P
ping
Guest
Wenn nachgewiesen werden kann, dass eine solche Aufforderung zu einer Straftat geführt hat, wird der Anstifter mit dem gleichen Strafmaß wie der Täter bestraft. Und das wäre bei Mord sicher keine Bewährungsstrafe.Siehste, und ich meinte vorhin: nix Geldstrafe oder eventuell bis zu 5 Jahre. Ich schrieb, 10 Jahre ohne Bewährung.
Leider dürfte der Nachweis in vielen Fällen schwierig sein.
Dasselbe Problem gibt es ja auch im rechtsradikalen Bereich.
Aufforderungen zu Straftaten gibt es im Netzt ja haufenweise, vor allem auch gegen Moslems und Flüchtlinge. Da müssten dann sehr viele Leute in den Bau, die Gefängnisse würden überquellen.