Nicht?
ich darf zitieren?
Die Soziale Marktwirtschaft in Deutschland erfüllt in Bezug auf die solidarische Mindesteinkommenssicherung die Erwartungen, die man in einer abstrakten Betrachtung an eine „anständige“ Gesellschaft entwickelt.
aus: Würde, Einkommen und Arbeit in der sozialen Marktwirtschaft von Steffen J. Roth, Roman Herzog Institut...
oder du liest vielleicht einfach hier mal ein bischen nach, wie es sich verhält mit der angemessenen und zumutbaren Belastbarkeit einer Solidargemeinschaft bezüglich der Mindestsicherung.
https://books.google.de/books?id=FRjoVWTjdR8C&pg=PA244&lpg=PA244&dq=Mindestsicherung+Solidargemeinschaft&source=bl&ots=EPNu59OZ_Z&sig=0UNhuYLH5uukQnvHJ_mvxDCWs78&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=Mindestsicherung Solidargemeinschaft&f=false
Zitat
Vor allem muss man sich davor hüten, auf Politker oder Interessensvertreter zu hören, die nicht müde werden in dem Versuch, ihren nicht selten unmäßigen und nicht selten völlig unerfüllbaren sozialen Forderungen dadurch Nachdruck zu verschaffen, dass sie diese zu verfassungsgebotenen Forderungen erklären, ihnen also gleichsam verfassungsrechtliche Weihen verleihen. .....
Konsequenterweise hat das Bundesverfassungsgericht verschiedentlich betont, dass soziale Leistungen nicth nur unter dem Vorbehalt dessen stehen, was der Einzelne von der Solidargemeinschaft der Steuerzahler vernünftigerweise erwarten kann, sondern auch unter dem Vorbehalt dessen, was diese Solidargemeinschaft bei einer soliden Finanzpolitik zu leisten imstande ist (Vorbehalt des Möglichen) Es ist daher der richtige Weg, Art und Umfang der sozialen Leistungen im Wesentlichen dem Gesetzgeber zu überlassen und und ihm dabei einen weiten Gestaltungsspielraum einzuräumen.
Zitatende
Da seit Jahren darüber genölt wird, wie sehr die Hartz 4 Bezieher und andere Sozialleistungen die Gemeinschaft belasten, seit Jahren permanent bestimmte Leistungen gekürzt werden, mutet es doch etwas merkwürdig an, dass es jetzt plötzlich für dieselbe Solidargemeinschaft vernünftig machbar sein soll und sie dieses zu leisten imstande sein soll? Der Gesetzgeber hat also nicht nur die Aufgabe, die Verhältnismässigkeit der Belastbarkeit der Solidargemeinschaft abzuwägen, sondern sogar die Pflicht dies zu tun, alles andere wäre den Mitgliedern dieser Gemeinschaft gegenüber eine unrechtmässige Zumutung.
Ich brauche im Übrigen nicht "endlich dazu zu stehen"...als wenn ich dies bisher abgestritten hätte, denn ich schrieb bereits deutlich, dass ein Staat, eine Bundeskanzlerin und auch eine Solidargemeinschaft in erster Linie die eigenen Bürger zu versorgen und zu schützen hat. Du brauchst es auch nicht so hinzustellen als sei dies irgendwie verwerflich oder anrüchig in Form von solchen Formuliereungen wie "steh doch endlich dazu"...
Wenn deine Behauptungen bezüglich Grundgesetz, Verfassung, Genfer Konventionen etc. so stimmen würden, wie du es hier versuchst darzustellen, was ist denn dann z.B. die Schweiz für dich oder andere europäische Staaten, die erstmal ihre eigenen Bürger vor der massiven Zuwanderung sichern, bzw. diese sogar SELBER darüber entscheiden lassen? Wozu dann überhaupt einen Bundeskanzler einen Amtseid auf sein eigenes Volk schwören lassen? Oder gilt der etwa auch für alle Migranten und Flüchtlinge?
Wirklich Hilfebedürftigen helfen...? JA...
Ihnen den gleichen Status in der Solidargemeinschaft einräumen wie den Deutschen...? NEIN!
Denn Flüchtlinge sind nun mal keine Mitglieder dieser Solidargemeinschaft, sondern Gäste, die um die allernotwendigste Hilfe ersuchen.
Seit wann haben Gäste, die um Hilfe bitten, die gleichen Rechte wie der Gastgeber?
Das ist nicht nur absurd, so was zu fordern, sondern geradezu selbstzerstörerisch.