Die Aussage von oben stimmt so nicht kein Lohn keine Kirchensteuer zumindest in D hat ja jeder Mensch in irgend einer form sein auskommen. Sowohl für Arbeitslose sowie auch Alg2 Empfänger wird automatisch Kirchensteuer abgeführt egal welcher Konfession sie angehören oder ausgetreten sind.
Falsch:
Bei einer Reihe von sozialen Transferleistungen des Staates (!) ist das Netto-Arbeitsentgelt die Bemessungsgrundlage. Diese wird vom Gesetzgeber als das "um gesetzliche Abzüge verminderte Arbeitsentgelt" bezeichnet (z.B. Mutterschaftsgeld, Konkursausfallgeld). Das Sozialgesetzbuch (SGB III) spricht in den meisten Bemessungsvorschriften von gesetzlichen Abzügen, "die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen" (z.B. Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Arbeitslosenhilfe).
Hierzu gehört neben den Sozialversicherungsbeiträgen auch die Kirchensteuer. Es handelt sich um einen pauschalen Berechnungsposten (in Höhe von 8%) bei der Ermittlung der Höhe des Arbeitslosengeldes, nicht etwa um einen Steuerabzug. Insbesondere fließt den Kirchen kein Geld zu!
http://www.steuer-forum-kirche.de/faq-arblos.htm