Ruhepol
Sehr aktives Mitglied
Wo steht das geschrieben?Man kündigt immer mit einem berechtigten Interesse, weil sich das von den anderen klar definierten Möglichkeiten abhebt. Diese Interesse muss dann in der Kündigung begründet werden. In dem Fall Eigenbedarf. Nur das der Eigenbedarf in den Fall nicht bedeutet das der Bürgermeister einzieht, sondern der Eigenbedarf der Gemeinde darin besteht die Sozialwohnung ihrer ursprünglichen Bedeutung zurückzuführen, nämlich jemanden sozial Bedürftigen zur Verfügung zu stellen. Der Eigenbedarf bei Privatvermietern unterscheidet sich klar vom Eigenbedarf einer Gemeinde![]()
R.