Die Helfereuphorie... und der Flüchtlingswahnsinn...

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Aber das ist doch schon längst DAAAAA. Wie kann man bloß so vernagelt blind sein, wie.....ihr..
Allerdings.
"Kein Landeskriminalamt hat bisher auffällig viele von Flüchtlingen begangene Straftaten gemeldet - nur die Zahl der gegen sie gerichteten Straftaten, die ist geradezu explodiert.
Aber die dunklen Deutschen sitzen ja längst schon wieder auch in der Justiz. Nach dem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Nordrhein-Westfalen müssen die mutmaßlichen Täter - darunter ein Feuerwehrmann - nicht in Haft. Der zuständige Staatsanwalt sagte: "Hintergrund ist eine persönliche Überzeugung, keine politische." Die Täter seien nicht rechtsradikal, sondern hätten lediglich "Angst vor Flüchtlingen" gehabt, hieß es."
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-dunkeldeutschland-waechst-augstein
 
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Nur leider hat die Mindestsicherung nichts mit der Solidargemeinschaft zu tun, sondern ist in unseren Grundgesetzt und den Menschenrechten begründet. Also genau das was uns ja vom bösen bösen Nahen Osten unterscheidet. Wenn Dir das nicht passt zieh die Eine Burka an und geh nach Saudi Arabien wo es klare Grenzen zwischen Einheimische und Nicht-Einheimische gibt. Oder ändere halt das Grundgesetz, Die Menschenrechte, die Genfer Konventionen..etc. pp. und steh halt endlich dazu das du Immigranten benachteiligen willst weil sie keine Deutschen sind.

Nicht?
ich darf zitieren?
Die Soziale Marktwirtschaft in Deutschland erfüllt in Bezug auf die solidarische Mindesteinkommenssicherung die Erwartungen, die man in einer abstrakten Betrachtung an eine „anständige“ Gesellschaft entwickelt.

aus: Würde, Einkommen und Arbeit in der sozialen Marktwirtschaft von Steffen J. Roth, Roman Herzog Institut...


oder du liest vielleicht einfach hier mal ein bischen nach, wie es sich verhält mit der angemessenen und zumutbaren Belastbarkeit einer Solidargemeinschaft bezüglich der Mindestsicherung.
https://books.google.de/books?id=FR...=Mindestsicherung Solidargemeinschaft&f=false

Zitat
Vor allem muss man sich davor hüten, auf Politker oder Interessensvertreter zu hören, die nicht müde werden in dem Versuch, ihren nicht selten unmäßigen und nicht selten völlig unerfüllbaren sozialen Forderungen dadurch Nachdruck zu verschaffen, dass sie diese zu verfassungsgebotenen Forderungen erklären, ihnen also gleichsam verfassungsrechtliche Weihen verleihen. .....
Konsequenterweise hat das Bundesverfassungsgericht verschiedentlich betont, dass soziale Leistungen nicth nur unter dem Vorbehalt dessen stehen, was der Einzelne von der Solidargemeinschaft der Steuerzahler vernünftigerweise erwarten kann, sondern auch unter dem Vorbehalt dessen, was diese Solidargemeinschaft bei einer soliden Finanzpolitik zu leisten imstande ist (Vorbehalt des Möglichen) Es ist daher der richtige Weg, Art und Umfang der sozialen Leistungen im Wesentlichen dem Gesetzgeber zu überlassen und und ihm dabei einen weiten Gestaltungsspielraum einzuräumen.
Zitatende


Da seit Jahren darüber genölt wird, wie sehr die Hartz 4 Bezieher und andere Sozialleistungen die Gemeinschaft belasten, seit Jahren permanent bestimmte Leistungen gekürzt werden, mutet es doch etwas merkwürdig an, dass es jetzt plötzlich für dieselbe Solidargemeinschaft vernünftig machbar sein soll und sie dieses zu leisten imstande sein soll? Der Gesetzgeber hat also nicht nur die Aufgabe, die Verhältnismässigkeit der Belastbarkeit der Solidargemeinschaft abzuwägen, sondern sogar die Pflicht dies zu tun, alles andere wäre den Mitgliedern dieser Gemeinschaft gegenüber eine unrechtmässige Zumutung.

Ich brauche im Übrigen nicht "endlich dazu zu stehen"...als wenn ich dies bisher abgestritten hätte, denn ich schrieb bereits deutlich, dass ein Staat, eine Bundeskanzlerin und auch eine Solidargemeinschaft in erster Linie die eigenen Bürger zu versorgen und zu schützen hat. Du brauchst es auch nicht so hinzustellen als sei dies irgendwie verwerflich oder anrüchig in Form von solchen Formuliereungen wie "steh doch endlich dazu"...

