Lebenslang für den Kannibalen

Werbung:
sage schrieb:
Aber, aber eso-psychologisch gesehen, hat sich sein Opfer das so ausgesucht und der "Täter" hat als Kind nicht genug Liebe bekommen und das ganze ist nur ein Hilferuf.


Sage


Aber, aber, Sage, wenn man keine Liebe bekommt und alles nur Leid ist, dann entwickelt man sich. Man wird dann das Gute erkennen und danach handeln. Denn ohne Leid erkennt man das Gute nicht :morgen:

Und unser Kannibale hat das Gute erkannt und danach gehandelt, siehst du das denn nicht?:escape:

:liebe1:
 
LEGENDA schrieb:
Aber, aber, Sage, wenn man keine Liebe bekommt und alles nur Leid ist, dann entwickelt man sich. Man wird dann das Gute erkennen und danach handeln. Denn ohne Leid erkennt man das Gute nicht :morgen:

Und unser Kannibale hat das Gute erkannt und danach gehandelt, siehst du das denn nicht?:escape:

:liebe1:



Trotzdem sollte man, wenn der Mann in ca. 10Jahren entlassen wird, vorsichtig sein, wenn man von ihm zu einem Dinner für zwei eigeladen wird.


Sage
 
LeBaron schrieb:
Soweit ich gelesen habe, prüfen die Anwälte, ob sie
Revision einlegen. Warten wir's also ab...

Mich würde aber interessieren, wie ihr das zweite
Urteil bewertet. Ist es Mord oder nicht für euch?

Wie gesagt halte ich das Urteil für überzeugend richtig.

Gruss LB

Gut durchargumentiert. Gefällt mir. Die Störung der Totenruhe kam im ersten Urteil nicht vor, oder?
Der Versuch, zu behaupten, Kannibalismus sei nicht im Gesetz geregelt, ist ein ziemlich schwacher Versuch, den Grundsatz "nulla poena sine lege" zu missbrauchen, reine Wortklauberei.
 
Vielleicht schafft ja die tägliche Mitgabe von Messer und Gabel in die Zelle Abhilfe und nach 15 Jahren braucht sich keiner mehr Gedanken machen.

...*g

Hab leider nix passendes aus lateinischen Mottenkiste *g , öhm, Pardon, Wissenskiste...

:)
 
Indie schrieb:
Vielleicht schafft ja die tägliche Mitgabe von Messer und Gabel in die Zelle Abhilfe und nach 15 Jahren braucht sich keiner mehr Gedanken machen.

...*g

Hab leider nix passendes aus lateinischen Mottenkiste *g , öhm, Pardon, Wissenskiste...

:)

Böse Pelisa mit ihrem Latein - soll ich zur Strafe das "goldene Zeitalter" aufsagen? :D

"nulla poena sine lege" ist ein Fachvokabel und bedeutet "keine Strafe ohne Gesetz". Es darf nur etwas bestraft werden, das zum Zeitpunkt der Tatbegehung auch unter Strafe stand.
Behaupte ich also, dass Kannibalismus nicht im Gesetz geregelt ist, heißt das, wenn dieser Argumentation gefolgt wird, dass es auch keine Strafe geben kann. Jemanden zu töten ist aber verboten, daher ist es auch verboten, jemanden zu töten und danach zu verspeisen.
 
sage schrieb:
Aber, aber eso-psychologisch gesehen, hat sich sein Opfer das so ausgesucht und der "Täter" hat als Kind nicht genug Liebe bekommen und das ganze ist nur ein Hilferuf.


Sage


Deswegen musste er gleich das beste Stück von dem anderen verspeisen. Das sagt alles! *g*
 
Werbung:
LeBaron schrieb:
Heisst in Deutschland, dass der Verurteilte nach
frühestens 15 Jahren seine Freilassung beantragen
darf.
Ausser wenn eine Schwere der Schuld festgestellt(festgelegt wird), dann kann der Verurteilte nach 15 Jahren keine Freilassung beantragn
 
Zurück
Oben