Die Helfereuphorie... und der Flüchtlingswahnsinn...

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Wenn der Mieter korrekten Widerspruch einlegt...tut er es nicht und läßt die gesetzliche Frist verstreichen...hat er Pech gehabt.


Sage

So einfach ist das nicht. Man kann niemanden einfach so vor die Tür setzen, da vergehen wie gesagt Monate.
Im deutschen Mietrecht hat der Mieter mehr Rechte als der Vermieter. Eine Immobilie würd ich daher auch niemals haben wollen, hast nur Ärger :D
 
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Ach Leute...

Könnte es evtl. sein, dass ihr euch das betreffende Urteil des BVferfGE, das du hier ja so schön als Argument heranziehst liebe Fiory , nicht in Gänze durchgelesen habt?

ist ja auch ziemlich lang, gelle?




Ich verweise dann jetzt mal auf die Absätze Nr. 93, 97, 104 und letztendlich natürlich 134, 135...
und dann erzählt mir nochmal, dass Asylbewerber vom BVerfGE angeblich die gleichen Bezüge bewilligt bekommen hätten, wie Deutsche... es I S T grundgesetzkonform und auch verfassungskonform... in diesem Urteil ging es in den Abschnitten, wo eine nicht ausreichende Zahlung festgestellt wurde um 2 Einzelfälle!
Nicht gelesen?

Grundsätzlich gilt genau DAS, was ich schon schrieb... und wird vom BVerfGE in dem Urteil nochmal bestätigt und als Übergangsregelung festlegt, bis der Gesetzgeber endlich eine neue Fassung zum Asylbewerbergesetz vorlegt...

Zitat:
Das Grundgesetz schreibt insofern auch keine bestimmte Methode vor, wodurch der dem Gesetzgeber zustehende Gestaltungsspielraum begrenzt würde. Vielmehr darf er die Methode zur Ermittlung der Bedarfe und zur Berechnung der Leistungen zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz im Rahmen der Tauglichkeit und Sachgerechtigkeit selbst auswählen (vgl. BVerfGE 125, 175 <225>). Werden hinsichtlich bestimmter Personengruppen unterschiedliche Methoden zugrunde gelegt, muss dies allerdings sachlich zu rechtfertigen sein (vgl. BVerfGE 125, 175 <225> ).


und

b) Auch die Entscheidung des Gesetzgebers in § 3 Abs. 2 Satz 1 AsylbLG, zur Deckung des existenzsichernden Bedarfs vorrangig Sachleistungen vorzusehen, wird durch diese Übergangsregelung nicht berührt. Unter der Voraussetzung und in der Annahme, dass Sachleistungen aktuell das menschenwürdige Existenzminimum tatsächlich decken, greift die Übergangsregelung nicht in die Regelungssystematik des Asylbewerberleistungsgesetzes hinsichtlich der Art der Leistungen ein. Wer existenzsichernde Sachleistungen bezieht, erhält daher nach der Übergangsregelung keine ergänzende Geldleistung zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (§ 3 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG), hat aber an der Erhöhung des Geldbetrages zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (§ 3 Abs. 1 Satz 4 AsylbLG, gegebenenfalls i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 3 AsylbLG) teil.

Zitatende...

Den Rest könnt ihr euch ja gerne selber durchlesen... aber bitte das nächste Mal keinen vom gelben Postpferd erzählen, wenn man das betreffende Urteil nicht selber ganz gelesen hat, ok?

Selber davon überzeugen? Bitte hier entlang---> http://www.bundesverfassungsgericht...idungen/DE/2012/07/ls20120718_1bvl001010.html

Dankeschön

Luckysun


Ich habe mir deinen Link jetzt angeschaut... hätte ich mir allerdings sparen können. Es betrifft nämlich Asylwerber... Wenn Schäuble den H4-Satz für Flüchtlinge runterschrauben will und findet, dass darüber wenigstens verhandelt/diskutiert werden müsse, mit der Begründung, Flüchtlinge könnten kaum den selben Anspruch haben wie Einheimische/Menschen, die hier einzahlten.... dann steht doch ausser Frage ob und dass Asylwerber mit Flüchtlingen gemeint sind sondern eben jene, die das Verfahren durchlaufen haben und anerkannt sind. Oder sehe ich da was falsch?

Dass Asylwerber, deren Status noch unklar ist nicht die selben Leistungen/Grundrechte/Existenzminimum wie H4ler erhalten steht doch ausser Frage und ist allgemein bekannt. Hat übrigens, wie deinem Link zu entnehmen ist nicht wirklich was mit der gerade akuten Flüchtlingswelle zu tun, sondern wurde glaube schon 1980 oder so veranlasst und über die Jahre immer weiter erweitert....

