Ich sags ja nur ungern, aber, das Asylrecht in Deutschland ist persönliches Schutzrecht. Es müssen eh alle einen eigenen Antrag stellen. Ob da jemand verheiratet ist, spielt keine Rolle. Erst beim Familiennachzug. In dem Beispiel kamen sie aber alle gleichzeitig
Dem Staat gegenüber wären die Frauen auch nicht geschieden, da juridisch nie verheiratet waren. Sie wären dann eventuell alleinerziehende Mütter. So oder so, geht es da aber eh nur um Rechten und Pflichten dem Staat gegenüber. Religiös wären sie immer noch verheiratet. Und in vielen Religionen, wo Polygamie erlaubt ist, geht der Ehemann starke und verbinden Pflichten bei der Zweit oder Drittehe ein. Wer sich auf die Scharia beruft, muss beide Seiten in Kauf nehmen. Die Einschätzung des deutschen Staates ändert nicht an der religiösen Verpflichtung.