Diskriminierung von Männern

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Frauen - ihr seit für euch selbst verantwortlich. Nicht immer "Hilfe, Hilfe"
schreien bei dem klitzekleinsten Problemchen

da gäbs uns frauen schon lange nicht mehr, müssten wir uns auf schreien und dann hilfe bekommen verlassen. bitte...welche art von frauen kennst du ???
wir scheinen uns in verschiedenen umfeldern zu bewegen...was das betrifft.
sowohl ich als auch mein feundinnen-kreis ...wir sind es gewohnt, herausforderungen aller arten regelmässig zu bewältigen.
wir sind nicht nur an klitzekleinen problemchen nicht gescheitert.....schaffen immer wieder neu vieles. d´rum wundere ich mich schon langsam über dein frauenbild. kennst du wirklich so viele hilflose frauen, die bei kleinsten problemchens schon aufgeben und auf hilfe an gewiesen sind ?
 
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Mandy schrieb:
Das musst du nicht erst durchsetzen mein Lieber, den gibts schon lang ...

vielleicht sollten wir mal die rechtslage in D und Ö vergleichen. denn ich habe den eindruck, manche missverständnisse entstehen auch dadurch, dass wir in verschiedenen "rechtssituationen" leben.
manche österreicherin ist verwundert...ist sie doch die rechtslage in Ö gewöhnt...
...und da tritt z.b. wie bereits beschrieben das gemeinsame sorgerecht bei der scheidung automatisch in kraft (ausser es gibt gewichtige gründe dagegen, egal in welche richtung).
dass kinder, wenn möglich ungehinderten regelmässigen kontakt zu beiden elternteilen haben sollen....da wirst du (camajan)wenige (ich schreibe nicht: keine) frauen oder familienrichter.innen finden, die dem entgegen sprechen .
 
Camajan schrieb:
Forderungen

1. Jeder Mensch (auch das nicht eheliche Kind) erhält bei Geburt neben der Mutter einen ihm während der Kindheit zur elterlichen Sorge verpflichteten Vater. BGB §1626a ist menschenrechtswidrig und ersatzlos aufzuheben. Das Urteil des BVerfG vom 29.01.2003 wird abgelehnt.

2. Umgang mit Vater und Mutter ist das wichtigste Recht des Kindes. Bei Elternstreit ist die Gefahr der Entfremdung zu vermeiden und sofort der Umgang zwischen Kindern und Eltern zu regeln. Die Umgangszeiten sind gleichmässig zu verteilen (hälftige Betreuung als Regelfall). Diese Regelung wird den Forderungen von Artikel 9 (Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang) und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Familienleben) am ehesten gerecht. Die Wahrung des Kräftegleichgewichts zwischen den Eltern als notwendige Vorraussetzung zur Vermeidung von Missbrauch dient dem Kindeswohl. Darüber hinaus stellt sie eine Regelung dar, die dem kindlichen Zeitempfinden am stärksten gerecht wird. Der Elternteil, der mehr Umgang für sich als den anderen will, muss dies begründen. Im übrigen beruht das Kindeswohl auf dem Ermessen der Eltern und nicht auf dem der Familienrichter. Die gerichtliche Vermittlung nach FGG § 52a ist zu beachten. Umgangsboykott wird wie in Frankreich oder Dänemark mit Zwangshaft begegnet. Elternteile benötigen das Einverständnis der anderen Elternteils, wenn sie unter Mitnahme des Kindes wegziehen.

3. Alleinerziehung ist ein Fall der Kindesnot. Alleinerziehung darf von Staats wegen nicht etwa noch gefördert werden. Die Aufhebung der elterlichen (väterlichen oder mütterlichen) Sorge oder Beschränkung des Umgangs erfolgt auch bei Trennung und Scheidung nur unter den strengen Voraussetzungen des §1666 BGB. Die Gerichtspraxis, wonach meist die väterliche Sorge aufgehoben wird, nur weil die Eltern widerstreitende Anträge vor Gericht stellen, wird als offenbar gesetzwidrig abgelehnt, §1671 BGB ist zu streichen.

4. Unterhalt durch Betreuung des minderjährigen Kindes geht aus Gründen des Kindeswohls dem Barunterhalt vor. Die Pflichten zu Bar- und Betreuungsunterhalt sind zwischen Eltern gleichmässig zu verteilen. Bei einer Umgangsregelung von 182 Tagen heben sich die Unterhaltspflichten gegeneinander auf.

5. Wer die Betreuung des eigenen Kindes dem anderen Elternteil überlässt, soll dessen Mühe und den Aufwand ausgleichen und Unterhalt zahlen. Die Altersstaffelung des Unterhalts ist abzuschaffen.

