Es ist traurig, wenn die Leute Kinder kriegen oder nicht oder überhaupt IHR Leben nach der Meinung "der Gesellschaft" richten.
Ansonsten ja, das ist natürlich auch eine Möglichkeit und ich finde sie völlig OK. Es ist im Grunde die gleiche Regelung, wie wenn das Kind nach der Scheidung dem Vater zugesprochen wird. Er hat das Kind, sie das Besuchsrecht und Unterhaltpflicht... Nur geschieht es hier sofort nach der Geburt.
Aber auch da hat ein Mann manchmal schlechte Karten, weil die Frau vielleicht nicht nur das Kind, sondern auch die Schwangerschaft nicht haben will.
Und in so einem Fall, wo er das Kind haben will, sie aber nicht und nur bereit wäre, es sozusagen ihm zu gebären, würde ich sie vom Unterhalt befreien.

Unter der Voraussetzung, dass sie dann das Kind auch nicht sehen und eigentlich völlig aus seinem Leben verschwinden soll.

Diese Vorraussetzung versteht sich auch für den unehelichen Vater, der kein Kind will.
Sobald sie irgendwelche Rechte wollen, kriegen sie auch die Pflichten.