Der Kreis der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurde auch in der Folge noch mehrfach erweitert. Das geschah mit dem Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern vom 30. Juli 2004, BGBl I S. 1950 ) sowie mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU vom 19. August 2007 (BGBl I S. 1970 ). Seitdem findet das Asylbewerberleistungsgesetz Anwendung auf Asylsuchende, auf Kriegsflüchtlinge und auf Opfer von Menschenhandel, also ausländische Staatsangehörige mit Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a Aufenthaltsgesetz (AufenthG), auf Geduldete und vollziehbar Ausreisepflichtige sowie auf deren Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der EU und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex vom 22. November 2011 (BGBl I S. 2258 ) werden von § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG auch Drittstaatsangehörige erfasst, die im Inland ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigt sind. Insgesamt handelte es sich bei den Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz damit um Personen, die zwar alle kein Daueraufenthaltsrecht, ansonsten aber einen sehr unterschiedlichen Aufenthaltsstatus haben und deren Aufenthalt in Deutschland auf unterschiedlichen Lebenssituationen beruht.

8

b) Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, richtet sich heute außerdem nach der sogenannten Vorbezugsdauer, früher nach einer Vorbezugszeit. Dies war 1993 der Zeitraum, in dem nach der Einreise nach Deutschland das Leistungsrecht der §§ 3 bis 7 AsylbLG usw...

http://www.bundesverfassungsgericht...idungen/DE/2012/07/ls20120718_1bvl001010.html

Könnte es evtl. sein, dass ihr euch das betreffende Urteil des BVferfGE, das du hier ja so schön als Argument heranziehst liebe Fiory , nicht in Gänze durchgelesen habt?

Was soll das? Könnte es sein, dass du den Beitrag nicht ganz gelesen hast, den ich einstellte???

Vielleicht solltest du dir überlegen der CDU beizutreten, ich fürchte manchmal zunehmend, was die mit den Flüchtlingen planen könnte - wenigstens in Grossteilen- ganz nach deinem Geschmack sein. Und für den Rest des "ganz nach deinem Geschmack" ist dann deren Schwesterpartei zuständig. :rolleyes:
 
Quatsch, der einfach nicht stimmt...
diese angeblich besseren Wohnungen sind meist sehr viel teurer und kleiner...
bezahlbaren Wohnraum zu bekommen ist oft eine jahrelange Suche...

Den ARD-Link kann ich leider nicht öffnen, aber der Artikel über die Krankenschwester aus Nieheim ist interessant. Die Frau lebt alleine (mit Hund) in einer 90qm Wohnung der Stadt. Als ihre Kinder noch bei ihr wohnten war diese Form der Unterstützung (günstiger Wohnraum für z.B. Alleinerziehende) wichtig und gerechtfertigt. Jetzt soll das Gemeinwesen (es tragen schließlich alle Bürger die Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge) unnötige Mehrkosten mitfinanzieren, weil die Frau Probleme hat, trotz Unterstützung der Gemeinde, mit ihrem Haustier eine andere Wohnung zu finden?
Es liegt ganz offensichtlich kein finanzieller oder familiärer Unterstützungsbedarf vor - und anders als bei privater Vermietung räumt die Gemeinde eine extrem lange Kündigungsfrist und Unterstützung bei der Wohnungssuche ein. Wäre diese Eigenbedarfskündigung von einem privaten Vermieter erfolgt, krähte kein Hahn danach.
Auch ohne Flüchtlingsunterbringung wäre es der Frau zumutbar, sich durch die veränderte familiäre Situation (die Kinder sind ausgezogen, sie ist berufstätig und hat ein Einkommen), auf dem freien Wohnungsmarkt nach einer kleineren Wohnung umzusehen, selbst wenn diese teurer ist. So wie hunderttausende andere es eben auch tun müssen.
 
Ich habe mir deinen Link jetzt angeschaut... hätte ich mir allerdings sparen können. Es betrifft nämlich Asylwerber... Wenn Schäuble den H4-Satz für Flüchtlinge runterschrauben will und findet, dass darüber wenigstens verhandelt/diskutiert werden müsse, mit der Begründung, Flüchtlinge könnten kaum den selben Anspruch haben wie Einheimische/Menschen, die hier einzahlten.... dann steht doch ausser Frage ob und dass Asylwerber mit Flüchtlingen gemeint sind sondern eben jene, die das Verfahren durchlaufen haben und anerkannt sind. Oder sehe ich da was falsch?

