Die Helfereuphorie... und der Flüchtlingswahnsinn...

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Wow, bin ich froh im eigenen Haus zu leben. Und das, obwohl meine Kinder außerhäusig leben.
Ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis meine leerstehenden Zimmer begutachtet und zwangsvermietet werden. Lol.

Ach Leute, es ist doch faschistisch, den Menschen nachzuschnüffeln und sie aus ihren Mietwohnungen zu werfen. Niemand hat vorher interessiert, wie groß die Wohnungen sind und wieviele Menschen da drin leben. Aber jetzt, wo die Flüchtlinge anmaschieren, heißt es plötzlich"raus mit den Wohn-Zigeunern"? Hört sich an wie das damalige Nazi-Geschrei "raus mit den Juden, die besetzen unseren schönen Wohnraum!"
Also, wenn die Neo-Faschisten jetzt das Ruder übernehmen, dann kann ich nur sagen "Gute Nacht Deutschland".

Urajup

Wie wahr und klar deine Worte, wieder einmal :thumbup:
 
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Das Gesetz würde ich gerne lesen .... @SYS41952
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters

(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
1.
der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
2.
der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
3.
der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.
(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
 
glaubst du den Politikern? Ich nicht.
Die Nase wird immer länger ....:whistle:

http://www.heute.de/merkel-verspricht-keine-steuererhoehung-wegen-fluechtlingen-40488656.html
Die hohen Flüchtlingszahlen sollen nach Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht zu Steuererhöhungen führen. "Wir können uns freuen, dass wir seit Jahren gut gewirtschaftet haben und unsere Wirtschaftslage zurzeit gut ist", sagte die CDU-Vorsitzende der "Bild"-Zeitung. Diese hatte gefragt: "Ihr Wort: Es gibt keine Steuererhöhungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise?". Die Antwort der Kanzlerin: "Ja, definitiv."
 
Ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis meine leerstehenden Zimmer begutachtet und zwangsvermietet werden. Lol.
Hetze.
Hört sich an wie das damalige Nazi-Geschrei "raus mit den Juden, die besetzen unseren schönen Wohnraum!"
Also, wenn die Neo-Faschisten jetzt das Ruder übernehmen, dann kann ich nur sagen "Gute Nacht Deutschland".
Neo-Faschisten sind wohl eher die, die Flüchtlinge absaufen, verhungern und erfrieren lassen wollen. Und Maßnahmen dagegen auch noch als Neo-faschistisch deklarieren.
 
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