Wenn deine Behauptungen bezüglich Grundgesetz, Verfassung, Genfer Konventionen etc. so stimmen würden, wie du es hier versuchst darzustellen, was ist denn dann z.B. die Schweiz für dich oder andere europäische Staaten, die erstmal ihre eigenen Bürger vor der massiven Zuwanderung sichern, bzw. diese sogar SELBER darüber entscheiden lassen? Wozu dann überhaupt einen Bundeskanzler einen Amtseid auf sein eigenes Volk schwören lassen? Oder gilt der etwa auch für alle Migranten und Flüchtlinge?

Wirklich Hilfebedürftigen helfen...? JA...
Ihnen den gleichen Status in der Solidargemeinschaft einräumen wie den Deutschen...? NEIN!
Denn Flüchtlinge sind nun mal keine Mitglieder dieser Solidargemeinschaft, sondern Gäste, die um die allernotwendigste Hilfe ersuchen.
Seit wann haben Gäste, die um Hilfe bitten, die gleichen Rechte wie der Gastgeber?
Das ist nicht nur absurd, so was zu fordern, sondern geradezu selbstzerstörerisch.
 
Nicht?
ich darf zitieren?
Die Soziale Marktwirtschaft in Deutschland erfüllt in Bezug auf die solidarische Mindesteinkommenssicherung die Erwartungen, die man in einer abstrakten Betrachtung an eine „anständige“ Gesellschaft entwickelt.

aus: Würde, Einkommen und Arbeit in der sozialen Marktwirtschaft von Steffen J. Roth, Roman Herzog Institut...


oder du liest vielleicht einfach hier mal ein bischen nach, wie es sich verhält mit der angemessenen und zumutbaren Belastbarkeit einer Solidargemeinschaft bezüglich der Mindestsicherung.
https://books.google.de/books?id=FRjoVWTjdR8C&pg=PA244&lpg=PA244&dq=Mindestsicherung+Solidargemeinschaft&source=bl&ots=EPNu59OZ_Z&sig=0UNhuYLH5uukQnvHJ_mvxDCWs78&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=Mindestsicherung Solidargemeinschaft&f=false

Zitat
Vor allem muss man sich davor hüten, auf Politker oder Interessensvertreter zu hören, die nicht müde werden in dem Versuch, ihren nicht selten unmäßigen und nicht selten völlig unerfüllbaren sozialen Forderungen dadurch Nachdruck zu verschaffen, dass sie diese zu verfassungsgebotenen Forderungen erklären, ihnen also gleichsam verfassungsrechtliche Weihen verleihen. .....
Konsequenterweise hat das Bundesverfassungsgericht verschiedentlich betont, dass soziale Leistungen nicth nur unter dem Vorbehalt dessen stehen, was der Einzelne von der Solidargemeinschaft der Steuerzahler vernünftigerweise erwarten kann, sondern auch unter dem Vorbehalt dessen, was diese Solidargemeinschaft bei einer soliden Finanzpolitik zu leisten imstande ist (Vorbehalt des Möglichen) Es ist daher der richtige Weg, Art und Umfang der sozialen Leistungen im Wesentlichen dem Gesetzgeber zu überlassen und und ihm dabei einen weiten Gestaltungsspielraum einzuräumen.
Zitatende


Da seit Jahren darüber genölt wird, wie sehr die Hartz 4 Bezieher und andere Sozialleistungen die Gemeinschaft belasten, seit Jahren permanent bestimmte Leistungen gekürzt werden, mutet es doch etwas merkwürdig an, dass es jetzt plötzlich für dieselbe Solidargemeinschaft vernünftig machbar sein soll und sie dieses zu leisten imstande sein soll? Der Gesetzgeber hat also nicht nur die Aufgabe, die Verhältnismässigkeit der Belastbarkeit der Solidargemeinschaft abzuwägen, sondern sogar die Pflicht dies zu tun, alles andere wäre den Mitgliedern dieser Gemeinschaft gegenüber eine unrechtmässige Zumutung.

Ich brauche im Übrigen nicht "endlich dazu zu stehen"...als wenn ich dies bisher abgestritten hätte, denn ich schrieb bereits deutlich, dass ein Staat, eine Bundeskanzlerin und auch eine Solidargemeinschaft in erster Linie die eigenen Bürger zu versorgen und zu schützen hat. Du brauchst es auch nicht so hinzustellen als sei dies irgendwie verwerflich oder anrüchig in Form von solchen Formuliereungen wie "steh doch endlich dazu"...

Wenn deine Behauptungen bezüglich Grundgesetz, Verfassung, Genfer Konventionen etc. so stimmen würden, wie du es hier versuchst darzustellen, was ist denn dann z.B. die Schweiz für dich oder andere europäische Staaten, die erstmal ihre eigenen Bürger vor der massiven Zuwanderung sichern, bzw. diese sogar SELBER darüber entscheiden lassen? Wozu dann überhaupt einen Bundeskanzler einen Amtseid auf sein eigenes Volk schwören lassen? Oder gilt der etwa auch für alle Migranten und Flüchtlinge?

