Die Helfereuphorie... und der Flüchtlingswahnsinn...

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So schwer ist das doch gar nicht...die genannte Gemeinde hat 2 Sozialwohnungen. In einer wohnt die Frau, in er anderen wohnt ein Kranker. Außerdem gibt es Flüchtlinge die in einem nicht winterfesten Containerwohnen

die Flüchtlinge in den Containern interessieren in dem Zusammenhang nicht. Das sage nicht ich, sondern die eindeutigen Bestimmungen, die ausnahmsweise auch einmal Deutsche Staatsbürger schützen.

http://www.mietrecht-neu.de/kuendigung/sozialwohnung.html

Kündigung einer Sozialwohnung
Hinsichtlich der Kündigung einer Sozialwohnung gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer frei finanzierten Wohnung.

Allerdings gibt es einige Besonderheiten. So kann der Vermieter wegen Eigenbedarfs nur dann kündigen, wenn der Vermieter zusätzlich zum Eigenbedarf auch nachweist, dass eine eigene Wohnberechtigung vorhanden ist.

Fehlbelegung
Keine Kündigung durch den Vermieter ist bei späterem Verlust der Berechtigung zum Besitz einer Sozialwohnung zulässig. Ein Mieter, der eine Sozialwohnung in berechtigter Weise bezogen hat, muss also keine Kündigung befürchten, wenn er später seine Berechtigung verloren hat, etwa, weil sein Einkommen zwischenzeitlich erheblich gestiegen ist. Der Mieter muss dann allerdings eine Fehlbelegungsabgabe, also eine Ausgleichszahlung für die Sozialwohnung zahlen, falls dies im Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes vorgesehen ist. Gegenwärtig ist dies nicht mehr der Fall in NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen, Berlin und Hamburg.

Hat der Mieter die Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung hingegen schon beim Einzug nicht gehabt, so kann der Vermieter kündigen, falls er darüber in Unkenntnis war. Allerdings muss hinzukommen, dass die zuständige Behörde den Vermieter aufgefordert hat, die Sozialwohnung einem Berechtigten zu überlassen.



Und jede Gemeinde darf Sozialwohnungen kündigen wenn es ein "berechtigtes Interesse" gibt. Und das berechtige Interesse ist in dem Fall Geld sparen und Flüchtlinge unterbringen zu müssen.

Die Gemeinde als Vermieterin hat die Wohnungskündigung mit Eigenbedarf begründet.
Dazu sagt der Deutsche Mieterbund folgendes:
"Normalerweise darf nur eine natürliche Person wegen Eigenbedarf kündigen. Eine Stadt kann als juristische Person nicht selbst eine Wohnung beziehen, deswegen ist der Vorgang rechtlich mehr als fragwürdig."
http://www.welt.de/finanzen/immobil...n-fuer-Fluechtlinge-beschlagnahmt-werden.html

Das bedeutet, es müsste eine Gesetzesänderung her, die es Gemeinden/Wohnbaugenossenschaften erlaubt, Flüchtlinge gegen Deutsche auszuspielen. Und es ist mehr als fraglich, ob sich das ein Politiker traut.
 
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Gutmenschen,wo das Fremde niemals negativ betrachtet werden darf.
Wo denn?

In dem Satz den du auseinander gerissen hast:
Wir leben in der Tat inzwischen in einer Diktatur der Gutmenschen,wo das Fremde niemals negativ betrachtet werden darf.

Nur weil der Begriff "Gutmensch" aus einer bestimmten politischen Ecke kommt von wo er sinngemäss erdacht wurde kann dieser Begriff "Gutmensch" doch nicht einfach verworfen werden.
Das wäre ja so wie:"da denkt einer nicht wie ich,und weil dieser nicht so denkt wie ich ist der von ihm erdachte Begriff grundsätzlich falsch"

Wer nämlich genauso denkt,glaubt wahrscheinlich auch dass es einen demokratischen Sozialismus geben könnte.

Diktatur bedeutet erstmal ein diktieren,dass heisst eine bestimmte Meinung als allgmeingültig zu erklären.
Im Begriff Gutmensch steckt ja auch noch der Sinn des Guten,also des Positiven.
Und da steckt auch ein psychologischer Aspekt dahinter;denn wer will denn nicht gut und positiv sein !?
SO macht man und SO entsteht Mainstream,der Mensch will nicht aussen vor stehen,er will zur Gesamtheit->dem Mainstream gehören.

Was wir heute erleben in der Diktatur der Gutmenschen ist genau das Gegenteil von dem was man aus dem Nationalsozialismus kennt.
Dort,im Nationalsozialismus durfte man mainstreammässig nichts gutes oder positives über Fremde bzw. vorallem Juden sagen.

Dadurch aber dass die heutigen Gutmenschen genau das Gegenteil von dem machen was wir aus dem Nationalsozialismus kennen,sind und werden sie nicht besser oder das Gegenteil als die Nazis.
Nur ihre ideologische Überzeugung ist eine andere,genauer gesagt eine gegenteilige.
Das Prinzip der Vorgehensweise ist aber die selbe.Aber besser ist diese Vorgehensweise in Wahrheit nicht.
 
