S
Shania
Guest
So schwer ist das doch gar nicht...die genannte Gemeinde hat 2 Sozialwohnungen. In einer wohnt die Frau, in er anderen wohnt ein Kranker. Außerdem gibt es Flüchtlinge die in einem nicht winterfesten Containerwohnen
die Flüchtlinge in den Containern interessieren in dem Zusammenhang nicht. Das sage nicht ich, sondern die eindeutigen Bestimmungen, die ausnahmsweise auch einmal Deutsche Staatsbürger schützen.
http://www.mietrecht-neu.de/kuendigung/sozialwohnung.html
Kündigung einer Sozialwohnung
Hinsichtlich der Kündigung einer Sozialwohnung gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer frei finanzierten Wohnung.
Allerdings gibt es einige Besonderheiten. So kann der Vermieter wegen Eigenbedarfs nur dann kündigen, wenn der Vermieter zusätzlich zum Eigenbedarf auch nachweist, dass eine eigene Wohnberechtigung vorhanden ist.
Fehlbelegung
Keine Kündigung durch den Vermieter ist bei späterem Verlust der Berechtigung zum Besitz einer Sozialwohnung zulässig. Ein Mieter, der eine Sozialwohnung in berechtigter Weise bezogen hat, muss also keine Kündigung befürchten, wenn er später seine Berechtigung verloren hat, etwa, weil sein Einkommen zwischenzeitlich erheblich gestiegen ist. Der Mieter muss dann allerdings eine Fehlbelegungsabgabe, also eine Ausgleichszahlung für die Sozialwohnung zahlen, falls dies im Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes vorgesehen ist. Gegenwärtig ist dies nicht mehr der Fall in NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen, Berlin und Hamburg.
Hat der Mieter die Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung hingegen schon beim Einzug nicht gehabt, so kann der Vermieter kündigen, falls er darüber in Unkenntnis war. Allerdings muss hinzukommen, dass die zuständige Behörde den Vermieter aufgefordert hat, die Sozialwohnung einem Berechtigten zu überlassen.
Und jede Gemeinde darf Sozialwohnungen kündigen wenn es ein "berechtigtes Interesse" gibt. Und das berechtige Interesse ist in dem Fall Geld sparen und Flüchtlinge unterbringen zu müssen.
Die Gemeinde als Vermieterin hat die Wohnungskündigung mit Eigenbedarf begründet.
Dazu sagt der Deutsche Mieterbund folgendes:
"Normalerweise darf nur eine natürliche Person wegen Eigenbedarf kündigen. Eine Stadt kann als juristische Person nicht selbst eine Wohnung beziehen, deswegen ist der Vorgang rechtlich mehr als fragwürdig."
http://www.welt.de/finanzen/immobil...n-fuer-Fluechtlinge-beschlagnahmt-werden.html
Das bedeutet, es müsste eine Gesetzesänderung her, die es Gemeinden/Wohnbaugenossenschaften erlaubt, Flüchtlinge gegen Deutsche auszuspielen. Und es ist mehr als fraglich, ob sich das ein Politiker traut.