6. Ersatz des Ehegattensplittings durch rein kindbezogene Leistungen für alle Kinder, eheliche wie nichteheliche. Keine Trauscheinsubventionen mehr.

7. Der nacheheliche lebenslange Ehegattenunterhalt wird abgeschafft. Zu Trennungsunterhalt ist nur verpflichtet, wer vom anderen während des Zusammenlebens die Aufgabe der Erwerbstätigkeit verlangt oder die Aufnahme der Erwerbstätigkeit verboten hat bzw. die gleichmässige Kindesbetreuung für sich abgelehnt hat bzw. auch nach Trennung ablehnt.

8. Der ausserordentliche Unterhalt für nicht mit dem Vater verheiratete Mütter (§1615 BGB) findet nur dem Trennungsunterhalt entsprechend statt.

9. Wegen Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe und sonstiger Fürsorgeleistungen findet kein Rückgriff auf denjenigen statt, der sich zur Betreuung seines Kindes bereit erklärt hat und dazu in der Lage ist.

10. Kindergeld und andere kindbezogene Leistungen werden hälftig an jeden Elternteil ausgezahlt. Eine Verrechnung des Kindergelds (BGB § 1612b) mit Unterhalt ohne Prüfung der Unterhaltspflicht findet gegen den Willen des Berechtigten nicht statt.


Wenn du den Stoff verarbeitet hast- dir trau ich das natürlich zu - kannst du mehr bekommen.

Camajan

Zu finden unter

http://www.trennungsfaq.de/sonstiges.html

Forderungen von Vätern.

Sind das Deine Forderungen, Deine Page ?? Oder kopiert. Aber Du wohnst ja in Düsseldorf
nicht in Hamburg oder :D
Wobei der Impressum Text könnte von Dir sein
"Wir haben mehr als genug juristische Erfahrungen, um auf den grassierenden Abmahnwahn oder ein anderes "Knüppel zwischen die Beine werfen" geeignet zu reagieren, sollten sich geldgierige Anwälte oder andere Figuren entblöden, uns damit zu "beglücken"."

Auszüge
...Wirklichen Schutz gibt es nicht. Nur rechtzeitig eingesetzte weibliche Strategien wären effektiv: Hinauswurf der Expartnerin unter Zuhilfenahme unfairer Mittel, Blockade von Zugang und Kommunikation, "sichern" der Kinder durch Selbstbetreuung oder zeitweiser Unterbringung bei den Grosseltern. Fast immer ist es dafür sowieso zu spät. Bevor Väter auf diese Ideen kommen sind sie meist schon untergebuttert und abgeheftet.

...Während Frauen bereits die ersten Kriegsziele vernichten, glauben Männer sehr oft noch, sie könnten mit aussitzen, Gesprächen oder gar Zugeständnissen etwas retten. Problemsignale werden nicht gesehen oder nicht ernst genommen. Bei zwei von drei Trennungen geht die Trennungsinitiative allein von Frauen aus, ist generalstabsmässig vorbereitet und in 72% aller Fälle sind die Männer davon völlig überrascht.

...Im Jugendamt vorsprechen und sich über Trennungsfolgen für die Kinder beraten lassen. Es geht dabei nicht nur um Beratung. Im Jugendamt sollte man sich als besorgter und engagierter Vater bekannt machen, bevor die Expartnerin dort Unwahrheiten ausstreut.

:D Verdamm mich bin ich doch nochmal reingeschneit :D
 
Jovannah schrieb:
vielleicht sollten wir mal die rechtslage in D und Ö vergleichen. denn ich habe den eindruck, manche missverständnisse entstehen auch dadurch, dass wir in verschiedenen "rechtssituationen" leben.
manche österreicherin ist verwundert...ist sie doch die rechtslage in Ö gewöhnt...
...und da tritt z.b. wie bereits beschrieben das gemeinsame sorgerecht bei der scheidung automatisch in kraft (ausser es gibt gewichtige gründe dagegen, egal in welche richtung).
dass kinder, wenn möglich ungehinderten regelmässigen kontakt zu beiden elternteilen haben sollen....da wirst du (camajan)wenige (ich schreibe nicht: keine) frauen oder familienrichter.innen finden, die dem entgegen sprechen .


Ja schon, aber Camajan wollte ja, dass Schutz und Recht für Hilflose gesetzlich wird (hab´s jetzt nicht genau wörtlich widergegeben) - und das gibt´s sicher bei euch auch schon. Wir leben ja schließlich alle nicht mehr im Mittelalter.