Die Gemeinde als Vermieterin hat die Wohnungskündigung mit Eigenbedarf begründet.
Dazu sagt der Deutsche Mieterbund folgendes:
"Normalerweise darf nur eine natürliche Person wegen Eigenbedarf kündigen. Eine Stadt kann als juristische Person nicht selbst eine Wohnung beziehen, deswegen ist der Vorgang rechtlich mehr als fragwürdig."

Man kündigt immer mit einem berechtigten Interesse, weil sich das von den anderen klar definierten Möglichkeiten abhebt. Diese Interesse muss dann in der Kündigung begründet werden. In dem Fall Eigenbedarf. Nur das der Eigenbedarf in den Fall nicht bedeutet das der Bürgermeister einzieht, sondern der Eigenbedarf der Gemeinde darin besteht die Sozialwohnung ihrer ursprünglichen Bedeutung zurückzuführen, nämlich jemanden sozial Bedürftigen zur Verfügung zu stellen. Der Eigenbedarf bei Privatvermietern unterscheidet sich klar vom Eigenbedarf einer Gemeinde;)
 
Dadurch aber dass die heutigen Gutmenschen genau das Gegenteil von dem machen was wir aus dem Nationalsozialismus kennen,sind und werden sie nicht besser oder das Gegenteil als die Nazis.

Die heutigen "Gutmenschen" wollen den faschistischen Nationalsozialismus überwinden.
Was die "Gutmenschen" aber erreicht haben ist nur den Nationalsozialismus zu überwinden,
aber nicht den Faschismus.
 
Man kündigt immer mit einem berechtigten Interesse, weil sich das von den anderen klar definierten Möglichkeiten abhebt. Diese Interesse muss dann in der Kündigung begründet werden. In dem Fall Eigenbedarf.


Genau dieser Eigenbedarf ist nicht rechtskonform. Da werden sich die Gerichte noch herumschlagen müssen, sollte es tatsächlich Mieter geben, die es darauf ankommen lassen. Und Gerichte sind nicht unbedingt dafür bekannt, schnell zu arbeiten.

Ein Privatvermieter hat es relativ leicht, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen. Aber gerade Gemeinden als Wohnungsvermieter sind in gewisser Weise die Hände gebunden. Und das ist auch gut so!

Abgesehen davon, wäre es vielleicht für die betroffenen Gemeinden oder Bürgermeister der bessere Weg gewesen, mit den Wohnungsmietern zu reden und zu erklären. Ein höfliches "Bitte" anstatt einer Kündigung hätte in diesem Fall mehr bewirkt und die Wogen nicht so hoch geschaukelt.
 
Genau dieser Eigenbedarf ist nicht rechtskonform. Da werden sich die Gerichte noch herumschlagen müssen, sollte es tatsächlich Mieter geben, die es darauf ankommen lassen. Und Gerichte sind nicht unbedingt dafür bekannt, schnell zu arbeiten.

Ein Privatvermieter hat es relativ leicht, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen. Aber gerade Gemeinden als Wohnungsvermieter sind in gewisser Weise die Hände gebunden. Und das ist auch gut so!

Abgesehen davon, wäre es vielleicht für die betroffenen Gemeinden oder Bürgermeister der bessere Weg gewesen, mit den Wohnungsmietern zu reden und zu erklären. Ein höfliches "Bitte" anstatt einer Kündigung hätte in diesem Fall mehr bewirkt und die Wogen nicht so hoch geschaukelt.

Du die Begründung ist im gleichen Falle die Gleiche. Dem Eigentümer wird das Recht zugestanden unnötige Kosten für eine Neuanmietung zu vermeiden in dem er Immobilien benutzt die schon in seinem Besitz sind. Wenn ein Privatmensch 4 Wohnungen besitzt, warum soll er eine 5 anmieten damit sein Sohn einziehen kann. Das gleiche gilt für Gemeinden die zusätzlich noch rechtlichen Sparzwängen unterliegen. Tatsache ist die Frau hat in einer Wohnung gewohnt für sie sie aktuell keine Berechtigung mehr erhalten hätte.

Ich denke man kann davon ausgehen dass gerade in einer so kleinen Gemeinde der Bürgermeister krampfhaft versucht haben wird eine Lösung zu finden , die Ihn nicht öffentlich brandmarkt;) Immerhin verprellt er da ne Menge potentielle Wähler.
 
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Eine Gemeinde kann vom Sinn her schon nicht auf Eigenbedarf klagen.
Denn eine Gemeinde kennt keinen Eigenbedarf,denn sonst kann man sie nicht mehr als Gemeinde bezeichnen.

Rechtlich muss das noch geklärt werden.
Das Problem ist, das die Gemeinde einen berechtigten Interesse hat und das reicht als Kündigungsgrund und ist im Gesetz auch vorgesehen.
 
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