Die Helfereuphorie... und der Flüchtlingswahnsinn...

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Das sind ja keine Hassprediger. Das sind mobbisch aufgestachelte Schlachtrufe (voll rechtsradikal). Diese Typen sind schlicht durchgeknallt.

Na, dann plädiere ich eben dafür, es allen Durchgeknallten so ungemütlich wie möglich zu machen... wobei ich da eben auch sehr wohl die Hassprediger meinte, die sich derzeit bspw. vor den Flüchtlingsheimen herumtreiben und auf Dummenfang sind.
 
Mir gehts schlicht um so Sätze wie "Tötet die Ungläubigen!" oder auch "Hängt die Merkel auf!"
Eine Demokratie darf und soll gern offen leben. Es hat doch aber nichts mit Offenheit zu tun, wenn ich öffentlich zu dergl. aufrufe. Das muss sich auch das freiheitsliebendste Land nicht bieten lassen. Und ich finde es an der Zeit, mit diesen Schürern mal Tacheles zu reden, indem man sie künftig wegsperrt.
Das ist Aufruf zu einer Straftat und derjenige kann und sollte dann auch verknackt werden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/111.html
§ 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
 
Das ist Aufruf zu einer Straftat und derjenige kann und sollte dann auch verknackt werden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/111.html
§ 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

Siehste, und ich meinte vorhin: nix Geldstrafe oder eventuell bis zu 5 Jahre. Ich schrieb, 10 Jahre ohne Bewährung.
 
habe gestern lediglich Lucia und Kinnaree zitiert...ging nicht auf dich sondern auf die beiden ein...ich vermute eher du schisst ein bisschen zu schnell mit deinen antworten.....auch was @jora gegenüber betrifft....;)

Ums Zitat ging es nicht wirklich, sondern um den Inhalt des Beitrages. Auch ich habe vorher @Lucia zitiert, und auch @Kinnaree hatte eine Antwort geschrieben.

Bezüglich @jora darf ich dich berichtigen... Sie hat mich zitiert und mir erklärt: "Einfach mal genauer lesen..." - dabei aber völlig übersehen, dass ich die betreffende Aussage gar nicht so geschrieben habe, wie sie es interpretiert hat. Und das steht auch nachweislich noch so da. Ergo schießt wohl @jora bissel schnell. Erst genau lesen und verstehen - und dann erst andere angehen.
 
Nennst du Türken, die sich untereinander treffen, in einem türkischen Cafe, als nicht integriert?
Ab wann ist jmd. integriert?
Wenn ersie die Sprache kann.
Wenn ersie für seineihre Bildung sorgt, Die ersie hier kostenlos erhält.
Wenn ihmihr unsere Gesetze klar sind und ersie sie bereit ist Diese einzuhalten.
Wenn ihmihr klar ist was Menschen u. Frauenrechte sind und ersie Diese ebenso als Freiheit versteht, dahinter steht und einhält.
Wenn ersie begriffen hat, dass Religion keine politische Ideologie ist, die man jemanden Anderen überstülpt, sondern Privatsache und eigene Innenschau ist.
Wenn ersie begriffen hat, dass Religion und Staat nicht Dasselbe sind.
Wenn ersie sich nicht abfällig über die hiesige Kultur/Staat und die Menschen/Frauen äußert in deren Land ersie emigrierte/flüchtete und das ihnsie unterstützt(en) und ihmihr dieselben demokratischen Rechte zugesteht(en).

Das reicht schon mal und ist das Mindeste.
Darüberhinaus kann ersie ihreseine Kultur oder Religion hier gerne pflegen soweit Diese nicht im Widerspruch zu unseren Gesetzen, demokratischen Freiheit (Die m. E. n. eh schon ziemlich beschränkt ist), Menschen und Frauenrechten steht.

Türkische und sonstwie andere kulturelle Caffees stören mich nicht und würde ich als Bereicherung ansehen, wenn sie der kulturellen Vielfalt dienen, wie dies z.b. auch ungarische, griechische, italienische und polnische Restaurants, irische Pubs, andere Caffes, Clubs und etc. sind und da JEDE(R) reingehen kann ohne schief angeschaut zu werden. Sie sollen der Offenheit und Nahebringung einer anderen Kuktur dienen und nicht zu deren Abschottung unsere Kultur gegenüber.
 
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Das rührt daher, dass sehr, sehr viele bei den Christen auch gar nicht unterscheiden können.
Ein Evangele ist ein Glied der evang. Kirche, während ein Evangelist jemand ist, der Glieder für die Gemeinde wirbt.
Derartige Dinge sind hier halt wirklich nicht mal annähernd in den Köpfen der Menschen verankert, woher also sollen sie differenzieren können?

Ist das so in Deutschland? :eek: Gruselig.
 
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