Die Helfereuphorie... und der Flüchtlingswahnsinn...

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Genau. Außerdem steht da noch:

die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.

Ja Lesen ist halt nicht so jedermanns Sache :D
 
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Genau. Außerdem steht da noch:

die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.

Genau, weil die Gemeinde ja auch die Wohnung an die Flüchtlinge vermieten wollte. :rolleyes:
 
Das alles treibt die "normalen" Bürger nur noch schneller in die rechte (Wähler-)-Ecke. Und das ist kein Wunder.

Eine Beobachtung am Rande:
Am letzten Wochenende saßen mein Mann und ich in einem Strandkorb an der Küste von Meck-Pomm. Links neben uns ein junges Migranten-Paar, dem Aussehen nach gut "situiert". Rechts von uns unterhielten sich derweil zwei Männer ziemlich wütend über die zur Zeit anhängige Asylantenpolitik von Frau Merkel mit entsprechenden Kommentaren, die ich lieber nicht wiedergeben möchte. Jedenfalls wurden die Gesichter des hippen, jungen Migrantenpärchens immer länger und ich konnte das gut nachvollziehen. Da waren zwei, die angekommen waren in unserer Republik, aber jetzt höchstwahrscheinlich in den Strudel von Wut und Nichtverstehen mit hineingezogen werden. Gerade diese Menschen werden künftig die großen Verlierer sein, weil sie in einen Topf geworfen werden........

Lg
Juppi

Nee...wer rechts wählt, ist nicht normal und hat nix gelernt...

Verlieren tun alle...besonders die Deutschen...wenn sie die Hetzer weiter zulassen und nur zuschaun und -hören...und allenfalls ein paar Zeilen in irgendeinem Forum darüber zum Besten geben...und den Rechtsruck verständnisvoll abnicken.

Sage
 
Du liest nicht richtig;)

Der Kündigungsgrund ist IMMER ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses.
Die nachfolgenden Erklärungen sind explizite Beispiele für ein begründetes Interesse, dass bedeutet nicht das es ausschließlich nur diese gibt.
Es gibt keine klare und abgegrenzte Definition von Berechtigtem Interesse. Schlussendlich wird die Wirksamkeit einer Kündigung in der zwingend in dem Kündigungsschreiben zu stehenden Erklärung worin das berechtigte Interesse besteht begründet.

In dem Falle eben:

Kündigung aus berechtigtem Interesse...........

weil die Gemeinde einen eigenen Bedarf an dem Wohnraum hat....

...da sie sonst unnötig zusätzlichen teuren Wohnraum anmieten müsste um den Verpflichtungen gegenüber den Flüchtlingen nachkommen zu können...

und wenn dann noch faktisch begründet werden kann, dass es teurer ist neu anzumieten als auf die Miete der Frau zu verzichten, dann hast Du auch Deine wirtschaftlichen Nachteile.
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Meine Güte du klammerst dich echt am letzten Strohhalm oder?

Das berechtigte Interesse ist festgelegt und wird in den folgenden Punkten sogar noch erläutert!
 
Wurde doch gestern erst wieder vermittelt , dass es keine Steuererhöhung geben soll . Wer soll das denn noch glauben ? Sollen die lieber ihr Maul halten , als zu glauben die Leute sind blöd und glauben das.
Nächstes Jahr werden erstmal die Krankenkassenbeiträge erhöht, und zwar nur für die Arbeitnehmerseite.
Sollte das etwas mit den gestiegenen Kosten für die medizinische Flüchtlingsversorgung zu tun haben, würde es mich nicht wundern....
Die bittere Wahrheit in Bezug auf Steuererhöhungen bekommen wir dann später wahrscheinlich scheibchenweise serviert.
 
Meine Güte du klammerst dich echt am letzten Strohhalm oder?

Das berechtigte Interesse ist festgelegt und wird in den folgenden Punkten sogar noch erläutert!


nein nun wirklich nicht :D Aber wenn man liest, versteht und die Bedeutung des Wortes "insbesonders" kenn, dann weiß man das auch ;)

Die Aufzählung der in § 573 II BGB genannnten Kündigungsgründe ist nicht abschließend, wie sich aus dem Wort „insbesondere“ ergibt. Die dort genannten drei Kündigungsgründe für ein berechtigtes Interesse sind nur exemplarisch. Deshalb haben sich in der Praxis weitere Kündigungsgründe herauskristallisiert:


-Öffentliches Interesse
Eine Gemeinde kann ein öffentliches Interesse dann geltend machen, wenn der Wohnraum beziehungsweise die Wohnung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt wird. Dies kann zum Beispiel die Unterbringung von Spätaussiedler, Siedlern, Obdachlosen oder Asylanten seien. Dieses Interesse muss dann das berechtigte Interesse des Mieters am Fortbestand der Wohnung überwiegen. Seine Betrachtung im Einzelfall notwendig.

http://kuendigung-mietverhaeltnis.de/12.html
 
Neo-Faschisten gibt es auf jeder Seite. "An ihren Taten könnt ihr sie erkennen."(y)

Urajup
Ja genau. Und an dem, was sie schreiben.
Nur, weil du Vergleiche mit der Behandlung von Juden im 3. Reich ziehst, heißt das nicht, dass diese Vergleiche zutreffend oder zulässig wären. Diese Art, den Spieß umdrehen zu wollen, ist sehr bedenklich und erinnert doch sehr an die Argumentation und Machenschaften der Rechtsszene in Ludwigshafen, die ich hier ja schon reingestellt habe.
 
nein nun wirklich nicht :D Aber wenn man liest, versteht und die Bedeutung des Wortes "insbesonders" kenn, dann weiß man das auch ;)






http://kuendigung-mietverhaeltnis.de/12.html

Zitat von deinem Zitat:
Dieses Interesse muss dann das berechtigte Interesse des Mieters am Fortbestand der Wohnung überwiegen. Seine Betrachtung im Einzelfall notwendig

Richtig.
Aber, die Mieterin hat ihre Pflichten nicht verletzt.
Und der Einzelfall muss in Betrachtung gezogen werden. Ich habe den Fall nicht verfolgt aber es ist ein Skandal wenn sie keine Möglichkeit zum rechtlichen Schutz in Anspruch genommen hat.
 
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Das berechtigte Interesse ist festgelegt und wird in den folgenden Punkten sogar noch erläutert!
Schau mal @Dvasia , so ist das gerergelt. Man muß sich halt mit den Punkten einzeln befassen, was denn nun unter wirtschaftliche Verwertung und etc. verstanden wird (Das ist alles klar geregelt und der Vermieter kann sich höchstens darum streiten. Da aber diese Gründe nicht vorhanden sind, hat die Frau sehr gute chancen in der Wohnung zu bleiben):

http://www.haufe.de/immobilien/verw...-573-abs2-nr3-bgb_idesk_PI9865_HI2749794.html

http://www.wohnung-jetzt.de/service/mietrecht/kuendigungsgruende.php

und ganz zum Schluß steht da noch:

Ob dem Eigentümer durch den Fortbestand eines Mietvertrags erhebliche Nachteile entstehen und er deshalb zur Kündigung des Mietverhältnisses wegen Hinderung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit gem. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB berechtigt ist, muss auch das grundsätzliche Interesse des Mieters, in der bisherigen Wohnung als seinem Lebensmittelpunkt zu verbleiben, berücksichtigt und sämtliche Umstände des Einzelfalls...
 
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