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SPIRIT1964
Guest
ach stimmt doch gar nicht - der threadersteller hat geschrieben, er ist "teilentmündigt", d.h. lediglich, dass er ab einer gewissen höhe keine geschäfte mehr tätigen darf und diese vom sachwalter erledigt werden. das muß bei gericht eingereicht werden und wird von einer richterin und einem psychologen geprüft. ebenso bei jeder höheren stufe
um den "klienten" in ein heim abzuschieben bräuchte man das bestimmungrecht über den aufenthaltsort und das ist nicht so leicht zu bekommen. (mußte mich mit diesem thema wegen meiner demenzkranken mutter ausführlich beschäftigen, soviel zum tehma sch... quasseln @JDM)...
Ich kenne das so auch nicht, wie der TE das schildert. Mein Bruder ist besachwaltet - dh aber nur dass man sich um seine finanziellen Belange kümmert. Bei der Diskussion in welche psychiatrische Pflegeanstalt er überwiesen wurde, war die gesamte Familie anwesend und hat entschieden, die Sachwalterin war nur anwesend. Vlt. wird das aber unterschiedlich gehandhabt - das kann ich nicht beurteilen....