Dass Asylwerber, deren Status noch unklar ist nicht die selben Leistungen/Grundrechte/Existenzminimum wie H4ler erhalten steht doch ausser Frage und ist allgemein bekannt. Hat übrigens, wie deinem Link zu entnehmen ist nicht wirklich was mit der gerade akuten Flüchtlingswelle zu tun, sondern wurde glaube schon 1980 oder so veranlasst und über die Jahre immer weiter erweitert....

Der Kreis der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurde auch in der Folge noch mehrfach erweitert. Das geschah mit dem Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern vom 30. Juli 2004, BGBl I S. 1950 ) sowie mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU vom 19. August 2007 (BGBl I S. 1970 ). Seitdem findet das Asylbewerberleistungsgesetz Anwendung auf Asylsuchende, auf Kriegsflüchtlinge und auf Opfer von Menschenhandel, also ausländische Staatsangehörige mit Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a Aufenthaltsgesetz (AufenthG), auf Geduldete und vollziehbar Ausreisepflichtige sowie auf deren Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der EU und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex vom 22. November 2011 (BGBl I S. 2258 ) werden von § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG auch Drittstaatsangehörige erfasst, die im Inland ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigt sind. Insgesamt handelte es sich bei den Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz damit um Personen, die zwar alle kein Daueraufenthaltsrecht, ansonsten aber einen sehr unterschiedlichen Aufenthaltsstatus haben und deren Aufenthalt in Deutschland auf unterschiedlichen Lebenssituationen beruht.

8

b) Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, richtet sich heute außerdem nach der sogenannten Vorbezugsdauer, früher nach einer Vorbezugszeit. Dies war 1993 der Zeitraum, in dem nach der Einreise nach Deutschland das Leistungsrecht der §§ 3 bis 7 AsylbLG usw...

http://www.bundesverfassungsgericht...idungen/DE/2012/07/ls20120718_1bvl001010.html



Was soll das? Könnte es sein, dass du den Beitrag nicht ganz gelesen hast, den ich einstellte???

Vielleicht solltest du dir überlegen der CDU beizutreten, ich fürchte manchmal zunehmend, was die mit den Flüchtlingen planen könnte - wenigstens in Grossteilen- ganz nach deinem Geschmack sein. Und für den Rest des "ganz nach deinem Geschmack" ist dann deren Schwesterpartei zuständig. :rolleyes:
Gehe ich später drauf ein... muss jetzt weg...
stimmt aber so nicht, was du schreibst...
Wenn du die Urteilsbegründung tatsächlich ganz gelesen hast, hättest du gelesen, dass es sich sehr wohl auch um Flüchtlinge dreht, oder da müsste ich mich jetzt sehr irren... sie werden laut meiner Erinnerung sogar explizit dort erwähnt... das Urteil ist von 2012... also noch nicht soooo alt... da gab es die Flüchtlingsthematik schon, nur nicht so massiv wie aktuell...
und aus denen, bzw. vielen von ihnen WERDEN ja dann Asylbewerber, oder?

So, sorry, muss weg... RL ruft... :)
 
Allerdings.
"Kein Landeskriminalamt hat bisher auffällig viele von Flüchtlingen begangene Straftaten gemeldet - nur die Zahl der gegen sie gerichteten Straftaten, die ist geradezu explodiert.
Aber die dunklen Deutschen sitzen ja längst schon wieder auch in der Justiz. Nach dem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Nordrhein-Westfalen müssen die mutmaßlichen Täter - darunter ein Feuerwehrmann - nicht in Haft. Der zuständige Staatsanwalt sagte: "Hintergrund ist eine persönliche Überzeugung, keine politische." Die Täter seien nicht rechtsradikal, sondern hätten lediglich "Angst vor Flüchtlingen" gehabt, hieß es."
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-dunkeldeutschland-waechst-augstein


Armes Deutschland...demnächst kann der auf rechte besorgte Bürger jeden, der ihm verdächtig=ausländisch muslimisch erscheint, verprügeln und "ich hatte abba Angst, daß der mit was tut" als Grund angeben und darf weiter rumlaufen und "die da" verprügeln...oder elegant aus der Hüfte mit Pfefferspray einnebeln...bin gespannt, wann die ersten "Kauft nicht beim Muselmann"-Schmierereien an entsprechenden Geschäften auftauchen...


Sage
 
Gehe ich später drauf ein... muss jetzt weg...
stimmt aber so nicht, was du schreibst...
Wenn du die Urteilsbegründung tatsächlich ganz gelesen hast, hättest du gelesen, dass es sich sehr wohl auch um Flüchtlinge dreht, oder da müsste ich mich jetzt sehr irren... sie werden laut meiner Erinnerung sogar explizit dort erwähnt... das Urteil ist von 2012... also noch nicht soooo alt... da gab es die Flüchtlingsthematik schon, nur nicht so massiv wie aktuell...
und aus denen, bzw. vielen von ihnen WERDEN ja dann Asylbewerber, oder?