Ansonsten hast du schon Recht, mein Freund ist aus Bayern, und ich weiss, dass das Scheidungsrecht, sowie das Sorgerecht sehr unterschiedlich ist zwischen unseren beiden Ländern.

Love
Mandy
 
Camajan schrieb:
Forderungen

1. Jeder Mensch (auch das nicht eheliche Kind) erhält bei Geburt neben der Mutter einen ihm während der Kindheit zur elterlichen Sorge verpflichteten Vater. BGB §1626a ist menschenrechtswidrig und ersatzlos aufzuheben. Das Urteil des BVerfG vom 29.01.2003 wird abgelehnt.
Das Urteil "sowieso" kenne ich gar nicht, aber stimme der Abschaffung zu.
Ich habe schon an anderer Stelle (weiss nicht mehr, ob es hier oder sonstwo zum gleichen Thema gewesen ist) gesagt, dass für mich der Wunsch, Vater oder Mutter sein zu wollen, bindend ist, nichts anders.
Ahja, es war hier. Ich sagte, dass die Frauen die Möglichkeit der Abtreibung hätten, also sollten auch die Männer die Möglichkeit des Nichtzahlens haben, sofern SIE das Kind nicht wollten. Und das wird in der Regel der Mutter gleich mitgeteilt... ;)
2. Umgang mit Vater und Mutter ist das wichtigste Recht des Kindes. Bei Elternstreit ist die Gefahr der Entfremdung zu vermeiden und sofort der Umgang zwischen Kindern und Eltern zu regeln. Die Umgangszeiten sind gleichmässig zu verteilen (hälftige Betreuung als Regelfall). Diese Regelung wird den Forderungen von Artikel 9 (Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang) und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Familienleben) am ehesten gerecht. Die Wahrung des Kräftegleichgewichts zwischen den Eltern als notwendige Vorraussetzung zur Vermeidung von Missbrauch dient dem Kindeswohl. Darüber hinaus stellt sie eine Regelung dar, die dem kindlichen Zeitempfinden am stärksten gerecht wird. Der Elternteil, der mehr Umgang für sich als den anderen will, muss dies begründen. Im übrigen beruht das Kindeswohl auf dem Ermessen der Eltern und nicht auf dem der Familienrichter. Die gerichtliche Vermittlung nach FGG § 52a ist zu beachten. Umgangsboykott wird wie in Frankreich oder Dänemark mit Zwangshaft begegnet. Elternteile benötigen das Einverständnis der anderen Elternteils, wenn sie unter Mitnahme des Kindes wegziehen.
Hier hast du den schlimmsten Teil. :D
Umgangsboykott = Knast halte ich für falsch. Wenn ein Elternteil (aus welchem Grund auch immer) keinen Umgang mit dem Kind mehr will, dient jegliche Art von Zwang mit Sicherheit nicht dem Wohle des Kindes. ;)
Leider Gottes geht es hier auch nicht um die Kinder allein, sondern über die Kinder muss man nach wie vor in Kontakt mit dem/der EX sein und wie das funktioniert, hängt wiederum von den Personen und Gründen für die Trennung ab. Manchmal sind sie nicht in der Lage, sich neutral und freundschaftlich zu begegnen - wiederum auf Kosten der Kinder.
Auch die hälftige Betreuung ist fraglich, wenn auch theoretisch gerecht. Ich halte es nicht für klasse, wenn ein Kind z.B. eine Woche beim Vater, die andere bei der Mutter wäre. Die Kinder brauchen in der Regel EIN zu Hause, ein Ort, wo sie "hingehören", nicht Zerrissenheit zwischen 2.
3. Alleinerziehung ist ein Fall der Kindesnot. Alleinerziehung darf von Staats wegen nicht etwa noch gefördert werden. Die Aufhebung der elterlichen (väterlichen oder mütterlichen) Sorge oder Beschränkung des Umgangs erfolgt auch bei Trennung und Scheidung nur unter den strengen Voraussetzungen des §1666 BGB. Die Gerichtspraxis, wonach meist die väterliche Sorge aufgehoben wird, nur weil die Eltern widerstreitende Anträge vor Gericht stellen, wird als offenbar gesetzwidrig abgelehnt, §1671 BGB ist zu streichen.
Ich bin auch dafür, dass die Eltern in dem Punkt absolut gleichgestellt werden.
Aber die Tatsache ist, dass ich dennoch generell der Meinung bin, dass ein kleines Kind besser bei der Mutter aufgehoben ist.
Mutter und (kleines) Kind haben nun mal eine andere und stärkere Bindung, als Vater und Kind. Hat nichts mit Liebe zum Kind zu tun, es ist einfach biologisch bedingt.
4. Unterhalt durch Betreuung des minderjährigen Kindes geht aus Gründen des Kindeswohls dem Barunterhalt vor. Die Pflichten zu Bar- und Betreuungsunterhalt sind zwischen Eltern gleichmässig zu verteilen. Bei einer Umgangsregelung von 182 Tagen heben sich die Unterhaltspflichten gegeneinander auf.
Bin nicht sicher, ob ich das richtig kapiert habe... Meinst du sowas wie: Mann muss der Mutter kein Geld für die Schulhefte geben, er kann sie auch selbst kaufen und dem Kind geben und somit entfällt die Zahlung (dafür) an die Mutter?
5. Wer die Betreuung des eigenen Kindes dem anderen Elternteil überlässt, soll dessen Mühe und den Aufwand ausgleichen und Unterhalt zahlen. Die Altersstaffelung des Unterhalts ist abzuschaffen.
Stimme zu. Aber ich weiss nicht, wie diese Altersstaffelung aussieht. Sicher ist jedoch, dass ein Kind nicht in jedem Alter "gleich kostet".
6. Ersatz des Ehegattensplittings durch rein kindbezogene Leistungen für alle Kinder, eheliche wie nichteheliche. Keine Trauscheinsubventionen mehr.
Auch da bin ich nicht im Bilde, wie das jetzt geregelt ist, also enthalte mich.
Aber auf den ersten Blick sieht es OK aus. :D
7. Der nacheheliche lebenslange Ehegattenunterhalt wird abgeschafft. Zu Trennungsunterhalt ist nur verpflichtet, wer vom anderen während des Zusammenlebens die Aufgabe der Erwerbstätigkeit verlangt oder die Aufnahme der Erwerbstätigkeit verboten hat bzw. die gleichmässige Kindesbetreuung für sich abgelehnt hat bzw. auch nach Trennung ablehnt.
Stimme zu, aber die Aufgabe der Erwerbstätigkeit sollte "als solche" betrachtet werden. Es spielt keine Rolle, ob einer verlangt, verboten, gar nicht gefragt wurde oder sie sich beide einig waren, dass ein Teil nicht arbeitet. Eine angemessene Zeit (z.B. 6 Monate) sollte man in diesem Fall Unterhalt bezahlen und dem nicht Arbeitenden die Möglichkeit schaffen, in Ruhe was zu finden.
(Herrgottnochmal, ich schneide mir hiermit ins eigene Fleisch und ich werde nicht mal unter Folter gestehen, das jemals geschrieben zu haben, sollte es bei mir zu einer Scheidung kommen, nur damit du es weisst! :lachen: :D)
8. Der ausserordentliche Unterhalt für nicht mit dem Vater verheiratete Mütter (§1615 BGB) findet nur dem Trennungsunterhalt entsprechend statt.
OK.
9. Wegen Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe und sonstiger Fürsorgeleistungen findet kein Rückgriff auf denjenigen statt, der sich zur Betreuung seines Kindes bereit erklärt hat und dazu in der Lage ist.
OK
10. Kindergeld und andere kindbezogene Leistungen werden hälftig an jeden Elternteil ausgezahlt. Eine Verrechnung des Kindergelds (BGB § 1612b) mit Unterhalt ohne Prüfung der Unterhaltspflicht findet gegen den Willen des Berechtigten nicht statt.[/I]
OK.