Wirklich Hilfebedürftigen helfen...? JA...
Ihnen den gleichen Status in der Solidargemeinschaft einräumen wie den Deutschen...? NEIN!
Denn Flüchtlinge sind nun mal keine Mitglieder dieser Solidargemeinschaft, sondern Gäste, die um die allernotwendigste Hilfe ersuchen.
Seit wann haben Gäste, die um Hilfe bitten, die gleichen Rechte wie der Gastgeber?
Das ist nicht nur absurd, so was zu fordern, sondern geradezu selbstzerstörerisch.

Asylpolitik

Schäuble will geringeren Hartz-IV-Satz für Flüchtlinge

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will den Hartz-IV-Satz für Flüchtlinge senken. Schäuble warf beim Kongress der Maschinen- und Anlagebauer in Berlin die Frage auf: "Können wir nicht wenigstens die Kosten für die Eingliederungsleistungen abziehen? Wir werden darüber noch diskutieren müssen."


Will über Hartz-IV-Satz für Flüchtlinge nochmal reden: Wolfgang Schäuble
Schäuble argumentierte, ansonsten erhalte ein Flüchtling, der noch die Sprache und zum Teil Lesen und Schreiben lernen müsse, ebenso viel wie jemand, der 30 Jahre gearbeitet habe und nun arbeitslos sei.

Das Sozialministerium rechnet infolge des Flüchtlingsansturms nächstes Jahr mit 240.000 bis 460.000 neuen Leistungsempfängern. Schäuble zeigte sich vor den Wirtschaftsvertretern dennoch optimistisch. Deutschland werde diese Aufgabe meistern - und er wolle das ohne neue Schulden schaffen.

Auch Karlsruhe redet mit
Allerdings gibt es für eine quasi Kürzung der Zahlungen an Asylbewerber Grenzen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 müssen die staatlichen Hilfen für Asylbewerber dem Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV entsprechen. Der Hartz-IV-Satz ist demnach ein Existenzminimum und Grundrecht. Karlsruhe entschied, dass 130 Euro des damaligen Grundbedarfs von 336 Euro für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens in bar ausbezahlt werden müssen.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende liegt aktuell bei 399 Euro und soll im kommenden Jahr um fünf Euro auf 404 Euro pro Monat steigen. Auch die anderen Sätze für Bedarfsgemeinschaften sowie Kinder und Jugendliche werden leicht angehoben.

Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2015, 14:37 Uhr
http://www.mdr.de/nachrichten/hartz-vier-satz-kuerzen-fluechtlinge-schaeuble-asyl100.html
 
Seit wann haben Gäste, die um Hilfe bitten, die gleichen Rechte wie der Gastgeber?
deswegen:

I. Die Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 
Zu den öffentlich geförderten Sozialwohnungen...

1. gibt es in vielen Bundesländern die Fehlbelegungsabgabe, die einem dann die Berechtigung, wohnen zu bleiben, sichert...

2. erlischt im sozialen Wohnungsbau die Eigenschaft "Öffentlich gefördert" nachdem die öffentliche Förderung zurückgezahlt wurde, somit fällt diese Wohnung dann aus dem sozialen Wohnungswesen heraus

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wobindg/gesamt.pdf
 
deswegen:

I. Die Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Und?
Bezieht sich das irgendwo auf Geld, das einem zusteht?
Wenn du das schon so auslegen willst, wie du es gerade versuchst, indem du hier rumschreist...
dann dürfte keiner von uns weniger Geld haben, als der andere... da dies ja oft nur der Tatsache geschuldet ist, in welche Familie man geboren wurde (Abstammung, Herkunft)
Irgendwie hast du am Grundgesetz etwas nicht verstanden, oder?
 
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Weiss nicht... irgendjemand hat vorhin gesagt, dass es in DE so ist: Sozialwohnung = geförderte Wohnung. Wenn das tatsächlich so stimmt (vorausgesetzt, ich habs richtig verstanden), dann ist zu AT glaube ich schon ein Unterschied.
Wohnungsberechtigungsscheine da gibt es diverse. Sogar Eigentümer konnten zumindest damals Zuschüsse erhalten. Sehr bekannt war der Paragraf 5 Schein. Jeder, der unter einer vorgegebenen Einkommensgrenze lag, berechtigte dies eine geförderte Wohnung zu beziehen. Dann gab es noch den Dringlichkeitsschein für zb von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen usw, denen speziell Wohnraum vordringlich zugewiesen wurde.
Und mehr.
Lg
Any
 
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