So, sorry, muss weg... RL ruft... :)

Ja... ich muss jetzt auch los... und mich sehr beeilen..., nur kurz... was du mit es betrifft Flüchtlinge meinst... verstehe ich gerade nicht. Klar sind Flüchtlinge gemeint, schrieb ich doch... oder meinst du, dass es bereits anerkannte trifft? Glaube ich ehrlich gesagt nicht... habe aber tatsächlich nicht alles gelesen... Allerdings wäre es ein interessanter Aspekt.. es wäre nämlich dann die Frage was Schäubles Motivation ist....
 
Inhalt
Bundesrat stimmt Gesetz zu
Höhere Leistungen für Asylbewerber
Flüchtlinge und in Deutschland Geduldete bekommen höhere Leistungen für den Lebensunterhalt. Diese berechnen sich nach einem klarem Modus. Zukünftig besteht nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland der Anspruch auf Sozialhilfeniveau nach Asylbewerberleistungsgesetz.
Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 6. November beschlossenen Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zugestimmt. Mit dem Gesetz wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 umgesetzt. Es tritt zum 1. März 2015 in Kraft.

Leistungen zum Lebensunterhalt deutlich angehoben
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 18. Juli 2012 die Geldleistungen für Asylbewerber für verfassungswidrig erklärt. Diese seien für den Lebensunterhalt von Asylbewerbern seien unzureichend und nicht nachvollziehbar
https://www.bundesregierung.de/Cont...-27-asylbewerberleistungsgesetz-kabinett.html
 
wenn er aber für die 2-zimmer wohnung im endeffekt mehr miete zahlen müsste, als für die 4-zimmer whg im augenblick
warum sollte er dann ausziehen?
Sorry Martyka, aber daß eine 2-Zi-Whg. das Gleiche kostet, oder gar noch teurer ist, als eine 4-Zi-Whg., habe ich selbst hier bei uns noch nicht erlebt.
Jedenfalls nicht im öffentlichen, oder sozialen Wohnungsbau.
Aber warum er ausziehen sollte, kann ich Dir sagen.
Einfach, weil es leider auch Familien mit kleinen Kindern gibt, die immernoch auf engstem Raum zusammen leben müssen
umzug kostet auch geld.. ganz zu schweigen von neuanschaffungen, zb. küche, weil die alte eben in die kleinere wohnung nicht mehr passt.
Natürlich, aber wenn ich mich nicht irre, dann kann man auch dafür beim Amt Zuschüsse bekommen.
Gerade wenn es um kleine Kinder geht, wird jedenfalls hier bei uns einiges getan.
ihm jetzt vorzuwerfen, dass er einer familie den wohnraum nimmt, ist eher auf der persönlichen als auf der rechtlichen seite zu sehen..
Ich habe keine Kinder & mir fällt auch kein anderer Grund ein, dem Mann persönlich etwas vorzuwerfen.
Er hatte ganz einfach das Recht nicht auf seiner Seite.
ebenso wird es auch für die angesprochene dame sein....
Das kann ich nicht sagen, denn in den Medien wird halt nicht immer die Wahrheit beschrieben.
Viele Informationen werden oftmals einfach weggelassen, oder es werden welche dazu gedichtet.
Ein Bekannter z.B., ein allein erziehender Vater, der ebenfalls in einem der Häuser wohnt, die im nächsten Jahr abgerissen werden sollen, hat sich an unsere Tageszeitung gewendet, weil die Wohnungsgesellschaft ihm übel mitgespielt hat.
Was da dann, statt seiner Aussage abgedruckt wurde, war der blanke Hohn.
Da ich diesen Fall (B) ganz genau kenne, weiß ich, daß die Schilderungen wie sie in der Zeitung zu lesen sind, einfach nicht stimmen.


.
leider wird wohnen immer unleistbarer...
Ja, das ist wohl wahr.
Auch bei uns ist es ganz besonders schlimm.
Ich selbst suche schon seit Jahren eine neue, bezahlbare Wohnung.
auch hier in wien versucht man älteren personen kleinere wohnungen schmackhaft zu machen..
nur wird meist nicht darauf hingewiesen dass diese wohl viel teurer sind als die gewohnten 4 wände..
und andererseits denk ich mir auch..
alte bäume verpflanzt man nicht...
Ja, da ist es oftmals sehr schwierig, einen Mittelweg zu finden, der für alle Seiten akzeptabel ist.
 
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