Bist du eigentlich Anwalt oder nur einer der Betrofenen? ;)
 
bin auch eine tlw. verwunderte ösi :) ....scheinbar (ich kann´s nicht wissen) ist es in D ziemlich üblich, dass frauen nach der scheidung ...nicht für den lebensunterhalt der kinder...sondern als frau, für den eigenen lebensunterhalt...voll finanziert werden müssen.
zumindest liest sich das aus camajans aussagen so...deutsche männer: stimmt das ?
in österreich kenn ich zwar viele getrennte mütter...aber keine einzige, die unterhalt für sich selbst bekommt. da träumen die mir bekannten frauen eher von regelmässigen alimentationszahlungen in angemessener höhe *gg* und von vätern, die bei entscheidungen und problemen bezüglich des kindes auch hilfreich mit reden und agieren wollen....oder es gibt kindesväter, mit denen sich dieses engagierte miteinander als eltern tatsächlich auch um setzen lässt.

eine "abzocke-mama" kenn ich persönlich nicht. kenn aber natürlich nicht ganz österreich. :)
 
HerrHundi schrieb:
dass die Frauen die Möglichkeit der Abtreibung hätten, also sollten auch die Männer die Möglichkeit des Nichtzahlens haben, sofern SIE das Kind nicht wollen.

