Fekter für Abschiebung der Zogajs
Wien (APA) - Die neue Innenministerin Fekter hat am Donnerstag ihren ersten Besuch in neuer Funktion im Innenausschuss absolviert. Fekter begrüßt das Vorhaben ihres Vorgängers Platter, schon vor der Einreise nach Österreich von Zuwanderern Deutschkenntnisse zu verlangen und tritt für die Abschiebung der Zogajs ein. Für Nurie Zogaj und ihre Tochter Arigona gab es indes vor Gericht einen neuerlichen Rückschlag.
Fekter spricht sich im Fall Zogaj für eine "Familienzusammenführung" im Kosovo aus, momentan ist ihr zufolge aber die notwendige Therapie der Mutter ein Abschiebehindernis. Es werde daher derzeit zu keinem Abschiebeverfahren kommen.
Der Verfassungsgerichtshof hat unterdessen zwei Beschwerden aus formalen Gründen abgewiesen, in denen die Zogajs das vom Innenministerium verweigerte humanitäre Aufenthaltsrecht einklagen wollten. Unmittelbare Auswirkungen hat die Entscheidung nicht: Beide dürfen zumindest vorerst im Land bleiben, weil die Mutter in ärztlicher Behandlung ist.
Die Verweigerung des humanitären Aufenthalts für die Zogajs wurde vom damaligen Innenminister Platter im Dezember 2007 via Presseaussendung verkündet. Der Wunsch nach einem ordentlichen Bescheid, gegen den die Zogajs beim Verwaltungsgerichtshof hätten berufen können, wurde der Familie im Jänner 2008 vom Innenministerium verweigert. Gegen beides hat Zogaj-Anwalt Helmut Blum beim Verfassungsgericht berufen. Beide Beschwerden wurden nun abgelehnt, wie aus den der APA vorliegenden Beschlüssen des VfGH hervorgeht.
Begründung im ersten Fall: Die fragliche Presseaussendung ist kein Bescheid und kann daher nicht angefochten werden, auch nicht beim Verfassungsgericht. Begründung im zweiten Fall: Die Mitteilung über den verweigerten Bescheid kann zwar angefochten werden, aber nicht beim Verfassungs- sondern beim Verwaltungsgerichtshof. Noch nicht entschieden ist eine dritte Beschwerde der Zogajs. Auch darin geht es um die Frage, ob der Familie ein Bescheid über das verweigerte humanitäre Aufenthaltsrecht zusteht.
Das Kuriose daran: Die grundsätzliche Streitfrage, nämlich ob die Betroffenen den bis dato nur als Gnadenrecht von Innenminister gewährten humanitären Aufenthalt selbst beantragen können und ob ihnen ein Bescheid darüber zusteht, haben die Verfassungsrichter bereits am 27. Juni entschieden - und zwar im Sinne der Betroffenen. Sie haben spätestens ab Ende März 2009 ein Antragsrecht und das Recht auf einen beim Verwaltungsgericht anfechtbaren Bescheid. Ob dieses Urteil auch für den Fall Zogaj gilt, müssten die Verfassungsrichter allenfalls bis zum Herbst klären.
http://www.apa.at/cms/site/news_item.html?channel=CH0071&doc=CMS1215083263545
Wien (APA) - Die neue Innenministerin Fekter hat am Donnerstag ihren ersten Besuch in neuer Funktion im Innenausschuss absolviert. Fekter begrüßt das Vorhaben ihres Vorgängers Platter, schon vor der Einreise nach Österreich von Zuwanderern Deutschkenntnisse zu verlangen und tritt für die Abschiebung der Zogajs ein. Für Nurie Zogaj und ihre Tochter Arigona gab es indes vor Gericht einen neuerlichen Rückschlag.
Fekter spricht sich im Fall Zogaj für eine "Familienzusammenführung" im Kosovo aus, momentan ist ihr zufolge aber die notwendige Therapie der Mutter ein Abschiebehindernis. Es werde daher derzeit zu keinem Abschiebeverfahren kommen.
Der Verfassungsgerichtshof hat unterdessen zwei Beschwerden aus formalen Gründen abgewiesen, in denen die Zogajs das vom Innenministerium verweigerte humanitäre Aufenthaltsrecht einklagen wollten. Unmittelbare Auswirkungen hat die Entscheidung nicht: Beide dürfen zumindest vorerst im Land bleiben, weil die Mutter in ärztlicher Behandlung ist.
Die Verweigerung des humanitären Aufenthalts für die Zogajs wurde vom damaligen Innenminister Platter im Dezember 2007 via Presseaussendung verkündet. Der Wunsch nach einem ordentlichen Bescheid, gegen den die Zogajs beim Verwaltungsgerichtshof hätten berufen können, wurde der Familie im Jänner 2008 vom Innenministerium verweigert. Gegen beides hat Zogaj-Anwalt Helmut Blum beim Verfassungsgericht berufen. Beide Beschwerden wurden nun abgelehnt, wie aus den der APA vorliegenden Beschlüssen des VfGH hervorgeht.
Begründung im ersten Fall: Die fragliche Presseaussendung ist kein Bescheid und kann daher nicht angefochten werden, auch nicht beim Verfassungsgericht. Begründung im zweiten Fall: Die Mitteilung über den verweigerten Bescheid kann zwar angefochten werden, aber nicht beim Verfassungs- sondern beim Verwaltungsgerichtshof. Noch nicht entschieden ist eine dritte Beschwerde der Zogajs. Auch darin geht es um die Frage, ob der Familie ein Bescheid über das verweigerte humanitäre Aufenthaltsrecht zusteht.
Das Kuriose daran: Die grundsätzliche Streitfrage, nämlich ob die Betroffenen den bis dato nur als Gnadenrecht von Innenminister gewährten humanitären Aufenthalt selbst beantragen können und ob ihnen ein Bescheid darüber zusteht, haben die Verfassungsrichter bereits am 27. Juni entschieden - und zwar im Sinne der Betroffenen. Sie haben spätestens ab Ende März 2009 ein Antragsrecht und das Recht auf einen beim Verwaltungsgericht anfechtbaren Bescheid. Ob dieses Urteil auch für den Fall Zogaj gilt, müssten die Verfassungsrichter allenfalls bis zum Herbst klären.
http://www.apa.at/cms/site/news_item.html?channel=CH0071&doc=CMS1215083263545