Neutrino
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Richtig, in solchen Fällen wäre eine Abschiebung gleichzusetzen mit einer Auslieferung - und in Europa werden Auslieferungen grundsätzlich NICHT vollzogen, wenn eben Todesstrafe und/oder Folter drohen. Weitere Gründe für Duldung sind ebenfalls im Gesetz verankert. Wie weit da Änderungen möglich sind oder hilfreich wären, steht auf einem anderen Blatt.
Ansonsten stimme ich "vom Gefühl her" durchaus der Forderung von @Dvasia teilweise zu: Ab einer gewissen Schwere einer Straftat - bzw. ab eibnem gewissen Strafmaß - abschieben; zumindest, wenn damit keine Todesstrafe oder Folter droht.
Bleibt verglichen mit der einheimischen Bevölkerung Deutschlands immernoch klein. Damit will ich die Probleme, die das machen kann oder wird, nicht kleinreden oder negieren. Aber auch diese Menschen haben das Recht, dass ihr Antrag angenommen und geprüft wird. Deutschland alleine wird das möglicherweise nicht auf Dauer wuppen können. Wenn der EU bzw. den anderen Europäischen Staaten die humanitären gedanken hinter Genfer Konventionen und Europäischer menschenrechtskonvention etc. irgendetwas bedeuten, wird es schleuniogst Zeit, dass sie da auch ihren Teil zu beitragen.
Das Asyl bzw. Bleiberecht ist massiv verschärft worden... war Jahre lang umstrittenes Thema der Asylpolitik und inzwischen längst in Kraft:
Die Koalition hat im Bundestag die umstrittene Reform des Aufenthaltsgesetzes beschlossen. Straffällige Ausländer sowie Flüchtlinge, die falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, sollen künftig schneller abgeschoben werden.
Merke (anmerk. von mir) : Künftig schneller!
Also nix davon, dass es überhaupt je anders war... auch nix davon, dass Papiere/Identitätsverschleierung ein Asyl/Bleiberecht forcieren würde.. ganz im Gegenteil!
Weiter im Text:
Auch die Möglichkeiten, einen abgelehnten Asylbewerber in Haft zu nehmen, damit er sich der Abschiebung nicht entzieht, werden erweitert. Wenn der Betroffene im Verdacht steht, dass er sich der Abschiebung entziehen will, kann er bis zu vier Tage lang in Gewahrsam kommen. Auch wer über seine Identität täuscht, Dokumente vernichtet und Geld an Schleuser gezahlt hat, kann in Haft genommen werden. Zudem wird ein neuer Ausreisegewahrsam eingeführt. Für einen ausgewiesenen oder abgeschobenen Ausländer wird für mehrere Jahre eine Wiedereinreisesperre verhängt. Bei Ausländern, die ihre Identität verschleiern, dürfen künftig Computer oder Handys ausgewertet werden.
Auf der anderen Seite erhalten gut integrierte Ausländer leichter als bisher eine Aufenthaltsgenehmigung. Dazu müssen sie seit mindestens acht Jahren ununterbrochen in Deutschland leben. Leben sie mit einem minderjährigen Kind zusammen, reichen sechs Jahre aus. Allerdings müssen sie ihren Unterhalt "überwiegend durch Erwerbstätigkeit" sichern, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und Deutschkenntnisse aufweisen. Rund 30.000 Personen könnten davon profitieren
Junge Asylbewerber und Ausländer ohne Aufenthaltsstatus müssen zudem während der Zeit einer Ausbildung keine Abschiebung mehr fürchten. Dies entspricht einer Forderung der Wirtschaft.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-07/bundestag-reform-bleiberecht-asylbewerber