rechte..eines vaters

Hallo Ihr Lieben,

es ist ja nicht so, daß das Gericht der erste Ansprechpartner ist. Oft reicht es auch schon aus, daß es mit einem unparteiischen dritten abgesprochen und festgelegt wird.

Es geht doch darum, daß man sowohl dem Kind als auch den beiden Eltern gerecht wird. Und dazu ist ein Gespräch beim Jugendamt eben oft hilfreich.

@Blau, ich habe eine Bekannte, die Besuchszeiten gerichtlich versucht festlegen zu lassen. Da war es allerdings umgekehrt. Der Vater hat sehr oft die Besuchszeiten abgesagt ... Aber eben wirklich einklagen kann man den Besuch beim Vater, wenn er nicht dazu bereit ist auch nicht. Obwohl dem Gesetz nach hat das Kind das Recht auf beide Eltern.

Ich kenne auch einen Fall, da hat der Vater das Besuchsrecht eingeklagt und die Mutter wollte es ihm verweigern. Das ging leider alles auf Kosten des Kindes und der Junge hatte es bestimmt nicht leicht.

Was meiner Meinung aber eben wichtig ist, daß die Eltern klare faire Regeln treffen und beliebig entscheiden. Oder aber das Kind sollte es eben entscheiden, obwohl das auch nicht immer leicht ist, da jedes Elternteil dann versucht der bessere zu sein.

Liebe Grüße
Ereschkigal
 
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