.

Es könnte natürlich sein, dass der Staat dann Sklaven vermisst, ebenso wie die Gesundheitsbranche und Altersheimindustrie zahlenden Klienten nachtrauern würden. Es gingen nicht nur Arbeitskraft sondern auch Arbeitsplätze verloren. Oh welch ein Graus. Ausquetschen bis zum Gehtnichtmehr lautet die aktuelle Devise.


:)
 
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Oh welch ein Graus. Ausquetschen bis zum Gehtnichtmehr lautet die aktuelle Devise.

Jain....
Wenn Oma Krüssmann nun nicht mehr oder nur noch sehr selten zum Arzt geht, weil sie da jedesmal 5 Euro abdrücken muss, die sie eigentlich für Nahrung und Wärme braucht, dann ist die Chance doch sehr viel größer, dass sie kostengünstig daheim stirbt....:escape:

Gruß von Rita
 
RitaMaria schrieb:
Kann/ darf da nun eigentlich auch Nicht-Schweizern geholfen werden????
Wie das bei der Exit aussieht, weiss ich nicht. Da müsste man sich durch die Statuten lesen. Aber ich denke, wenn jemand in der Schweiz wohnhaft ist, müsste das mit Exit laufen. Genaueres findest du sicher auf der Webseite.

RitaMaria schrieb:
Jain....
Wenn Oma Krüssmann nun nicht mehr oder nur noch sehr selten zum Arzt geht, weil sie da jedesmal 5 Euro abdrücken muss, die sie eigentlich für Nahrung und Wärme braucht, dann ist die Chance doch sehr viel größer, dass sie kostengünstig daheim stirbt....
Das ist ein Problem, das man noch lösen müsste. Kostenlose Heilung für alle wär meine Traumwelt.
 
Hallo, ich habe mich etwas durch Ellis „Exit-Link“ gelesen – eine sehr wichtige Angelegenheit!

Vor allem auch für das Thema „Recht auf Selbstbestimmung“.

Zugleich zeigt es mir als Beispiel für „Entwicklung in einem Thread“, dass es möglich ist, von „Klischee-Ansätzen“ zu Konstruktivem zu gelangen.

Einen Aspekt möchte ich allerdings zur Diskussion stellen:
Nach meiner Erfahrung aus meiner Arbeit mit Menschen, vor allem mit Rückführungen, fand ich auch immer wieder Ansätze dafür, dass die vollständige Erfahrung des Sterbens, also ohne dem Prozess entweder nachzuhelfen, oder z. B. durch künstliche Ernährung, Beatmung etc hinauszuzögern, ein wichtiger Abschluss in der Bewusstseinsentwicklung zu sein scheint.

Passt nicht so ganz in diesen Thread, aber vielleicht ergibt sich ein anderer Thread daraus.

Liebe Grüße, Johann
 
sage schrieb:
Trotzdem sollte man, wenn der Mann in ca. 10Jahren entlassen wird, vorsichtig sein, wenn man von ihm zu einem Dinner für zwei eigeladen wird.


Sage

*seufz*
Wie oft muss man es dir noch sagen bis du es endgültig akzeptieren kannst. Er kommt in frühestens 15Jahren raus. Allerdings sehe ich für ihn schwarz. Der kommt wohl eher in Sicherheitsverwahrung.
Ja sowas gibt es Sage, das hats du jetzt nicht gewusst, wie? Denn jeder Verbrecher der als besonder gefährlich eingestuft wird oder besonders aggressiv, bei dem man sich fast sicher ist das er auf die ein oder andere weise Rückfällig wird der kommt nach der Haftstrafe in Sicherheitsverwahrung, das heist dann im Normalfall bis zum Ende seines Lebens.

Ich verstehe nicht das gerade Leute die meinen die Strafen sind zu gering solche Tatsachen gar nicht kennen?

@Topic
Rein rechtlich ist es natürlich Mord. Allerdings hat das Opfer ja angeblich freiwillig mitgemacht. Ist das gar nicht ins Urteil eingeflossen? Immerhin bekommt man bei Sterbehilfe auch kein Lebenslang.
 
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Chrisael schrieb:
Rein rechtlich ist es natürlich Mord. Allerdings hat das Opfer ja angeblich freiwillig mitgemacht. Ist das gar nicht ins Urteil eingeflossen? Immerhin bekommt man bei Sterbehilfe auch kein Lebenslang.
Darauf bin ich schon eingegangen, ohne dir jetzt Lesefaulheit
vorwerfen zu wollen. :weihna1

Das primäre Motiv für die Tötung war die Befriedigung
des Geschlechtstriebes des Täters, nicht das Verlangen
des Opfers - sagt das Gericht. Und dieses Motiv ist zum
Nachteil für den Täter allgemein als "nieder" angesehen,
also ein Kriterium für Mord.

Gruss LB
 
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