Von wegen EU und "Ausländer"

Hallo Missi!


Habe hier noch einen Link gefunden!

http://www.stadt-salzburg.at/intern...ltung/t2_87241/t2_87401/t2_33906/p2_36450.htm


LG
feuervogel
allesgute.gif


Hallo Feuervogel,

danke für den Link, damit gehe ich jetzt mal zum Sozialamt,mal sehen was die dazu sagen, bin ich ja mla gespannt

Lg Missi
 
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lichtbrücke;1205974 schrieb:
Hallo Feuervogel

Weiss nicht, ob Missi hier überhaupt noch reinschaut. Es gibt mittlerweile unter "Allgemeines" einen zweiten Thread...

Vielleicht könnte man die beiden Threads zusammenführen *lieb in Richtung Mods guckt :)

Liebe Grüsse

lichtbrücke


Huhu Licht,
klar schaue ich hier rein *bussal *

Lg Missi
 
Rechtmäßiger Aufenthalt



Nur wenn sich fremde Staatsbürger rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung aus Mitteln der Sozialhilfe möglich.






1. Pflichtleistung


Rechtsanspruch auf Leistungen aus Mitteln der Sozialhilfe haben
Gleichgestellte Fremde
Pflichtleistungen sind in vollem Umfang, gleich wie österreichischen Staatsbürgern, zu gewähren.
Das Amt entscheidet mit Bescheid.
Berufungsmöglichkeit besteht.

Gleichgestellte Fremde


Unter der Voraussetzung, dass sie sich gemäß § 31 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 - FPG, BGBl I Nr 100, rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt:

Fremde, insoweit sich eine Gleichstellung aus Staatsverträgen ergibt;
Fremde, wenn mit ihrem Heimatstaat auf Grund tatsächlicher Übung Gegenseitigkeit besteht, insoweit sie dadurch nicht besser gestellt sind als österreichische Staatsbürger in dem betreffenden Staat;
Fremde, denen der Status des Asylberechtigten gemäß § 3 des Asylgesetzes 2005 - AsylG 2005, BGBl I Nr 100, zuerkannt ist; und
Fremde, die über einen Aufenthaltstitel mit unbefristetem Niederlassungsrecht gemäß den §§ 45, 48 oder 81 Abs 2 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes - NAG, BGBl I Nr 100/ 2005, verfügen.
Die Gleichstellung gilt in den Fällen der Z 3 und 4 ab Beginn des Monats, der auf den Eintritt der Rechtskraft des betreffenden Bescheides folgt.





2. Kannleistung


Fremden, die österreichischen Staatsbürgern nicht gleichgestellt sind und sich durchgehend mehr als sechs Monate erlaubterweise im Bundesgebiet aufhalten, kann der Sozialhilfeträger als Träger von Privatrechten

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes,
Krankenhilfe und
Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen gewähren,
wenn es auf Grund ihrer persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse zur Vermeidung einer sozialen Härte geboten erscheint. Bei Nichterfüllung der Mindestaufenthaltsdauer kann in besonderen Ausnahmefällen eine Unterstützung gewährt werden.


Das Amt entscheidet mittels Mitteilung.
Berufungsmöglichkeit besteht nicht.
Volle Richtsatzhöhe



Die volle Richtsatzhöhe gebührt dem nicht gleichgestellten Fremden, wenn er:
sich seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen und rechtmäßig im Inland aufhält oder
mindestens sechs Monaten in einem Beschäftigungsverhältnis im Inland steht oder gestanden ist.

Gekürzte Richtsatzhöhe

Erfüllt der Fremde die Voraussetzungen für die Gewährung von Richtsätzen in voller Höhe nicht, so kommen die Richtsätze im gekürzten Ausmaß (80 - 85 %) zum Tragen.

Also brauche ich da keine Anmeldebescheinigung,oder wie soll ich das verstehen?

Lg Missi
 
Huhuu Missi

Keine Ahnung, ich kenn' mich mit den angegebenen Gesetzen nicht aus :confused:

Ruf' doch bei der Hotline der Volksanwaltschaft an, die müssten das eigentlich wissen. Deren Webadresse samt Tel.Nr. hast du ja :)

*umärmel

lichtbrücke
 
Hallo, Missi !

Wenn ich mich nicht irre, ist das ein Auszug von dem Link den ich dir (weiter oben) reingestellt habe! Darin habe auch ich nichts von dieser komischen EWR-Bescheinigung gelesen!

LG
feuervogel :liebe1:
 
Hallo, Missi !

Wenn ich mich nicht irre, ist das ein Auszug von dem Link den ich dir (weiter oben) reingestellt habe! Darin habe auch ich nichts von dieser komischen EWR-Bescheinigung gelesen!

LG
feuervogel :liebe1:

Huhu
ja genau, ich glaube manchmal keiner weiß was genaues,nicht mal das Magistrat oder Sozialamt, wir werden das schon irgendwie schaukeln, irgendwas muss ja dabei sein, von der Landeshilfe bekomme ich 100 € na besser als nicht´s,hab mich gefreut wie ein kleines Kind :banane: kann sich keiner vorstellen.

Ich halte Euch aber auf dem laufenden..................... versprochen

Nochmal DANKE an alle,die mir geholfen haben..................... :danke:

Lg
Missi
 
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