FIWA
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Deshalb war ich so verwundert, dass Chojana schrieb: bzw Rechtsanwalt. Vielleicht hat er tatsaechlich unbewusst den Begriff missverstanden. Denn ein Rechtsanwalt ist nicht automatisch Rechtsbetreuer. Doch ein Rechtsbetreuer ist auch Rechtsanwalt, nur nicht in der Funktion des Rechtsanwalts beauftragt. Ich hatte auch bei meinem mit dem Gedanken gespielt, ihn abzusetzen, doch dann hab ich dem stattgegeben, was am sinnvollsten war, auch im Hinblick auf seine bisherige Leistung, zumal der Richter ausgewechselt wurde, was wiederum ein positiver Aspekt war.
Hatte ich nur gelesen und das in einer Person, so wie es Chojana geschrieben hat.
Und dazu, wenn ein RA einen Mitbewohner untersagt, muss das schon seine Gründe haben. So aus dem Blauen kommt das nicht heraus.
Selbst im ganz normalen Mietrecht, kann man nun auch mal nicht so eben jemand mit einziehen lassen. Es muss der Vermieter in Kenntnis gesetzt werden, das auf alle Fälle Und dann stellt sich die Frage, ob die WHG überhaupt für zwei Personen, rein raumtechnisch ausgelegt ist. Da kann es auch Probleme geben. Nicht nur bei den Nebenkosten
Daher interessieren mich ja solche Sachen, denn rechtlich kann schon einiges kurios sein und teilweise, rein menschlich betrachtet, absolut neben der Spur.
Bei dir, geht das doch auch gar nicht anders, durchstehen, mehr bringt da nichts und so wie du es schreibst, hast du ja sogar Vorteile dadurch. Man muss das dann schon so sehen.
Ich hoffe nur, nie in diese Fänge zu kommen. Aber passieren kann das jedem, zu jeder Zeit. Speziell auch gesundheitlich. Bei mir darf sich das aber gerne so 30 bis 40 Jahre Zeit lassen.