Eine Freundin braucht ganz dringend Hilfe !!!!

ach stimmt doch gar nicht - der threadersteller hat geschrieben, er ist "teilentmündigt", d.h. lediglich, dass er ab einer gewissen höhe keine geschäfte mehr tätigen darf und diese vom sachwalter erledigt werden. das muß bei gericht eingereicht werden und wird von einer richterin und einem psychologen geprüft. ebenso bei jeder höheren stufe

um den "klienten" in ein heim abzuschieben bräuchte man das bestimmungrecht über den aufenthaltsort und das ist nicht so leicht zu bekommen. (mußte mich mit diesem thema wegen meiner demenzkranken mutter ausführlich beschäftigen, soviel zum tehma sch... quasseln @JDM)...

Ich kenne das so auch nicht, wie der TE das schildert. Mein Bruder ist besachwaltet - dh aber nur dass man sich um seine finanziellen Belange kümmert. Bei der Diskussion in welche psychiatrische Pflegeanstalt er überwiesen wurde, war die gesamte Familie anwesend und hat entschieden, die Sachwalterin war nur anwesend. Vlt. wird das aber unterschiedlich gehandhabt - das kann ich nicht beurteilen....
 
Werbung:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/290/Seite.2900600.html

Zwar nicht immer so einfach, da viele einfach zu wenig informiert sind. Doch auch bei uns ist die Sachwalterschaft gut geregelt ! Also nicht ausgeliefert.

Wenn die von der Sachwalterschaft betroffene Person Zweifel an der Tätigkeit der Sachwalterin/des Sachwalters hat, kann sie/er bei Gericht um Überprüfung ersuchen.

Zum Thema der Freundin ( wobei, du hast auch das Recht dazu eine Freundin zu haben ;) ) Ist m.E der beste Beitrag der von Isisi . Da ich aber schon las, dass du sie zur Frauenberatung/Frauenhaus begleitest, passt es schon. Denn das kannst du tun, sie begleiten.

LG Asaliah :)
 
um den "klienten" in ein heim abzuschieben bräuchte man das bestimmungrecht über den aufenthaltsort und das ist nicht so leicht zu bekommen. (mußte mich mit diesem thema wegen meiner demenzkranken mutter ausführlich beschäftigen, soviel zum tehma sch... quasseln @JDM)...

Es geht hier nicht um Denmenzkranke. Ist ja schoen wie du alles in einen Topf verwurstet. Wenn Chojona dement waere, koennte er hier NICHT schreiben....DAS ist ein anderes Feld mit PflegeKrankHeimen....
 
Es geht hier nicht um Denmenzkranke. Ist ja schoen wie du alles in einen Topf verwurstet. Wenn Chojona dement waere, koennte er hier NICHT schreiben....DAS ist ein anderes Feld mit PflegeKrankHeimen....

du meine güte - der gesetzliche ablauf der sachwalterschaft ist immer derselbe, egal um welche erkrankungen, die zur "entmündigung" führen, es sich handelt...

ein dementkranker muß nicht zwangsläufig in ein heim - das ist eine sehr langsam fortschreitende krankheit bei entsprechender medikation - und die entsprechenden pflegemaßnahmen müssen eben vom sachwalter auch koordiniert werden
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die von der Sachwalterschaft betroffene Person Zweifel an der Tätigkeit der Sachwalterin/des Sachwalters hat, kann sie/er bei Gericht um Überprüfung ersuchen.

Richtig. Und wer kann das?

- Wer seine Rechte "kennt"
- Wer den Mut besitzt gegen vorzugehen
- Wer Nerven wie Drahtseil hat

Trifft eines von den Dreien auf Chojona zu? Abgesehen davon, dass es noch weitere Aspekte gibt, um diesen Schritt gehen zu koennen? Wer das alles DRAUF hat, kommt erst gar nicht in die Faenge von Sachwaltern....... (Klar, wer Familie und Verwandte hat, die einem WOHLgesonnen sind und nur das Beste wollen, doch davon ist hier keine Rede, hier geht es nicht um Vetternwirtschaft um sich im Positiven um eine Verwandte rechtlich zu bemuehen)
 
FIWA, bei uns gibt es seit einigen Jahren den "RECHTSBETREUER", der hat nicht mehr die Eigenschaften, wie das, was wir noch von einem Vormund kennen. Der Rechtsbetreuer ist = gesetzl. Betreuer/Vormund. Frueher wurde ueber den Kopf des Klienten hinwegbestimmt. Heute darf der Klient "mitreden", was ich von Oesterreich nicht sagen kann....noch nicht.

Schon mal ausprobiert ?

Ich würde mich da nicht drauf verlassen, wie gesagt, denkbar wäre hier in DE noch immer einiges und ich schrieb von denkbar.
 
du meine güte - der gesetzliche ablauf der sachwalterschaft ist immer derselbe, egal um welche erkrankungen, die zur "entmündigung" führen, es sich handelt...

Das ist Mumpitz. Ich hab nen Rechtsbetreuer und der tut "fast" alles was ICH ihm sage und nicht umgekehrt...... und bei mir geht es nicht um Krankenhaeuser und Pflegedinge.... Der Fall Chojona sieht da ganz anders aus......
 
Werbung:
, denkbar wäre hier in DE noch immer einiges und ich schrieb von denkbar.

Das liegt dann an den CHARAKTEREN wie die Typen in "deinem" Thema. Unwissenheit/Charakterbanausen, die ihren Posten ausnutzen, um ihre Macht zu demonstrieren und falsche Aussagen machen, die ein eingeschuechterter Klient nicht ueberpruefen kann. "rechtlich" sieht die Lage anders aus als sie in der Praxis denkbar gefuehrt werden kann
 
Zurück
Oben