S
Shania
Guest
Tatsache ist die Frau hat in einer Wohnung gewohnt für sie sie aktuell keine Berechtigung mehr erhalten hätte.
Du hast meine Links nicht gelesen, gell?
Ob diese Mieterin heute eine Berechtigung erhalten würde, ist völlig egal. Sie hat beim Abschluss des Mietvertrages die Voraussetzungen erfüllt und nur das zählt.
Keine Kündigung durch den Vermieter ist bei späterem Verlust der Berechtigung zum Besitz einer Sozialwohnung zulässig. Ein Mieter, der eine Sozialwohnung in berechtigter Weise bezogen hat, muss also keine Kündigung befürchten, wenn er später seine Berechtigung verloren hat, etwa, weil sein Einkommen zwischenzeitlich erheblich gestiegen ist.
Du die Begründung ist im gleichen Falle die Gleiche. Dem Eigentümer wird das Recht zugestanden unnötige Kosten für eine Neuanmietung zu vermeiden in dem er Immobilien benutzt die schon in seinem Besitz sind.
Dem Eigentümer wird nur ein Recht zugestanden, das gesetzeskonform ist.
Und es gibt kein Gesetz, dass das aussagt was du gerne hättest oder hier als Gesetz deklarierst. Gesetz ist zb, dass eine Gemeinde als juristische Person keinen Eigenbedarf anmelden kann.
So einfach ist es!