Das trifft aber den Punkt nicht, denn hier handelt es sich ja um eine Fehlhandlung eines staatlichen Organs. D.h. die Verfassungsklage bezieht sich ja eben nicht auf ein Gesetz, sondern auf die HANDLUNG der Exekutive und deren Gesetzeskonformität. Und hier auch nur auf die Feststellung, ob diese Handlungsweise verfassungsrechtlich gedeckt ist.
Jedes staatliche Handeln ist an Recht und Gesetz gebunden, sog. Vorbehalt des Gesetzes. Heißt umgekehrt wenn der Staat was gemacht hat, muss es dafür eine Grundlage geben. Problem in diesem konkreten Fall ist, dass man staatliches Handeln idR nur angreifen kann, wenn man
selbst in eigenen Rechten dadurch verletzt ist. Die Rechte muss man auch konkret benennen.
Die Klage der AfD ist nun laut Vosgerau auf Art. 20 GG gerichtet, ich vermute genauer Art. 20 III GG. Ich schätze, dass sie den Parlamentsvorbehalt geltend machen wollen, also dass die Bundesregierung eine wesentliche Entscheidung getroffen hat, ohne den Bundestag einzubinden, was sie vielleicht hätten tun müssen.
Ah, das ist dann in DE anders als in AT. Wenn eine Verfassungsverletzung vorliegt, dann gehts bei uns direkt zum Verfassungsgerichtshof, ansonsten eben auch zum Verwaltungsgerichtshof wenn eine direkte Fehlhandlung der Verwaltung vorliegt. Da es sich aber nicht um die Verwaltung sondern um eine politische Instanz handelt würde ich da den Verfassungsgerichtshof als eher zuständig für die Frageklärung sehen.
Soweit ich weiß, sind Popularklagen auch in Österreich unzulässig.
Ja, eben. Aber in der Liste steht ja auch Landtag und Bundesrat. rum wundert's mit, dass sie da nirgends vertreten waren.
Landtag steht nicht in der Liste. Da war die AfD zu dem Zeitpunkt glaub ich auch schon in ein paar vertreten. Bundesrat war sie nicht. Da wären auch einzelne Mitglieder antragsbefugt, soweit ich mich erinnere.
Na ja, wäre die Frage. Wenn es ich um eine persönliche Verfehlung Merkels handelt, dann sehe ich mal die 6 Monate Verjährung nicht mehr.
Antragsfrist, nicht Verjährung. Es geht nicht um ein Straf- oder Zivilverfahren, also gibt es keine Verjährungsvorschriften.
Ich denke mal, die Frage der Feststellung wäre nur ein erster Schritt, der dann in einen Misstrauensantrag und Neuwahlen führen könnte. Oder zumindest möglichst vor den nächsten Wahlen wenigstens die Feststellung abzuschließen, um Munition gegen Merkel zu haben.
Ja, eine Symbolwirkung hätte das natürlich. Ich glaub aber nicht, dass die eine gesellschaftliche Veränderung bewirken würde; die Leute, die die Flüchtlingspolitik Scheiße fanden, fanden sie auch schon bei der Wahl Scheiße und umgekeht. Ich mein dem Maas hat links und rechts verfassungswidrige Gesetze durchgepetischt, das NetzDG wird vom BVerfG mit ziemlicher Sicherheit in seiner jetzigen Form gekippt werden. Wen interessierts? Keine Sau.