Hallo Feli,
aus aktuellem Anlass finde ich das Thema "Bewerbung/Vorstellungsgespräch/Verhandeln" auch interessant.
Ich betrachte es mal aus der Macht/Recht-Perspektive.
- Wer entscheidet über Einstellung/Nichteinstellung?
- Wer kann wann über Einstellung/Nichteinstellung entscheiden?
- Wer darf/muss wann über Einstellung/Nichteinstellung entscheiden?
Ist es wirklich der Betrieb?
Dazu kann man sich grundsätzlich fragen:
- Wer kann/darf/muss wann ein
Angebot machen/vorenthalten?
- Wer kann/darf/muss wann ein
Angebot annehmen/ablehnen?
Ein Vertrag/Deal kommt erst dann zustande, wenn ein Angebot gemacht und angenommen wurde. Dazu braucht man
zwei Seiten.
- Kann die Angebotgeberseite völlig willkürlich Angebote vorenthalten? (I)
- Kann die Angebotnehmerseite völlig willkürlich Angebote ablehnen? (II)
Die Fragen (I) und (II) entpuppen sich beim genaueren Hinsehen als Fundamental. Warum? Weil es
Wünsche gibt.
*Der Wunsch wird dem Wünschenden von seinem Schicksal unwillkürlich aufgezwungen.
* Der Wunsch wird immer mit der Macht, dem Recht und der Pflicht diesen zu erfüllen gegeben.
=>
*Der Wunsch ist also gleichzeitig ein
Angebot des Schicksals an den Wünschenden, das dieser annehmen muss.
* Die
wirksame Angebotsannahme wird durch eine
hinreichende Entscheidungskombination (Macht, Recht & Pflicht es auszuführen bekommt er mit dem Wunsch gratis dazu) des Wünschenden ausgeführt.
Was heisst das?
D.h: dass wer sich einen Job wünscht, sich diesen auch mit Sicherheit und ohne Abhängigkeit holen kann.
Dazu braucht er nur eine hinreichende Entscheidungskombination durchzuführen zu der zwingend in der Lage ist.
D.h. es gibt immer mindestestens einen
Weg der Wunscherfüllung, gegen dessen Realisierung durch den Wünschenenden keine
externe Veto-Macht existiert (d.h. an einen anderen gegeben wird).
D.h. die Veto-Macht kann einem anderen höchstens zur Verhinderung eines alternativen Wegs vorliegen, der aufgrund seiner Unsicherheit ohnehin illegitim ist.
D.h. Wenn der Wünschende die Entscheidungsmacht einem anderen Überlässt, handelt der Wünschende illegitim und kann dann deswegen durch den anderen (durch Ausspielen dessen Veto-Macht) bestraft werden.
Das ist das Spiel:
Wünschender vs.
Prüfer.
Das Grundprinzip der Demokratie ist es dem Wünschenden dem Prüfer die Veto-Macht zu geben (Wünscher und Prüfer können sowohl "Volk" als auch "Politiker" sein; es hängt von der konkreten Wunschverteilung ab). D.h. es lebt davon, dass beide Seite illgitim vorgehen und immer wieder Frustriert werden, da sie sich immer wieder gegenseitig bestrafen..
Nun zurück zu dem Anbietenden.
Der Wünschende ist nicht darauf angewiesen, dass ein anderer Akteur ihm ein Angebot macht, mit dem erst der Wünschende in der Lage wäre sein Wunsch zu erfüllen.
Was heisst das?
Es heisst, dass der Anbietende höchstens innerhalb eines gewissen Zeitrahmens die Möglichkeit hat das
Angebot, welches der Wünschende vom Schicksal ohnehin hat,
auszusprechen oder zu
verschweigen.
Mit anderen Worten: wer sich einen Job wünscht darf nicht dem "Arbeitgeber" die Macht geben über seine Einstellung zu entscheiden.
So muss man auch mit dem Gehaltswunsch usw. vorgehen...
Fazit: Das Angebot muss nicht erst durch den "Arbeitgeber" kommen, da das
Angebot als gegeben gilt solange der Wunsch besteht und solange
als nicht abgelehnt gilt bis der Wünschende entweder den Wunsch freiwllig bewusst und absichtlich aufgibt oder dessen Realisierbarkeit frewillig bewusst und absichtlich dem Zufall (Prüfer) überlässt und dieser die Realisierbarkeit vernichtet.
So kann man Zeit für sich nutzen: das ist der
Zermürbungskrieg 