Eine Freundin braucht ganz dringend Hilfe !!!!

Weshalb gerate ich wohl so in Rage? Wenn mir jemand ein X fuer ein U erklaeren will....

Du schreibst es ja auch noch:

Richtig. Und wer kann das?

- Wer seine Rechte "kennt"
- Wer den Mut besitzt gegen vorzugehen
- Wer Nerven wie Drahtseil hat

Denkbar ist leider alles, denn wer schon auch nur zum Teil entmündig ist, wird vieles nicht mehr hinbekommen, auch schon von Amtswegen nicht.

Und wer kämpft, ist voll mündig ...... ;)
 
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Denkbar ist leider alles, denn wer schon auch nur zum Teil entmündig ist, wird vieles nicht mehr hinbekommen, auch schon von Amtswegen nicht.

Und wer kämpft, ist voll mündig ...... ;)

In diesem Fall ist Wikipedia nicht untergetaucht.

Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, bei dem ein Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht für einen Volljährigen erhält. Sie dient dazu, Rechtshandlungen im Namen des Betreuten zu ermöglichen, die dieser selbst nicht mehr vornehmen kann, und wird zeitlich und sachlich für entsprechende Aufgabenkreise beschränkt. Die Betreuung wurde durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen. Unter Betreuung wird die rechtliche Vertretung verstanden und nicht eine Sozial- oder Gesundheitsbetreuung. Die rechtliche Betreuung ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige und der Gebrechlichkeitspflegschaft getreten und geht über sie deutlich hinaus. Die Betreuung ist im Wesentlichen in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

Das Betreuungsrecht ersetzt die frühere Entmündigung.[1] Die Betroffenen bleiben mit Ausnahme des Einwilligungsvorbehalts geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Kritiker vertreten die Auffassung, dass die Betreuung in der Praxis dennoch oft einer Entmündigung gleichkomme, obwohl das gesetzgeberische Ziel der Reform "Betreuung statt Entmündigung" gewesen sei, um den Betroffenen Hilfe zu einem selbstbestimmten Leben zu leisten. Das Grundrecht auf Selbstbestimmung ergebe sich aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Die Betreuung dürfe nicht zur Erziehung dienen oder dazu, gesellschaftliche Wertmaßstäbe durchzusetzen.


Die Zahl der Menschen, die rechtlich gemäß § 1896 BGB betreut wurden, belief sich am 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland auf rund 1.291.000. Die Zahl der Betreuungen ist gegenüber dem Jahr 2000 um 28 % gestiegen, die jährlicher Steigerungsrate lag 2009 bei 0,4 %. Die Betreuungsdichte, die Anzahl der Betreuungen pro Tausend Einwohner, ist nach Bundesland unterschiedlich. Mecklenburg-Vorpommern (20 Promille), Sachsen-Anhalt (19,9 Promille) und das Saarland (19,4 Promille) weisen die höchste, Baden-Württemberg mit 10,1 Promille hat die mit Abstand geringste Betreuungsdichte auf. Die durchschnittliche Betreuungsdichte lag bei 15,8 Promille. Während sich die Betreuungsdichte von 2004 bis 2009 um 12 % erhöhte, stiegen die Kosten der rechtlichen Betreuungen pro Tausend Einwohner im selben Zeitraum um 56 % an, was im Wesentlichen mit der Zunahme der Berufsbetreuungen, der Zahl der Erstbestellungen, der Anzahl der mittellosen berufsmäßig Betreuten und der Anzahl der berufsmäßig Betreuten in Privathaushalten begründet wird. Der Anteil berufsmäßig Betreuter ist mit 57 % in Hamburg sowie gleichzeitig mit 1705 € durchschnittlichen jährlichen Betreuungskosten je berufsmäßig Betreutem am höchsten.[2] Für die Betreuung stehen 12.000 Berufsbetreuer/innen, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer zur Verfügung.[3]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
gut zum letzten mal, nachdem du es noch immer nicht verstanden hast (oder mal deinen eigenen link nachlesen):

1. der rechtsweg einer sachwalterschaft unterscheidet sich NICHT aufgrund der Krankheit, die zur sachwalterschaft führt.