Als Abtreibungs-Gegner bin ich natürlich mit dieser Möglichkeit nicht einverstanden, aber der zweite Teil des Satzes ist ein sehr guter Vorschlag mit dem ich einverstanden bin.
 
moral schrieb:
Als Abtreibungs-Gegner bin ich natürlich mit dieser Möglichkeit nicht einverstanden, aber der zweite Teil des Satzes ist ein sehr guter Vorschlag mit dem ich einverstanden bin.

:lachen: also du meinst...die frau darf zwar nicht abtreiben...aber der mann die alimente für´s kind verweigern....
klar, denn die frau hat ganz allein das von beiden ungewollte kind gezeugt :lachen: :confused: :confused:
 
Und was ist bei all diesen Punkten, wenn der Vater sich gar nicht um das Kind kümmern will, sich einfach abseilt und einfach keinen Kontakt halten möchte.

Bei den meisten Fällen (zumindest dich ich kenn) ist das ja so ...., werden die dann einfach gezwungen, sich ebenfalls um das Kind zu kümmern?


love
Mandy
 
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Ahriman schrieb:
wieder mal viel wahres auf beiden seiten.. aber das hier ist interessant...

stimmt sehr wohl, ich selbst wuerde doch nicht mal zugeben wollen, ich waere frauen gegenueber benachteiligt, weil ich halt ein bild der gleichberechtigung verinnerlicht habe...


aber in wieweit ist es eigentlich ein fehler, das maenner sich hierzu kaum aeussern??

wieder einmal verschliessen sie sich eher ihrer gefuehlswelt, aus falschen stolz und produzieren so auch noch ein falsches gesammtbild.. welches sie eher negativ, dank noergelnder frauen darstellen laesst...
abgesehen davon, das sowohl frauen als auch maenner , in mitleid zerfliessende maenner eher ablehnen, frauen erwecken im manne, bei gleichem verhalten eher den beschuetzerinstinkt... ( frauen allgemein koennen immer gut mit frauen denen es schlecht geht, fehlende konkurrenz, lol)

gesellschaftlich ist ihr verhalten dann verstaendlich, aber ist es nicht ihre eigene schuld, wenn sie benachteiligungen so kommentarlos, gefuehlsleer akzeptieren...

( nur mal angenommen sie waeren tatsaechlich sooooo benachteiligt, ist es nicht ihre eigene schuld)


oh ihr armen Männer
so öffnet doch endlich eure Herzen!

so geht das doch nicht mehr weiter
ausser dem Wanderprediger
hat sich quasi kein Mann beschwert
das sollte euch nicht peinlich sein
zuzugeben wie ihr in den Discos
abgezockt wurdet
wie die pösartigen Frauen euch jeden Cent
aus der Tasche genommen haben
die ganzen Möbel in eurer Abwesenheit
aus der Wohnung raubten und wech waren sie:escape:

berichtet über die Prügel... eure Opferrolle
wie die Frau euch ohrfeigte und ihr anschliessend
ein geplatztes Trommelfell hattet... das ist wirklich
nicht peinlich das ist das Leben... öffnet euch
ihr braven Männer sagt endlich die Wahrheit

Frauen die euch vergewaltigt haben
wenn ihr müde nach Hause kamt
Frauen die euch auf das Bett zwangen
und ein anderer Mann sollte zusehen
damit ihr mal erführt wie so was sei...

und die Kinderchen:banane: :banane:
wie sie geschlagen werden von den Müttern

wie soll das denn nuh weitergehn
wer hat denn angefangen?
wer hat Schuld?:stickout2 :clown:

zu den Waffen ihr Männer
erhebt euch aus der Sklaverei
greift zu den Bomben Raketen
und Panzern und rächt euch damit
an den Frauen diesen unersättlichen
ungemein gefährlichen Geschöpfen...

ich darf gar nicht an den Himmel denken:nono:
am besten jetzt schon die eine Seite für die Männer
mit Himmelssoldatenbewachung.... für die Männer

und die andere Seite des Himmels für die Frauen
und Kinder und Opas dürfen dort meinetwegen auch...
nee lieber nicht... sonst stürzt sich Omi auf Opi
und das wissen wir ja wieder wie das ausgeht...
oh oh... das gibt Beulen beim armen Opi
auch im Himmel:nudelwalk



Karuna

:escape: :escape: :escape:
 
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