Dokumente, müssten auch alle Verträge sein ......... und da hast du das Problem, wenn ihn dahingehend also ein RA vorgestellt ist. Wäre es nur ein normaler Betreuer, nicht das Problem.
Aber wer will schon einen RA aushebeln, schon im Betreuungsrecht und dann noch Vertragsrecht.
Nun. Ich bin durch den RB (Rechtsbetreuer), was kein normaler Betreuer ist, vor RA (Rechtsanwaelten) geschuetzt. War mit ein Grund, mich drauf einzulassen, denn ich schwor mir, niemals wieder privat einen RA haben zu wollen. Alle Rechtsanwaelte, die aus Altlasten oder Vertraegen was von mir wollen, muessen an der Rechtsbehoerde anstehen, duerfen mich nicht privat drangsalieren. Durch meine Einwilligung der Insolvenz, der ein Treuhaender vorsteht, was auch ein Rechtsanwalt ist, jedoch nicht durch mich sondern durch die Rechtsbetreuung beauftragt, bleibe ich ohne Finanzbetreuung und bin teilgeschaeftsfaehig. Bei Vertraegen muesste ich den Segen einholen, doch das wird in meinem Fall nicht noetig sein. Das einzige was ich nicht darf sind "Lastschriftverfahren", und natuerlich Sorge walten lassen "keine neuen Finanzlasten" anzuhaeufen, weil die ins Vertragsrecht fallen, ansonsten habe ich freie Handlungsbevollmaechtigung. Und jede Aenderung, inklus. eventueller Jobannahme muss angezeigt werden. Was jedoch in der Zeitphase der Insolvenz nicht ins Gewicht faellt. Ich zieh das Ding durch und erst danach seh ich weiter. Wenn ich jetzt irgend etwas aus der Laune heraus wollte, dann braeuchte ich genau das, was ich nicht will: Normale Rechtsanwaelte. Und dann koennte ich sofort einpacken und wieder auf die Strasse gehen.
Deshalb war ich so verwundert, dass Chojana schrieb:
bzw Rechtsanwalt. Vielleicht hat er tatsaechlich unbewusst den Begriff missverstanden. Denn ein Rechtsanwalt ist nicht automatisch Rechtsbetreuer. Doch ein Rechtsbetreuer ist auch Rechtsanwalt, nur nicht in der Funktion des Rechtsanwalts beauftragt. Ich hatte auch bei meinem mit dem Gedanken gespielt, ihn abzusetzen, doch dann hab ich dem stattgegeben, was am sinnvollsten war, auch im Hinblick auf seine bisherige Leistung, zumal der Richter ausgewechselt wurde, was wiederum ein positiver Aspekt war.