Kleiner Einschlenker in dieser interessanten Diskussion sei mir gestattet:
Das Grundgesetz ist unsere Verfassung, deshalb ruhig von "verfassungsmässiger Rechte" sprechen.
Bitte nicht mit "Warum heisst es dann Grundgesetz" kommen: Weil es keine Rolle spielt, wie man das Ding nennt, es kommt drauf an was drin steht. Und es steht absolut alles drin was eine Verfassung so braucht. Man könnte es also auch "Pippilottas Tagebuch" nennen und es wäre trotzdem unsere Verfassung.
Dass die Verfassung noch in mehreren anderen Ländern Grundgesetz heisst, sei nur am Rande erwähnt.
Also ... der Rechtsbruch ist mal durch die Verletzung verfassungsmäßiger (grundgesetzmäßiger, nachdem DE ja keine Verfassung hat) Rechte gegeben.
Das Grundgesetz ist unsere Verfassung, deshalb ruhig von "verfassungsmässiger Rechte" sprechen.
Bitte nicht mit "Warum heisst es dann Grundgesetz" kommen: Weil es keine Rolle spielt, wie man das Ding nennt, es kommt drauf an was drin steht. Und es steht absolut alles drin was eine Verfassung so braucht. Man könnte es also auch "Pippilottas Tagebuch" nennen und es wäre trotzdem unsere Verfassung.
Dass die Verfassung noch in mehreren anderen Ländern Grundgesetz heisst, sei nur am Rande erwähnt.