Die Helfereuphorie... und der Flüchtlingswahnsinn...

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Werbung:
Das wird doch auch gemacht. Davon liest man nur kaum was...

Innenminister Gall zum Umgang mit straffälligen Asylbewerbern

In Dornstadt wird eine Gruppe Asylbewerber immer wieder straffällig. Kann man sie abschieben? Innenminister Reinhold Gall erklärt das Vorgehen.

(....)

Wohin werden sie abgeschoben und was passiert, wenn gegen sie rechtskräftige Urteile in Deutschland vorliegen?

GALL: Das Vorliegen rechtskräftiger Strafurteile hat auf die Wahl des Zielstaates keinen Einfluss. Sofern ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, werden die Personen dorthin überstellt. Sofern in Deutschland ein Asylverfahren negativ abgeschlossen wurde, muss der Straftäter grundsätzlich ins Herkunftsland zurück.
http://www.swp.de/ulm/lokales/alb_d...-straffaelligen-Asylbewerbern;art4299,2737500






Zitat aus deinem link:
Wann kann man straffällig gewordene Asylbewerber abschieben?
REINHOLD GALL: Straffällig gewordene Asylbewerber können grundsätzlich dann abgeschoben werden, wenn ihr Asylgesuch abgelehnt wird und keine Abschiebungsverbote bestehen.


witzig so ein bürokratendeutsch: Abgeschoben wird wenn das Asylgesuch abgelehnt wurde. :rolleyes:

Zitat:
Was passiert mit Asylbewerbern, die während des laufenden Asylverfahrens straffällig werden?
GALL: Während des laufenden Asylverfahrens werden straffällige Asylbewerber wie deutsche Straftäter behandelt.



Naja Fiory, mal davon abgesehen, dass du den Hauptteil nicht zitiert hast stimmt der Link auch nicht wirklich mit dem überein was du sagst.

Um es mal deutlich zu machen: Strafbar sind Flüchtlinge erst, wenn sie ein Asyl haben. Haben sie keines muss erst der Antrag untersucht werden und dann kann entschieden werden ob abgeschoben wird, so keine Abschiebungsverbote bestehen. Was auch immer diese sein könnten.....Bürokratenscheiss halt mit einer Menge Lücken. Ich vermute unter den Umständen der Massen, dass erheblich Personal fehlt um diesen Ansprüchen gerecht werden zu können, was eben auch wieder Gefahren birgt.

Interessant wäre doch mal ein Bericht darüber.
 
Hm...tja...
Russen und Franzosen sind beide in Syrien aktiv?
US-Bomber sind auch dort? Vermutlich noch nicht abgezogen?

Das könnte langsam eng werden....wenn keine gemeinsame Linie gefunden wird...
 
Das ist schön für Dich, dass es Dir egal ist, was mit den Menschen in den Heimatländern passiert.

Ich bin allersdings sehr froh darüber, dass unseren Behörden und Politikern die Menschenrechte nicht egal sind, sowie auch nicht, ob Menschen diverse hierzulande geächtete Praktiken drohen würden, wenn sie abgeschoben werden würden. Ein Verhalten, wie es Dir vorschwebt würde u.a. bedeuten, die Todesstrafe in anderen Ländern gutzuheißen oder zumindest zu billigen. Das tut Deutschland/Europa nicht einmal gegenüber der USA.
Ich antworte mit einer Wiederholung:
Sie hätten ja nicht straffällig werden müssen, niemand zwang sie dazu. Eigenverantwortung!
Die entsprechenden Kriminellen haben sich die Suppe selber eingebrockt, also können sie sie auch auslöffeln! Was aus falsch verstandener Rücksichtnahme entsteht, sah man am Fall Rafik Y., der nach 8-jähriger Haftstrafe (die eigentlich zwingend eine Ausweisung vorsieht) weiter geduldet wurde: Er ging mit dem Messer auf Passanten und Polizisten los! Die Verantwortung für letzteres trägt nicht nur der Täter selber, sondern auch der wachsweiche Gesetzgeber, der solche Typen hier weiter duldet. Es hätte auch Tote geben können. Es wäre interessant zu erfahren, wie die Angehörigen dann auf die Mitteilung reagiert hätten, wenn man ihnen sagte, man hätte den Mörder nicht abschieben können, weil ihm in der Heimat Ungemach droht. Die hätten ganz bestimmt sehr viel Verständnis gehabt...
Zum Glück bleibt es bei Verletzungen wohl ohne Spätfolgen, was reiner Dusel war...!

LG
Grauer Wolf
 
Harte Maßnahmen wie in den USA scheinen aber auch nicht zu funktionieren, von Todesspritze bis Arbeitslager bei geringsten Vergehen. Die Kriminalitätsrate ist erheblich höher und brutaler als bei uns.

Abgesehen davon ist meiner Erfahrung nach der scheinbar harte die Lusche und die scheinbare Lusche der Starke.


Ähm, die erhalten keine Todesstrafe.
Wenn denen die Abschiebung egal ist, dann ist das eben so. Kann doch jeder selber entscheiden.

Non serviam, oder wie sagst du immer so schön :D
 
Werbung:
Ich antworte mit einer Wiederholung:

Die entsprechenden Kriminellen haben sich die Suppe selber eingebrockt, also können sie sie auch auslöffeln! Was aus falsch verstandener Rücksichtnahme entsteht, sah man am Fall Rafik Y., der nach 8-jähriger Haftstrafe (die eigentlich zwingend eine Ausweisung vorsieht) weiter geduldet wurde: Er ging mit dem Messer auf Passanten und Polizisten los! Die Verantwortung für letzteres trägt nicht nur der Täter selber, sondern auch der wachsweiche Gesetzgeber, der solche Typen hier weiter duldet. Es hätte auch Tote geben können. Es wäre interessant zu erfahren, wie die Angehörigen dann auf die Mitteilung reagiert hätten, wenn man ihnen sagte, man hätte den Mörder nicht abschieben können, weil ihm in der Heimat Ungemach droht. Die hätten ganz bestimmt sehr viel Verständnis gehabt...
Zum Glück bleibt es bei Verletzungen wohl ohne Spätfolgen, was reiner Dusel war...!

Kommt halt drauf an, welches Ungemach ihm droht.

Ich weiß jetzt nicht den konkreten Duldungs-Grund in diesem Fall, aber grundsätzlich gilt: Wenn eine Abschiebung eine Todesstrafe zur Folge hätte, ist das ein NoGo. Das hat auch nichts mit "wachsweich" zu tun, sondern damit, dass die Todesstrafe hierzulande geächtet wird. Selbst an die USA, die ja eher als "Freunde" betrachtet werden, wird niemand ausgeliefert, wenn ihn das Schicksal da drüben droht.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben