Durchaus.
Das erzähl dann mal der Kassiererin, die sich einer Machete gegenübersah.
Mir ist ohnehin schleierhaft, die so was in die Hände eines Flüchtlings kommt. Offensichlich werden die nicht nach Waffen gefilzt. Zwar ist die Machete keine Waffe nach WaffG 42a, sondern ein Werkzeug, aber a) hat dieser Typ garantiert nicht im Wald gearbeitet, läßt b) ein Waldarbeiter so'n Teil einfach im Auto, wenn er einkaufen geht und wird c) ganz bestimmt nicht damit "bezahlen" wollen. Dieser Asylant ist schlicht ein Verbrecher, der, da bewaffnet, schweren Raub begangen hat. Was das "kostet", weiß ich nicht. Ich weiß nur, daß es ein Unding ist, daß so einer hier geduldet werden kann, weil ihm in der Heimat möglichweise ein Ungemach geschehen kann. Das hätte er sich vor seinem Verbrechen überlegen sollen, wenn er den Kopf nicht nur zum Haareschneiden hat...
LG
Grauer Wolf