2. der sachwalter hat kein recht, den sachbewaltenden "auf die strasse zu setzen", da dieser sich ja in seiner eigenen wohnung befindet (denk jetzt nicht, dass der sachwalter seinen klienten ohne entgelt aus menschenfreundlichkeit auf seiner couch nächtigen läßt ;) und sollte dies tatsächlich der fall sein, verständlich, dass er nicht noch mehr untermieter will)
 
Richtig. Und wer kann das?

- Wer seine Rechte "kennt"
- Wer den Mut besitzt gegen vorzugehen
- Wer Nerven wie Drahtseil hat

Trifft eines von den Dreien auf Chojona zu? Abgesehen davon, dass es noch weitere Aspekte gibt, um diesen Schritt gehen zu koennen? Wer das alles DRAUF hat, kommt erst gar nicht in die Faenge von Sachwaltern....... (Klar, wer Familie und Verwandte hat, die einem WOHLgesonnen sind und nur das Beste wollen, doch davon ist hier keine Rede, hier geht es nicht um Vetternwirtschaft um sich im Positiven um eine Verwandte rechtlich zu bemuehen)

Das Chojana seine Rechte da nicht kennt,...hm,....naja, aber er könnte sich den Link ansehen, dann kennt er sie. Ob er die Kraft dazu hat , ist eine Andere......aber mit den Eltern hat er ja doch Kontakt. ;) Und wenn er denen klar machen kann, dass es mit seinem Sachwalter nicht funktioniert, könnten die ihm da helfen. Aber ist ja eine schwierige Geschichte ,....
 
2. der sachwalter hat kein recht, den sachbewaltenden "auf die strasse zu setzen", da dieser sich ja in seiner eigenen wohnung befindet (denk jetzt nicht, dass der sachwalter seinen klienten ohne entgelt aus menschenfreundlichkeit auf seiner couch nächtigen läßt ;) und sollte dies tatsächlich der fall sein, verständlich, dass er nicht noch mehr untermieter will)

Kreiiiiiiiiisch :lachen::lachen::D:D Hier geht es doch um etwas ganz anderes. Die eigene Wohnung, bezieht sich nicht auf den Sachwalter. Der Sachwalter in diesem Fall scheint mir den falschen Job zu haben, und Chojona seine Rechte nur wenig zu kennen, daher besteht durchaus die Moeglichkeit des Vollzugs der Drohung, wenn dieser seine "Freundin" bei sich naechtigen laesst. Chojona muss sich erstens um seine Rechte kuemmern und zweitens um einen neuen Sachwalter, weil er sonst drittens "glaubend" die Wohnung verlieren kann. Es gibt so viele gerissene Hunde unter den schwarzen Schafen, dass sie sich alles Moegliche ausdenken, um ihre Klienten mit Luegen zu bestrafen und Taten folgen lassen.
 
In diesem Fall ist Wikipedia nicht untergetaucht.

Du hast die Kritik schön blau passend eingefärbt:

Kritiker vertreten die Auffassung, dass die Betreuung in der Praxis dennoch oft einer Entmündigung gleichkomme

Und es nimmt zu, daher, auch hier, alles denkbar und wer sich nicht wehrt, hat längst verloren und das Wehren wird immer mehr erschwert. Leider!

Und wer seine Rechte nicht kennt, verliert noch mehr und dann gibt es Schnarchnasen :rolleyes:, die dann noch meinen, poche nicht auf dein Recht, du hast auch Pflichten und genau damit werden Rechte unterbunden.

Ist aber ein generelles Problem.
 
oder einfach chojona bindet uns hier einen bären auf?
egal ob aus jux weil ihm fad ist oder weil er tatsächlich der meinung ist, dass die dinge, wie von ihm erzählt, so passieren, auch wenn er es vielleicht einfach nur "falsch verstanden" hat ;)
 
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