Du liest nicht richtig
Der Kündigungsgrund ist IMMER ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses.
Die nachfolgenden Erklärungen sind explizite Beispiele für ein begründetes Interesse, dass bedeutet nicht das es ausschließlich nur diese gibt.
Es gibt keine klare und abgegrenzte Definition von Berechtigtem Interesse. Schlussendlich wird die Wirksamkeit einer Kündigung in der zwingend in dem Kündigungsschreiben zu stehenden Erklärung worin das berechtigte Interesse besteht begründet.
In dem Falle eben:
Kündigung aus berechtigtem Interesse...........
weil die Gemeinde einen eigenen Bedarf an dem Wohnraum hat....
...da sie sonst unnötig zusätzlichen teuren Wohnraum anmieten müsste um den Verpflichtungen gegenüber den Flüchtlingen nachkommen zu können...
und wenn dann noch faktisch begründet werden kann, dass es teurer ist neu anzumieten als auf die Miete der Frau zu verzichten, dann hast Du auch Deine wirtschaftlichen Nachteile.
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