Auch das noch! - Meldungen, die Kopf schütteln und mehr verursachen

@LalDed Bei der in dem besagten Link genannten Broschüre, kannst du annehmen, dass diese nicht existiert.
Sie ist nirgends zu finden - nur auf den angeblichen Inhalt bezieht sich eine fragwürdige Quelle.

was denn für eine "Broschüre"?
meinst du "Restoration"?
die ist im Artikel direkt verlinkt.


allgemein gesagt und jetzt konkret auf den MSN-Artikel plus den Wiki-Eintrag bezogen:
sich einfach mal die Zeit nehmen zu lesen, und schon klappt´s mit dem Erkenntnisgewinn.

auf der "Restoration"-Seite wird auf ihre neue Internet-Präsenz "Courage.Media" verwiesen:

 
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Wenn in D nicht, dann ist es in Ö auch nicht durch die Religionsfreiheit geschützt

KI Zusammenfassung zu Vielehe Religionsfreiheit
In Deutschland ist Vielehe (Polygamie) verboten, auch wenn sie in manchen Religionen praktiziert wird. Die Religionsfreiheit, die im Grundgesetz verankert ist, schützt zwar die Glaubensüberzeugung, aber nicht alle damit verbundenen Praktiken, wie z.B. die Vielehe, die gegen deutsches Recht verstößt.

Erläuterung:
  • Verbot der Vielehe:
    § 1306 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verbietet die Doppelehe und Vielehe in Deutschland.

  • Religionsfreiheit:
    Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit des Glaubens und der Religionsausübung, aber diese Freiheit ist nicht uneingeschränkt.

  • Grenzen der Religionsfreiheit:
    Die Religionsfreiheit endet dort, wo sie mit anderen Grundrechten oder Gesetzen kollidiert.

  • Polygamie im Islam:
    Während der Islam die Vielehe unter bestimmten Bedingungen erlaubt (bis zu vier Frauen), ist dies in Deutschland nicht rechtskräftig.

  • Gesellschaftliche Debatte:
    Die Frage der Vielehe und ihrer Vereinbarkeit mit deutschen Gesetzen und Werten wird immer wieder diskutiert, insbesondere im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Migranten.

  • Gesellschaftliche Akzeptanz:
    Obwohl der Islam Vielehe erlaubt, wird sie von vielen Muslimen in Deutschland abgelehnt.

  • Mut'a-Ehe:
    Eine spezielle Form der Vielehe, die Mut'a-Ehe (zeitlich befristete Ehe), ist im Islam umstritten und wird von einigen als eine Art "Halal-Prostitution" betrachtet.
 
Beeindruckend. Absolut beeindruckend!

Ja, ein toller Zufall, daß ich über zwei drei Sprünge auf diese Frau gekommen bin.
Ihr Name war mir neu. Ich denke, daß jemand mit dieser Lebensgeschichte tiefste
Einblicke hat in reale Zu- und Umstände, so daß dessen Einschätzung Gewicht hat.
 
fein, was nicht alles "verboten" ist.
in der Realität nützt das aber nüscht.
siehe MSN-Artikel über zB Schweden.
die Sozialämter machen nix, fertich.
 

Auch hier steht es,

Kein direkter Kontakt erlaubt: Nur über einen männlichen Vormund

Das finde ich so befremdlich.. unter anderem...
 
Ein "NikkahGram"-Sprecher verteidigte die Plattform im "Telegraph": Man fördere "weder Missbrauch noch Zwang oder Illegalität. Wir diskutieren und unterstützen nur glaubensbasierte Präferenzen, die durch die Gesetze zur Religionsfreiheit geschützt sind."

Aus diesem Link...

Der kann erzählen was er will
Religionsfreiheit ist nicht völlig geschützt und hat seine Grenzen genau dann, wenn etwas in einem Land gesetzlich verboten ist
 
Das Anpreisen und Vermitteln von Partnerinnen auf Dating-Plattformen mit für unsere Ohren fadenscheinigem Herausreden, das wäre alles von der Religionsfreiheit geschützt, erinnert mich an die Versprechungen von Schleusern, nach Deutschland Flüchtende bekämen ein Haus, ein Auto und finanzielle Unterstützung noch dazu. Korrekt mußten diese Angaben nicht sein und waren sie ja auch nicht. Aber sie haben die Massen bewegt. Und die Schleuser (ebenso wie jetzt die Ehevermittler) hatten ihren Gewinn. Die Menschen sind dann halt da, und unsere Behörden, Ämter, Gemeinden müssen damit dann umgehen. Unser Recht bezwingende Fakten werden quasi via Präsenz geschaffen.
 
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