https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.085100.html#ErforderlicheUnterlagen
Ein verlorene Geburtsurkunde kann ohne Probleme neu ausgestellt werden. Und wenn Dein Bruder einen gültigen Pass und eine Meldebestätigung hat, dann braucht er für die Antragstellung keinen Staatsbürgerschaftsnachweis (steht alles im Antragsformular). Für eine Meldebestätigung genügt eine bestätigte Adresse z.B. einer Notschlafstelle oder einer Organisation für Obdachlose.
Ich behaupte nicht, dass die Behördenwege einfach oder angenehm sind, aber es ist eben nicht so wie von Dir angedeutet, dass Obdachlose keine soziale Unterstützung bekommen. Daneben gibt es glücklicherweise Organisationen, die ihren Schützlingen bei diesen, z.T. schwierigen Behördengängen unter die Arme greifen.
Was immer zu den von Dir beschriebenen Problemen beigetragen hat, die von Dir geschilderten Probleme sind eben nicht einfach auf die Formel "böser Staat/böse Ämter, armer Bedürftiger" zu reduzieren.
Deine Empörung in Ehren, aber irgendeine Info bei der Geschichte Deiner Bekannten hast Du da möglicherweise falsch verstanden.
Bei einer unbefristeten BU werden die Betroffenen nicht mehr zu Begutachtungen vorgeladen, da ja schon für die Genehmigung dieser unbefristeten BU (oder bei Arbeitern IP) ein Gutachten erstellt wurde, welches feststellte, dass eine Arbeitsfähigkeit nicht mehr gegeben und auch nicht mehr zu erwarten ist.
Schwierig ist es für nach 1.1.1964 geborene Personen, die vor der Änderung (SRÄG, 1.1.2014) eine befristete BU erhalten haben, welche jetzt ausläuft. Diese müssen zu neuerlichen Begutachtungen und können, je nach Ergebnis auch ins Rehageld oder Umschulungsgeld gereiht werden. Diese Übergangsregelungen sind für die Betroffenen sicher problematisch, haben aber mit einer bereits genehmigten unbefristeten BU nichts zu tun.