D
Dvasia
Guest
Es gibt für die sog. Hausschlachtung auch Ausnahmegenehmigungen, die Gesetze geben durchaus den notwendigen Spielraum dazu. Dann darf derjenige das Fleisch auch verkaufen oder an Dritte abgeben.
Das steht SO konkret natürlich nicht im Gesetz drinnen.
p.s.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...z4KwAg&usg=AFQjCNEI5xBq6fU-yn6PkoWB3zAr7mblLg
Juristisch wird aus einer Hausschlachtung eine gewerbliche Schlachtung, sobald Fleisch an Dritte abgegeben und verkauft wird. Diese Differenzierung ist lediglich wichtig, weil es darum geht, welche Gesetze dann greifen. Also eine Hausschlachtung ist und bleibt eine Hausschlachtung, auch wenn sie juristisch zu einer gewerblichen Schlachtung wird, sobald das Fleisch eben verkauft oder an Dritte abgegeben wird.
LG
Any
Sicher kann jeder Bauer direkt Fleisch vermarkten, das hat nie einer bestritten
Die Sache ist nur die, dass er einen Fleischhauer, einen Tierarzt und die entsprechenden Räumlichkeiten haben muss um die Fleischbegutachtung unter Hygienevorschriften durchführen zu können.
Es gibt solche Höfe, aber die meisten scheuen sich vor den Auflagen (wo ich ein paar zitiert habe, vielleicht entfach mal lesen als nur reagieren) und geben ihre Tiere lieber in die Schlachtung oder machen es illegal.