Du hast recht! Die rechtliche Situation in Ö muss tatsächlich
deutlich besser sein.
Kurz gesagt sieht es in D so aus:
1. Das gemeinsame Sorgerecht tritt bei der scheidung automatisch in Kraft. (So weit, so gut. Aber jetzt kommt's...)
2. Fast immer beantragt Frau das alleinige Sorgerecht. Diesem
Antrag wird quasi immer stattgegeben. Als Grund reicht der mindeste
Hauch von "Streiterei" zwischen den Noch-Eheleuten: -verschiedene Anträge,
-ein einziges böses Wort des Mannes gegen seine Frau
(und sei es noch so berechtigt),
-ein einziges Wortgefecht vor Gericht,
- ein einziger lauter Widerspruch gegen Lügengeschichten,
die Frau verbreitet....
All dies führt unweigerlich und grundsätzlich immer dazu, dass
der Frau das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird.
Und dies obwohl die Kinder gar nicht bei Muttern bleiben
wollen, sondern explizit äussern, bei Vattern leben zu wollen!
3. Hilft alles nicht, verbreitet Frau regelmässig die Anschuldigung,
dass Mann sich an den Kindern vergangen hätte!!
Dies passiert in etwa 40% der Sorgerechts-Streiteren und
erweist sich in 95% der Fälle als Lüge! Dennoch wird der Frau
ohne jede weitere Beweise geglaubt! Dieses "in dubio contra
reo" verletzt elementare Rechtsstaatsprinzipien!
4. Hat die Frau nun das alleinige Sorgerecht, so erhält natürlich
regelmässiges Umgangsrecht.Dieses Umgangsrecht wird von Frau
sehr oft boykottiert. D.h. 50% aller "willigen" Väter sehen nach
einem Jahr ihre Kinder niemals wieder! Die Rechtsmittel der
Väter sind gleich null, da Umgangsrecht niemals gerichtlich
durchgesetz wird! (Siehe zum Vergleich die Sit. im Frankreich,
wo Zwangshaft bei Umgangsboykott verhängt wird.)
Dies sind die Fakten. Wer hier noch von fairer Gleichbehandlung
redet, dem kann ich nicht mehr helfen.
Gruss Camajan